Swica Hospita Halbprivat
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Stationäre Versicherung halbprivate Abteilung
Allgemein
Aufnahme in die Spitalzusatzversicherung erst nach Überprüfung durch Swica. Kostenbeteiligung der Grundversicherung wird auch für Zusatzversicherung angerechnet.
In der ganzen Schweiz und Liechtenstein volle Deckung in der halbprivaten Abteilung sämtlicher Spitäler.
3-monatige Kündigungsfrist: Kündigung spätestens 3 Monate vor dem Ende des jeweiligen Kalenderjahrs.
Besonderheit: Abschlusstarif bleibt lebenslang unverändert. Rabatte in der Höhe von 15 bis 50 Prozent mit Kostenbeteiligungen (Franchisen) sowie bei Vorauszahlung.
Der Versicherungsnehmer bzw. die Versicherungsnehmerin kann zwischen dem Tarifmodell Lebensalter und dem Tarifmodell Abschlussalter wählen.
Medizinisch bedingt und von einem Arzt verordnet in einer anerkannten Kuranstalt: Erholungskuren bis CHF 30 pro Tag, Badekuren bis CHF 60 pro Tag (jeweils maximal 30 Tage pro Kalenderjahr).
In der ganzen Schweiz und Liechtenstein volle Deckung in der halbprivaten Abteilung sämtlicher Spitäler.
Zusatzkosten für das Neugeborene während des Wochenbett-Aufenthalts (gemäss Versicherungsdeckung der Mutter).
Zusatzbett des Kindes (bis zum vollendeten 6. Lebensjahr) oder Zusatzbett der Mutter: CHF 50 pro Nacht, während maximal 30 Tagen pro Kalenderjahr.
Karenzfrist: 360 Tage.
Nicht gedeckt.
CHF 30 pro Tag (während maximal 60 Tagen pro Kalenderjahr).
CHF 60 pro Tag (während maximal 720 innerhalb von 900 aufeinander folgenden Tagen).
Schweiz und Ausland: 90 Prozent der Kosten, unbeschränkte Deckung.
Schweiz und Ausland: 90 Prozent, zusammen mit Repatriierung maximal CHF 20'000 pro Ereignis.
90 Prozent, zusammen mit Such- und Rettungskosten maximal CHF 20'000 pro Ereignis.
Wahlbehandlung: CHF 100 pro Tag für Pensionskosten, maximal CHF 10'000 pro Kalenderjahr an Behandlungskosten.
Für Aufenthalte in Rehabilitationskliniken und psychiatrischen Kliniken: bis zu 180 Tage volle Deckung, danach CHF 80 pro Tag (während maximal 720 innerhalb von 900 aufeinander folgenden Tagen).
Für Aufenthalte in Rehabilitationskliniken und psychiatrischen Kliniken: bis zu 180 Tage volle Deckung, danach CHF 80 pro Tag (während maximal 720 innerhalb von 900 aufeinander folgenden Tagen).
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