Geld finden Schweiz
Geld im Alltag

Geld gefunden – was tun?

9. Dezember 2022 - Raphael Knecht

Ob eine Münze auf der Strasse, ein Nötli im Zug oder eine im Garten verbuddelte Schatzkiste: In diesem Artikel erfahren Sie, was Sie tun müssen, wenn Sie fremdes Geld finden.

moneyland.ch erklärt, wann Sie gefundenes Geld behalten dürfen, ob Sie Anspruch auf einen Finderlohn haben und was passiert, wenn Sie sich nicht an die Regeln halten.

Darf ich gefundenes Geld behalten?

Grundsätzlich gilt: Nein, Sie dürfen gefundenes Geld nicht einfach so behalten. In der Schweiz bestimmt das Zivilgesetzbuch, wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie eine verlorene Sache finden.

Wenn Sie Geld finden, müssen Sie dessen Eigentümer benachrichtigen (sofern Sie wissen, wer es verloren hat). Falls sich der Fund in einem bewohnten Haus befindet, müssen Sie das Geld der Verwaltung oder dem Mieter abgeben. In Einrichtungen für den öffentlichen Gebrauch und Verkehr (zum Beispiel ein Spital, Bahnhof oder Zug) müssen Sie Ihren Fund ebenfalls der dortigen Aufsichtsperson übergeben. Oft gibt es dafür ein Fundbüro.

Vielen würde das vielleicht gar nicht in den Sinn kommen, aber falls es sich um mehr als 10 Franken handelt und Sie nicht wissen, wer das Geld verloren hat, müssen Sie den Fund der Polizei melden. Sofern es sich um weniger Geld handelt, ist die polizeiliche Meldung freiwillig. Wenn Sie sich nicht an die Polizei wenden, müssen Sie selbst dafür sorgen, dass der Fund den Umständen entsprechend bekanntgemacht wird. Das heisst: Wenn Sie beispielsweise im Park einen Fünfliber finden, fragen Sie am besten die Personen in der Nähe, ob sie ihn verloren haben.

Habe ich Anspruch auf einen Finderlohn?

Ja, das Schweizer Gesetz sieht vor, dass Sie einen Finderlohn erhalten, wenn Sie gefundenes Geld dem Eigentümer zurückgeben. Die Höhe dieses Betrags ist nicht vorgeschrieben, muss aber angemessen sein. Typischerweise werden in der Schweiz 10 Prozent als angemessen angesehen. Aber da das Gesetz den Finderlohn nicht konkret beziffert, können Sie nicht davon ausgehen, dass Sie tatsächlich Anspruch auf 10 Prozent haben. Insbesondere falls es sich um sehr viel Geld handelt, ist der Prozentsatz für den Finderlohn oft niedriger.

Wenn Sie Auslagen hatten, um den Eigentümer des Funds aufzuspüren oder die Rückgabe zu bewerkstelligen (zum Beispiel ein Zugbillett), haben Sie zusätzlich Anspruch auf Rückerstattung dieser Kosten.

Falls Sie Ihren Fund einer Verwaltung, Aufsichtsperson oder einem Mieter abgeben mussten, gibt es keinen Anspruch auf Finderlohn – weder für Sie noch für die Person, der Sie das Geld gegeben haben.

Was, wenn der Eigentümer nicht gefunden werden kann?

Wenn Sie die oben genannten Pflichten erfüllt haben, der ursprüngliche Eigentümer jedoch nicht innert fünf Jahren gefunden werden kann, gehört das gefundene Geld Ihnen. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie das Geld nicht einer Verwaltung, Aufsichtsperson oder einem Mieter abgeben mussten. Denn in diesem Fall gilt diese Person als Finder – nicht Sie.

Was passiert, wenn ich Geld finde und es einfach behalte?

Wenn Finder ihren Pflichten nicht nachgehen und gefundenes Geld einfach behalten, gilt das als Fundunterschlagung. Fundunterschlagung ist allerdings nur auf Antrag strafbar. Das heisst: Der Geschädigte muss die Straftat anzeigen, sonst wird das Delikt nicht verfolgt. Bei Fundunterschlagung droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Was, wenn ich fremdes Geld auf meinem Grundstück finde?

Wenn das Geld durch Naturgewalten (zum Beispiel Wind) oder zufällige Ereignisse (zum Beispiel, wenn das Geld aus der Tasche des Pöstlers fällt) bei Ihnen landet, haben Sie die gleichen Pflichten wie bei anderen Funden. Sie müssen also versuchen, den Eigentümer ausfindig zu machen und allenfalls den Fund der Polizei melden.

Falls es sich um einen Fund handelt, bei dem davon auszugehen ist, dass er über längere Zeit vergraben oder sonst versteckt war, gilt er als Schatz. Schätze gehören dem Eigentümer des Grundstücks oder der beweglichen Sache (zum Beispiel ein Fahrzeug), in der sie gefunden wurden.

Wem gehören historische Schätze auf meinem Grundstück?

Falls der Schatz einen wissenschaftlichen Wert hat (zum Beispiel historische Relikte), ist er Eigentum des Kantons. Sie haben jedoch Anrecht auf eine angemessene Vergütung. Das Gesetz geht nicht weiter darauf ein, was «angemessen» in diesem Zusammenhang bedeutet, ausser dass die Vergütung nicht höher sein soll als der Wert der Gegenstände.

Wenn Sie einen Schatz mit wissenschaftlichem Wert auf Ihrem Grundstück finden, müssen Sie dem Kanton dessen Ausgrabung ermöglichen. Falls dadurch ein Schaden an Ihrem Eigentum entsteht, haben Sie Anspruch auf Ersatz.

Muss ich fälschlich überwiesenes Geld zurückgeben?

Falls Ihnen jemand fälschlicherweise Geld auf das Konto überweist (zum Beispiel, weil die falsche Kontonummer angegeben wurde), müssen Sie es zurückgeben. Falls Sie das nicht tun, handelt es sich um eine ungerechtfertigte Bereicherung. Die Person oder die Firma, die Ihnen das Geld überwiesen hat, kann das Geld zurückfordern und Sie allenfalls betreiben.

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Redaktor Raphael Knecht
Raphael Knecht war bis Ende Februar 2023 Analyst und Fachredaktor bei moneyland.ch. Seither unterstützt er die Redaktion gelegentlich als Freelancer.
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