spitalzusatz versicherung
Versicherungen

Spitalzusatz-Versicherungen in der Schweiz

Welche Spitalzusatz-Versicherungen gibt es? Wer übernimmt die Spitalkosten in der Schweiz? Welche Kosten sind gedeckt, welche nicht? Die wichtigsten Informationen im praktischen Überblick.

Die Spitalversicherung ist ein Zusatz zur Grundversicherung der Schweizer Krankenkassen. Im Gegensatz zu ambulanten Zusatzversicherungen übernehmen Spitalversicherungen in erster Linie zusätzliche stationäre Leistungen im Zusammenhang mit dem Spitalaufenthalt.

Während die Leistungen der Grundversicherung bei allen Kassen per Gesetz dieselben sein müssen, können diese bei den Spitalversicherungen markant variieren. Die Krankenkassen können die Prämien je nach Dienstleistung, Wohnort, Franchise, Geschlecht und Alter unterschiedlich hoch ansetzen.

Die Krankenkassen haben überdies das Recht, je nach Risikoeinschätzung interessierte Kunden abzulehnen oder Vorbehalte vorzubringen. Die Krankenkassen verlangen deshalb für die Aufnahme detaillierte Angaben der Gesundheit der Versicherten.

Es werden grundsätzlich fünf verschiedene Spitalzusätze unterschieden: allgemeine Abteilung, halbprivate Abteilung, private Abteilung, Flex- und Hotellerie-Modelle.

Allgemeine Abteilung Schweiz: freie Spitalwahl

Die Mehrheit der Schweizer Krankenversicherten besitzt den allgemeinen Spitalzusatz. Schätzungen gehen davon aus, dass über 80 Prozent diese günstigste der Spitalzusatzversicherungen abgeschlossen haben.

Die Versicherung «Spital allgemein ganze Schweiz» deckt die Spitalkosten in der allgemeinen Abteilung von Spitälern in der ganzen Schweiz zusätzlich zu den Kosten, welche die Grundversicherung bereits übernimmt. Damit ermöglicht die Versicherung die freie Spitalwahl ohne zusätzliche Kosten.

Seit der Einführung der Fallpauschalen 2012 werden öffentliche und private Spitäler schweizweit auch in der Grundversicherung gleich eingestuft. Die medizinischen Behandlungen werden einheitlich entschädigt, egal, wie lange und in welchem Spital in der Schweiz die Patienten beherbergt sind. 

Sie können als Patientin oder Patient also seit kurzem auch im Rahmen der Krankenkassen-Grundversicherung entscheiden, in welchem Spital Sie in der Schweiz behandelt werden möchten.

Es gibt allerdings Einschränkungen. So muss das gewünschte Spital auf der so genannten Spitalliste Ihres Wohnkantons stehen. Die Krankenkassen entschädigen überdies – mit Ausnahme von Notfällen – nur die Behandlungskosten nach dem Tarif des Wohnkantons.

Falls Ihre Behandlungskosten in einem ausserkantonalen Spital höher zu liegen kommen als es die Fallpauschale Ihres Wohnkantons festlegt, müssen Sie in der Grundversicherung den Differenzbetrag aus dem eigenen Portemonnaie begleichen. Weitere Informationen zur allgemeinen Abteilung finden Sie hier.

Halbprivate Abteilung Schweiz: freie Arztwahl und Zweibettzimmer

Die halbprivate Deckung ist deutlich teurer als die allgemeine Variante. Die Spitalzusatzversicherung «Halbprivate Abteilung Schweiz» umfasst zusätzlich zu den Leistungen der allgemeinen Deckung die freie Arztwahl in einem Spital. Darüber hinaus sind die Kosten für eine Unterbringung in einem Zweibett-Zimmer gedeckt, während beim allgemeinen Zusatz bloss die Beherbergung in einem Mehrbett-Zimmer versichert ist.

Allerdings bleibt anzumerken, dass es in Schweizer Spitälern verhältnismässig viele Zweibettzimmer gibt, so dass Sie je nach Situation auch mit einer allgemeinen Versicherung in den Genuss eines solchen kommen können.

Häufig ist ein Oberarzt für Ihren Spitalaufenthalt verantwortlich. Auch die freie Arztwahl kann je nach halbprivatem Zusatzmodell aber eingeschränkt werden. Informieren Sie sich unbedingt im Voraus und verlangen Sie falls möglich eine vollständige Kostenübernahme. Weitere Informationen zur halbprivaten Abteilung finden Sie hier.

Private Abteilung Schweiz: freie Arztwahl und Einbettzimmer

Die Spitalzusatzversicherung «Private Abteilung Schweiz» ist die teuerste aller Spitalversicherungen. Sie umfasst zusätzlich zu den Leistungen der halbprivaten Deckung die Unterbringung in einem privaten Einbett-Zimmer. Häufig ist ein Chefarzt für Ihren Spitalaufenthalt verantwortlich.

Trotzdem kann es je nach privater Spitalzusatzversicherung sein, dass nicht alle privaten Spitäler versichert sind.

Wie bei allen Modellen lohnt sich auch für Privatversicherte ein Vergleich der Spitalzusatz-Versicherungen. Die Kosten variieren je nach Anbieter markant. Weitere Informationen zur privaten Abteilung finden Sie hier.

Flex-Modell: Spitalversicherung für Spontane

Im Fall einer Flex-Spitalversicherung können Sie die Abteilung und Art der Deckung erst beim Spitaleintritt bestimmen. Wenn Sie sich für den allgemeinen Spitalzusatz entscheiden, werden meistens die vollen Kosten übernommen. Wenn Sie sich für eine halbprivate oder private Deckung entscheiden, müssen Sie je nach abgeschlossener Flex-Versicherung den definierten Teil der Kosten übernehmen. Weitere Informationen zum Flex-Modell finden Sie hier.

Hotellerie-Modell: die Spitalzimmer-Versicherung

Bei einer Hotel-Spitalversicherung können Sie je nach Modell von einem Einbett- oder Zweibett-Zimmer profitieren, verzichten aber im Gegensatz zu den halbprivaten und privaten Deckungen auf die freie Arztwahl. Das Hotellerie Modell lohnt sich also, wenn Sie vor allem auf die Unterbringung Wert legen, weniger aber auf die medizinische Wahlfreiheit.

Im Gegensatz zu halbprivaten und privaten Versicherungen ist die Versicherung bis zu 80 Prozent günstiger. Auch bei der Hotellerie-Spitalversicherung sind häufig nicht alle Spitäler gedeckt. Klären Sie im Vorfeld ab, mit welchen Partner-Spitälern die gewünschte Zusatzversicherung zusammenarbeitet.

Ihre Moneyland-Redaktion

Weitere Informationen:
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Benjamin Manz ist Geschäftsführer von moneyland.ch und unabhängiger Experte für Banken- und Finanzthemen.
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