Kredit Ratenversicherung Schweiz
Versicherungen

Kredit-Ratenversicherungen: Das müssen Sie wissen

2. Mai 2024 - Benjamin Manz

Im folgenden Ratgeber-Artikel beantwortet Ihnen moneyland.ch alle wichtigen Fragen rund um Kreditversicherungen.

Viele Schweizer Kreditnehmer schliessen eine Ratenversicherung ab. Doch lohnt sich das auch? Der unabhängige Online-Vergleichsdienst moneyland.ch beantwortet Ihnen im Folgenden die wichtigsten Fragen.

1. Was ist eigentlich eine Kredit- oder Ratenversicherung?

Beim Abschluss eines klassischen Privatkredites (Konsumkredites), von Kreditkarten, aber auch im Rahmen von Ratenzahlungen – zum Beispiel beim Kauf eines elektronischen Gerätes – empfehlen die Kreditvermittler häufig eine Ratenversicherung. Auch im Rahmen von Auto-Leasing und anderen Leasing-Produkten werden Ratenversicherungen angeboten.

Kreditversicherungen werden je nach Anbieter auch «Restkreditversicherung», «Ratenausfallversicherung», «Restschuldversicherung» oder einfach «Ratenversicherung» genannt.

Kreditversicherungen übernehmen einen Teil der monatlichen Raten, wenn die Kreditnehmerin oder der Kreditnehmer zum Beispiel arbeitslos oder erwerbsunfähig wird. Die konkreten Bedingungen unterscheiden sich zwischen den verschiedenen Anbietern. 

2. Bei welchen Kreditanbietern gibt es Kreditversicherungen?

Praktisch alle Schweizer Kreditgeber bieten die Option an, zusätzlich zum Kredit eine Versicherung abzuschliessen. Dazu gehören bob credit, Credit-now, Cashgate, Cembra Money Bank und Lend. Eine Ausnahme ist die Migros Bank: Sie bietet keine zusätzliche Ratenversicherung an.

3. Welche Versicherungsanbieter gibt es?

Die Kreditgeber sind nicht selbst Versicherer, sondern vermitteln die Versicherungen lediglich und erhalten dafür eine Provision. Die eigentlichen Versicherer für Ratenkredite sind in der Schweiz unter anderem Axa, Chubb, Helvetia und Generali.

4. Welche Risiken sind versichert?

Es sind längst nicht alle Ereignisse versichert. Wenn Sie einfach zu wenig Geld haben, um den Kredit zurückzuzahlen, springt die Versicherung nicht ein.

In der Regel können nur unverschuldete Arbeitslosigkeit, vorübergehende Arbeitsunfähigkeit und langfristige Erwerbsunfähigkeit versichert werden. Bei manchen Ratenversicherungen sind alle drei Risiken gedeckt, bei anderen nur eines oder zwei. Bei wenigen Anbietern ist auch Scheidung als Risiko versichert.

Wichtig zu wissen: Es gibt zahlreiche Ausschlüsse und Bedingungen, die es zu beachten gilt. Selbst wenn ein versichertes Risiko eintritt, gibt es noch weitere Einschränkungen wie Karenz- und Wartefristen, maximale monatliche Leistungen und maximale Leistungsperioden.

5. Wie bin ich gegen Arbeitslosigkeit versichert?

Arbeitslosigkeit ist wohl das Risiko, an das die meisten Kreditnehmer beim Abschluss einer Ratenversicherung denken. Doch aufgepasst: Es gibt eine Reihe von Einschränkungen!

So zahlt die Versicherung nur bei einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit. Wenn Sie eine Arbeitsstelle selbst kündigen, haben Sie keinen Anspruch auf Leistungen. Auch selbstständigerwerbende Personen sind explizit von den meisten Ratenversicherungen ausgeschlossen.

Ausserdem muss Ihnen die Arbeitslosenversicherung (ALV) Taggeldleistungen entrichten. Weitere Bedingung: Je nach Versicherung müssen Sie seit mindestens einem halben oder ganzen Jahr mindestens 20 Stunden pro Woche arbeitstätig gewesen sein.

Meistens beginnt die Versicherungsdeckung nicht gleich nach Kreditabschluss, sondern erst nach Ablauf einer so genannten Karenzfrist. Diese beträgt in der Regel drei Monate, manchmal auch zwei Monate.

