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Erwarten Sie ein Baby? Antworten auf finanzielle Fragen

10. Februar 2023 - Daniel Dreier

In diesem Ratgeber-Artikel finden Sie Antworten auf die wichtigsten Finanzfragen, wenn Sie ein Kind wollen oder bereits eines erwarten.

Abgesehen von den vielen emotionalen Überlegungen, die mit der Geburt eines Babys verbunden sind, gibt es zahlreiche finanzielle Fragen, die Sie sich stellen müssen, bevor es soweit ist. Wie wirkt sich die Elternschaft auf Ihr Einkommen aus? Auf welche zusätzlichen Leistungen haben Sie Anspruch? Hier beantwortet moneyland.ch die wichtigsten Finanzfragen für werdende Eltern.

Kann ich meinen Job verlieren, während ich schwanger bin?

Wenn Ihr Arbeitsvertrag nicht zeitlich befristet ist, darf Ihr Arbeitgeber Sie nicht während Ihrer Schwangerschaft oder innerhalb der ersten 16 Wochen nach der Geburt Ihres Kindes entlassen. Einzige Ausnahme: Er kann Sie wegen schwerem Fehlverhalten entlassen.

Wenn Sie einen befristeten Arbeitsvertrag haben, gilt die obige Regelung nur für vorzeitige Kündigungen. Andernfalls endet Ihr Arbeitsverhältnis an dem Datum, das Sie im Vertrag vereinbart haben. Sie haben keinen Anspruch auf Verlängerung des Arbeitsvertrages. Falls Sie sich noch in der Probezeit befinden, haben Sie keinen Anspruch auf Mutterschutz.

Habe ich Anspruch auf Mutterschaftsurlaub?

Ja. Egal ob Sie angestellt sind, selbstständig arbeiten oder Arbeitslosengeld beziehen, Sie haben Anspruch auf bis zu 14 Wochen Mutterschaftsurlaub, nachdem Ihr Baby auf die Welt kommt. Sie sind gesetzlich verpflichtet, mindestens acht Wochen Mutterschaftsurlaub zu machen. Manche Kantone können einen grosszügigeren Mutterschaftsurlaub vorsehen, als das Bundesgesetz vorschreibt. Wenn Sie beispielsweise im Kanton Genf wohnen, haben Sie Anspruch auf bis zu 16 Wochen Mutterschaftsurlaub.

 

Erhalte ich weiterhin Lohn während des Elternurlaubs?

Während des Mutterschafts-, Vaterschafts- und Adoptionsurlaubs erhalten Sie Leistungen der Erwerbsersatzordnung (EO). Der Erwerbsersatz entspricht 80 Prozent des Lohns, den Sie vor Beginn des Urlaubs hatten, maximal jedoch 220 Franken pro Tag bei Mutterschafts- und Adoptionsurlaub beziehungsweise 196 Franken pro Tag bei Vaterschaftsurlaub. Womöglich gleicht Ihr Arbeitgeber die Differenz aus, sodass Sie auch während des Elternurlaubs Ihr volles Gehalt erhalten.

Um Erwerbsersatz zu erhalten, müssen Sie mindestens neun Monate in der Schweiz gelebt und davon mindestens fünf Monate lang ein Einkommen erzielt haben. Zudem müssen Sie zu Beginn des Elternschaftsurlaubs ein Einkommen erzielen oder Arbeitslosengeld beziehen.

EO-Leistungen werden von Ihrem Arbeitgeber (falls Sie angestellt sind) oder durch das Arbeitslosenamt (falls Sie Arbeitslosengeld beziehen) beantragt. Falls Sie selbstständig arbeitstätig sind, müssen Sie selbst bei Ihrer Ausgleichskasse Erwerbsersatz beantragen.

Kann ich mich krankschreiben lassen, wenn ich wegen der Schwangerschaft krank werde?

