Swica Hospita Halbprivat
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Stationäre Versicherung halbprivate Abteilung
Allgemein
Aufnahme in die Spitalzusatzversicherung erst nach Überprüfung durch Swica. Kostenbeteiligung der Grundversicherung wird auch für Zusatzversicherung angerechnet.
In der ganzen Schweiz und Liechtenstein volle Deckung in der halbprivaten Abteilung sämtlicher Spitäler.
3-monatige Kündigungsfrist: Kündigung spätestens 3 Monate vor dem Ende des jeweiligen Kalenderjahrs.
Besonderheit: Abschlusstarif bleibt lebenslang unverändert. Rabatte in der Höhe von 15 bis 50 Prozent mit Kostenbeteiligungen (Franchisen).
Medizinisch bedingt und von einem Arzt verordnet in einer anerkannten Kuranstalt: Erholungskuren bis CHF 30 pro Tag, Badekuren bis CHF 60 pro Tag (jeweils maximal 30 Tage pro Jahr).
Zusatzkosten für das Neugeborene während des Wochenbett-Aufenthalts (gemäss Versicherungsdeckung der Mutter).
Nicht gedeckt.
CHF 30 pro Tag (während maximal 60 Tagen pro Kalenderjahr).
CHF 60 pro Tag (während maximal 720 innerhalb von 900 Tagen).
Schweiz und Ausland: 90 Prozent der Kosten, unbeschränkte Deckung.
Schweiz und Ausland: 90 Prozent, zusammen mit Repatriierung maximal CHF 20'000 pro Ereignis.
90 Prozent, zusammen mit Such- und Rettungskosten maximal CHF 20'000 pro Ereignis.
Wahlbehandlung: CHF 100 pro Tag für Pensionskosten, maximal CHF 10'000 pro Jahr an Behandlungskosten.
Für Aufenthalte in Rehabilitationskliniken und psychiatrischen Kliniken: bis zu 180 Tage volle Deckung, danach CHF 80 pro Tag (während maximal 720 innerhalb von 900 aufeinander folgenden Tagen).
Für Aufenthalte in Rehabilitationskliniken und psychiatrischen Kliniken: bis zu 180 Tage volle Deckung, danach CHF 80 pro Tag (während maximal 720 innerhalb von 900 aufeinander folgenden Tagen).
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Zweitmeinung durch Ärzte von santé24.