Ausserdem gibt es eine Wartefrist nach Eintritt der Arbeitslosigkeit. Diese Wartefrist beträgt je nach Versicherung einen Monat, zwei Monate oder sogar drei Monate. Erst nach Ablauf dieser Frist werden die Raten bezahlt.

Eine weitere Einschränkung betrifft die tatsächliche Leistung. Diese ist bei den meisten Versicherungen auf 1500 bis 2000 Franken (selten 2500 Franken) pro Monat begrenzt – und wird häufig nur für 12 Monate pro Versicherungsfall bezahlt. Manche Versicherungen zahlen die Raten sogar nur während neun Monaten pro Fall. 

Auch wenn die Versicherung Ihre Arbeitslosigkeit als Versicherungsgrund anerkennt, wird also häufig nur ein Teil der Restschuld übernommen. Beispiel: Bei einer Monatsrate von 1000 Franken werden Ihnen bei vielen Kreditversicherungen maximal 12’000 Franken der Restschuld erlassen.

Wenn Sie mehrere Versicherungsfälle haben – also zum Beispiel mehrmals arbeitslos werden – gibt es eine weitere Einschränkung für die maximale Leistungsdauer pro Kredit. Diese beträgt bei den meisten Versicherungen zwischen 24 und 36 Monaten.

6. Wie bin ich gegen Arbeitsunfähigkeit versichert?

Arbeitsunfähigkeit wird bei Kreditversicherungen als vorübergehende und hundertprozentige Erwerbsunfähigkeit als Folge eines Unfalls oder einer Krankheit definiert. Beispiel: Wenn Sie aufgrund eines Unfalls krankgeschrieben sind, dann übernimmt die Ratenversicherung die Kreditraten.

Allerdings: Bevor die Kreditversicherung greift, gibt es in der Regel eine Wartefrist von 30 oder 60 Tagen nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit. Erst danach zahlt die Versicherung. 

Es gelten die gleichen Einschränkungen wie bei der Arbeitslosigkeit: Die maximale monatliche Leistung ist auf 1500 bis 2500 Franken während neun bis zwölf Monaten beschränkt.

Nicht versichert ist eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund der Ausübung von Extremsportarten, aufgrund von Drogen- und Alkoholkonsum, von bereits bestehenden Leiden und von psychischen Problemen.

7. Wie bin ich gegen langfristige Erwerbslosigkeit versichert?

Bei einer langfristigen Erwerbsunfähigkeit, die von der eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) mit einem Invaliditätsgrad von mindestens 70 Prozent bestätigt wird, zahlen Versicherungen eine einmalige Kapitalleistung.

Bevor die Kreditversicherung greift, gibt es in der Regel eine Wartefrist von 30 oder 60 Tagen nach der ersten Arztkonsultation. Erst danach zahlt die Versicherung. Pro Kredit gilt eine versicherte Maximalsumme – je nach Versicherung meistens zwischen 60'000 und maximal 100'000 Franken.

Achtung: Bei manchen Versicherungen ist der Spezialfall einer Erwerbslosigkeit aufgrund einer schweren Krankheit ausgeschlossen. Bei anderen kann eine sehr lange Wartefrist von 180 Tagen nach Ausbruch der Krankheit beziehungsweise der ersten Konsultation bei einem Arzt gelten.

Nicht versichert ist in der Regel eine Erwerbslosigkeit aufgrund der Ausübung von Extremsportarten, aufgrund von Drogen- und Alkoholkonsum, von bereits bestehenden Leiden und von psychischen Problemen.

8. Wie bin ich gegen Todesfall versichert?

Wenn ein Kreditnehmer stirbt, werden allfällige Kreditschulden an die Erben überwälzt. Allerdings kann das Erbe auch ausgeschlagen werden. Damit die Kreditgeber nicht auf der Restschuld sitzen bleiben, ist eine Todesfallrisiko-Versicherung meistens obligatorisch. Die Prämien für das Todesfallrisiko sind bei den meisten Kreditgebern bereits in den allgemeinen Zinskosten inbegriffen – Sie brauchen dafür also keine zusätzliche Ratenversicherung.

Bei einzelnen Kreditanbietern ist allerdings eine zusätzliche Versicherung für den Todesfall des Kreditnehmers nötig, das heisst die Prämien kommen noch zu den allgemeinen Kreditkosten hinzu. Im Kreditvergleich auf moneyland.ch können Sie sich auf der Resultatseite via Filterkriterium alle Anbieter anzeigen lassen, bei denen eine Todesfall-Versicherung inklusive ist.