Ja. Bei durch Schwangerschaft verursachten Krankheiten haben Sie Anspruch auf bezahlten Krankenurlaub. Details dazu erfahren Sie im Ratgeber-Artikel zu krankheitsbedingten Abwesenheiten auf moneyland.ch.

Muss ich während des Elternurlaubs Sozialversicherungs- und Pensionskassenbeiträge bezahlen?

Ja. Sie zahlen Sozialversicherungs- und Pensionskassenbeiträge auf das Einkommen, das Sie während Ihres bezahlten Mutterschafts-, Vaterschafts- oder Adoptionsurlaubs erhalten. So vermeiden Sie Lücken bei Ihrer Versicherungsdeckung und Pensionskasse.

Bin ich während des Elternurlaubs bei meinem Arbeitgeber gegen Unfall versichert?

Ja. Sie sind weiterhin bei der Unfallversicherung Ihres Arbeitgebers oder des Arbeitslosenamts versichert. Sie müssen während des Elternurlaubs zwar keine Beiträge zahlen, bleiben aber voll versichert.

Ist mein Baby automatisch gegen Krankheit versichert?

Ihre obligatorische Grundversicherung gilt sowohl für Sie als auch für Ihr Baby bis zu dessen Geburt. Danach ist Ihr Baby über eine separate Grundversicherung versichert, die Sie selbst innerhalb der ersten drei Monate abschliessen können. Falls Sie das nicht innerhalb dieses Zeitraums tun, schliesst der Kanton eine Versicherung für Ihr Baby ab – in diesem Fall können Sie jedoch nicht entscheiden, welche Versicherung das ist. Dadurch kann es sein, dass Sie höhere Prämien zahlen müssen, als wenn Sie selbst die günstigste Option gewählt hätten. Der Versicherungsschutz gilt rückwirkend zum Zeitpunkt der Geburt. Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden zur Krankenkasse für Babys.

Zahlt die Grundversicherung für die Geburt in einer Privatklink?

Nein, in der Regel zahlt sie nicht. Die obligatorische Krankenkasse deckt nur Entbindungen in Spitälern, die auf der offiziellen Liste der versicherten Spitäler und Kliniken Ihres Kantons stehen, sowie Aufenthalte in der allgemeinen Abteilung. Dies sind in der Regel staatlich subventionierte Spitäler Ihres Wohnkantons oder benachbarter Kantone.

Es kann sinnvoll sein, eine Spitalzusatzversicherung abzuschliessen, falls Sie Ihr Baby in einer Privatklinik zur Welt bringen möchten oder wenn Sie vor und nach der Geburt in einer halbprivaten oder privaten Spitalabteilung untergebracht werden wollen. Im Spitalversicherungs-Vergleich von moneyland.ch finden Sie heraus, welche Angebote die Kliniken und Spitäler abdecken, für die Sie sich interessieren. Wichtig: Achten Sie unbedingt auf die Karenzfristen für Mutterschaft. In manchen Fällen müssen Sie die Versicherung bereits abgeschlossen haben, bevor Sie überhaupt schwanger werden, um Versicherungsleistungen zu erhalten.

Soll ich vor der Schwangerschaft eine ambulante Zusatzversicherung abschliessen?

Das kommt darauf an, ob Ihnen die Mutterschaftsleistungen der obligatorischen Krankenkasse ausreichen.

Die ambulante Krankenzusatzversicherung kann zusätzliche Vorsorge- und Ultraschalluntersuchungen, Unterbringung für den Vater des Babys im Spital, Geburtsvorbereitungskurse und andere Leistungen im Zusammenhang mit der Mutterschaft anbieten. Bei vielen sind längere Spitalaufenthalte enthalten als in der Grundversicherung. Üblicherweise gelten dafür Karenzfristen. In manchen Fällen müssen Sie die Versicherung bereits abgeschlossen haben, bevor Sie überhaupt schwanger werden, um Versicherungsleistungen zu erhalten.

