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News: Telekom

Sunrise schafft schriftliche Kündigung ab

4. Mai 2018 - Ralf Beyeler

Sunrise verbietet neuerdings schriftliche Kündigungen. Telekom-Experte Ralf Beyeler vom unabhängigen Online-Vergleichsdienst moneyland.ch hat die neuen Bestimmungen kritisch unter die Lupe genommen.

Ab dem 28. Mai 2018 können Sunrise-Kunden nicht mehr schriftlich kündigen. Kündigungen per Briefpost, E-Mail oder Fax sind also nicht mehr möglich. Wie der zweitgrösste Schweizer Telekom-Anbieter in einer Rechnungsbeilage informiert, können alle Sunrise-Abos in Zukunft nur noch ausschliesslich telefonisch oder per Chat gekündigt werden. Sunrise passt dazu die allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

Sunrise argumentiert in ihrem Schreiben an ihre Kunden, dass die neue Regelung viele Vorteile biete: So könne Missbrauch verhindert werden, indem sich Kunden direkt gegenüber Sunrise-Mitarbeitern identifizieren könnten. Ausserdem könne so das korrekte Kündigungs- und Portierungsdatum festgelegt werden. Sunrise erwähnt zudem, dass Kunden über allfällige Kostenfolgen bei nicht fristgerechter Kündigung informiert würden.

Schriftliche Kündigung nur in Ausnahmefällen

Ganz konsequent ist Sunrise bei ihrem Verbot der schriftlichen Kündigung allerdings nicht: Bei Kunden, die ihre bestehende Telefonnummer behalten wollen, wird die schriftliche Kündigung weiterhin akzeptiert. Allerdings nur dann, wenn die Kündigung durch den neuen Anbieter in elektronischer Form übermittelt wird.

Gegenüber moneyland.ch begründet Sunrise die neue Regelung mit der «Vereinfachung der Prozesse» sowie damit, dass «Missverständnisse vermieden werden können». Da immer mehr Kunden mehrere Produkte beziehen, gibt es gemäss Sunrise oft auch Unklarheiten in schriftlichen Kündigungen. Es brauche Rückfragen, die einfacher telefonisch oder im Chat geklärt werden könnten.

Einschätzung von Ralf Beyeler, Telekom-Experte von moneyland.ch

Prinzipiell spricht nichts dagegen, dass Kunden telefonisch oder per Chat kündigen dürfen. «Es ist hingegen eine Frechheit, dass Sunrise ihren Kunden die schriftliche Kündigung verbietet», so Ralf Beyeler. Es ist unüblich, dass Kunden einen Vertrag nicht per Einschreiben kündigen können.

Es ist klar, weshalb Sunrise das neue Verbot einführt: Wer kündigt, muss ein Gespräch mit Sunrise führen. Sunrise wird per Telefon oder Chat versuchen, dem kündigungswilligen Kunden gegebenenfalls ein neues Angebot zu unterbreiten und den Kunden auf diese Weise nicht zu verlieren. Vielen Kunden ist es unangenehm, im Gespräch eine Kündigung zu verteidigen.

moneyland.ch hat versucht, ein Sunrise Handy-Abo per Chat zu kündigen. Der Kundenberater hat daraufhin verschiedene Angebote unterbreitet, die allerdings intransparent waren. Es war nicht klar ersichtlich, welche Dienstleistungen Sunrise zu welchem Preis und zu welchen Bedingungen offeriert.

So hat der Kundenberater zum Beispiel verschwiegen, dass die neuen Angebote nur im Rahmen eines Knebelvertrags von 24 Monaten gelten. Sunrise ist wohlgemerkt der Telekom-Anbieter, der damit wirbt, dass er faire Verträge ohne Mindestlaufzeit anbietet.

Ein weiterer Nachteil ist, dass die Kündigung nur zeitlich beschränkt von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 19 Uhr möglich ist. «Sunrise soll weiterhin Kündigungen per eingeschriebenen Brief akzeptieren», fordert deshalb Ralf Beyeler.

Übrigens: Für die anderen grossen Schweizer Telekom-Anbieter ist es derzeit kein Thema, dass Kunden nicht per Brief kündigen dürfen. Dies zeigt die Nachfrage von moneyland.ch bei Swisscom, Salt und UPC. Salt ist sogar der Meinung, dass die neue Sunrise-Regelung gegen das UWG (Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) verstösst und damit unzulässig ist.

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Experte Ralf Beyeler
Ralf Beyeler ist Telekom- und Geld-Experte bei moneyland.ch.