Im Todesfall wird dann die Restschuld bis zu einem Betrag von 80'000 bis 100'000 Franken erlassen. Aber auch hier gibt es verschiedene Einschränkungen: Todesfälle aufgrund von «Extremsport» (wozu auch Boxen und Pferderennen gehören) sind zum Beispiel nicht versichert.

9. Was kostet eine Kreditversicherung?

Die Kosten variieren bei Schweizer Kreditversicherungen in der Regel zwischen rund 4 Prozent und fast 8 Prozent der monatlichen Kreditrate. Das kann mehr als die Hälfte der allgemeinen Kreditkosten (ohne Ratenversicherung) ausmachen!

Bei manchen Kreditanbietern können die Versicherungskosten – wie auch die Kreditkosten – je nach Bonität des Versicherungsnehmers variieren. Kreditnehmer mit schlechterer Bonität zahlen in diesem Fall höhere Prämien. Das ist zum Beispiel bei Credit-now der Fall.

Die Versicherungsprämien sind dabei meistens nicht in den angegebenen Kreditkosten enthalten, sondern kommen zusätzlich hinzu. Eine Ausnahme sind die Prämien für die Todesfallversicherung, die bei vielen Anbietern bereits in den allgemeinen Kreditkosten inbegriffen sind.

Konkretes Rechenbeispiel aus der Praxis: Sie nehmen einen Kredit in der Höhe von 50'000 Franken zu 9.95 Prozent für eine Laufzeit von 60 Monaten auf. Die monatliche Kreditrate beträgt ohne Versicherung rund 1051 Franken. Die Kreditkosten ohne Ratenversicherung betragen damit für die ganze Laufzeit 13'039 Franken. Sie können das Beispiel mit dem Kreditrechner von moneyland.ch nachrechnen.

Eine zusätzliche Ratenversicherung kostet Sie nun rund 80 Franken pro Monat – das sind für die gesamte Laufzeit Zusatzkosten von 4800 Franken! Damit kostet Sie der Kredit schlussendlich fast 18'000 Franken. Durch die Versicherung verteuert sich der Kredit um fast 40 Prozent.

10. Lohnt sich eine Kreditversicherung?

Eine Ratenversicherung für Kredite lohnt sich meistens nicht. 

Grund: Kreditversicherungen sind für die versicherten Risiken für Kreditnehmer in der Regel schlicht zu teuer. Ausserdem gibt es zahlreiche Ausschlüsse und Einschränkungen, die dazu führen, dass Ihnen die ausstehenden Kreditraten nur in Ausnahmefällen vollständig erlassen werden.

Die allgemeine Empfehlung lautet also: Schliessen Sie keine zusätzliche Ratenversicherung ab.

11. Was, wenn ich trotzdem eine Kreditversicherung abschliessen möchte?

Wenn Sie trotzdem eine Ratenversicherung abschliessen möchten, sollten Sie sich vorgängig die Zeit nehmen und die Versicherungsbedingungen genau durchlesen. Dann gibt es für Sie – zum Beispiel im Fall einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit – keine unverhofften Überraschungen, wenn die Versicherung nur bedingt zahlt.

Aber seien Sie skeptisch: Viele Anbieter und Kreditmakler empfehlen den Abschluss einer Ratenversicherung vor allem, weil sie damit gutes Geld verdienen.

12. Gibt es Mindestlaufzeiten für Ratenversicherungen?

Ja. In der Regel betragen die Mindestlaufzeiten für Kreditversicherungen sechs, zwölf oder sogar 18 Monate. 

13. Kann ich auch nachträglich eine Kreditversicherung abschliessen?

Das ist häufig möglich. Bei manchen Kreditversicherungen können Sie auch 3 Monate nach Kreditabschluss noch eine Versicherung dazubuchen. Zu einem späteren Zeitpunkt ist es nicht mehr möglich. 

14. Kann ich eine Kreditversicherung vorzeitig kündigen?

Ja, die nicht-obligatorischen Kreditversicherungen können gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel einen Monat oder drei Monate.

Wenn Sie bereits eine Ratenversicherung abgeschlossen haben, sollten Sie die Kosten und Leistungen Ihrer Versicherung nochmals überprüfen. In vielen Fällen lohnt sich eine frühzeitige Kündigung, um Kosten zu sparen.

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Experte Benjamin Manz
Benjamin Manz ist Geschäftsführer von moneyland.ch und unabhängiger Experte für Banken- und Finanzthemen.
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