Die Deckung und Einschränkungen sind je nach Angebot unterschiedlich. Im interaktiven Zusatzversicherungs-Vergleich können Sie die Angebote finden, die Mutterschaftsleistungen enthalten, indem Sie den entsprechenden Filter aktivieren.

Braucht mein Baby eine ambulante Zusatzversicherung?

Bei vielen Schweizer Krankenkassen können Sie bereits vor der Geburt des Kindes eine Krankenzusatzversicherung abschliessen, die ab der Geburt gültig ist. Das kann von Vorteil sein, wenn Sie befürchten, dass Ihr Kind mit Krankheiten geboren wird, die nicht ausreichend über die Grundversicherung versichert sind. Denn normalerweise können Sie für ein Kind nach dessen Geburt keine Zusatzversicherung mehr abschliessen, wenn es mit schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen geboren wurde. Sie können die Zusatzversicherung später jederzeit kündigen, wenn sich hoffentlich herausstellt, dass Sie sie nicht benötigen.

Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Kind zusätzlichen Schutz benötigen könnte, finden Sie das passende Angebot im interaktiven Zusatzversicherungs-Vergleich finden.

Erhalte ich Kinderzulagen?

Ja. Als Elternteil haben Sie Anspruch auf monatliche Zulagen zur teilweisen Deckung der zusätzlichen Kosten für die Erziehung Ihres Kindes. Wie Sie diese Unterstützung erhalten, hängt davon ab, ob Sie angestellt, selbstständig oder arbeitslos sind. Die Details dazu erfahren Sie im Ratgeber-Artikel zu Familienzulagen.

Habe ich Anspruch auf kostenlose Kinderbetreuung?

Nein. Eltern in der Schweiz haben grundsätzlich keinen Anspruch auf kostenlose Kinderbetreuung. Einige Kantone und Gemeinden subventionieren jedoch Kita-Einrichtungen oder stellen Eltern Gutscheine zur Verfügung, die sie zur Begleichung von Kita-Kosten einlösen können. Informieren Sie sich am besten bei Ihrer Gemeindeverwaltung. Es lohnt sich auch, sich bei Ihrem Arbeitgeber zu erkundigen, da es Schweizer Unternehmen gibt, die Kita-Zuschüsse anbieten.

Wie wirkt sich ein Baby auf meine Steuern aus?

Ihre Steuern werden niedriger sein, nachdem Sie ein Baby bekommen haben. Erstens gilt für Sie ein niedrigerer Steuersatz, wenn Sie ein oder mehrere Kinder haben. Zusätzlich können Sie eidgenössische und kantonale Steuerabzüge für Kinder geltend machen, die Ihr steuerbares Einkommen erheblich reduzieren. Auch Kinderbetreuungskosten, Arzt- und Zahnarztkosten, Krankenkassenbeiträge und viele weitere Nebenkosten, die Ihnen als Elternteil entstehen, können Sie von den Steuern abziehen.

Wie wirkt sich ein Baby auf meine Arbeitslosenversicherung aus?

Wenn Sie Ihr erstes Kind erhalten, wirkt sich das positiv auf die Arbeitslosenversicherungsdeckung aus. Der Grund: Eltern von unterhaltsberechtigten Kindern haben Anspruch auf Arbeitslosengeld in Höhe von 80 Prozent ihres versicherten Lohns statt der 70 Prozent für Erwachsene ohne Kinder.

Habe ich Anspruch auf Prämienverbilligungen bei der Krankenkasse?

Ob Ihnen eine Prämienverbilligung zusteht, hängt massgeblich von Ihrem steuerbaren Einkommen ab. Da die Geburt eines Kindes Ihr steuerbares Einkommen senkt, ist es möglich, dass Sie deswegen Anspruch auf eine Prämienverbilligung bei der Krankenkasse haben. Wenn Sie bereits eine Prämienverbilligung erhalten, wird sie in der Regel höher sein, nachdem Sie ein Kind bekommen haben.

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Redaktor Daniel Dreier
Daniel Dreier ist Redaktor und Experte für Geldthemen bei moneyland.ch.
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