Atupri Comforta Opti 2
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Stationäre Versicherung Flex-Modell
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Mit Selbstbehalt
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Nur mit Atupri Mivita, Basic oder Intense
Allgemein
Aufnahme in die Spitalzusatzversicherung erst nach Überprüfung durch Atupri. Abschluss nur in Verbindung mit der ambulanten Zusatzversicherung Mivita, Basic oder Intense möglich (für die Prämienberechnung Basic verwendet).
Freie Abteilungswahl in allen von Atupri anerkannten Spitälern in der Schweiz. Freie Arztwahl in der halbprivaten und privaten Abteilung.
3-monatige Kündigungsfrist: Kündigung spätestens 3 Monate vor dem Ende des jeweiligen Kalenderjahrs.
Prämien sind von verschiedenen Faktoren wie Alter, Geschlecht und Wohnort abhängig. Rabatt bei Vorauszahlung. Hier sind die Prämien für das Jahr 2026 abgebildet.
Kostenbeteiligung halbprivate Abteilung: 20 Prozent, maximal CHF 2000 pro Kalenderjahr. Private Abteilung: 30 Prozent, maximal CHF 4000 pro Kalenderjahr.
Bei Versicherungsabschluss kann eine längere Mindestvertragsdauer von drei Jahren gewählt werden. Für die erstmalige längere Mindestvertragsdauer wird ein Prämienrabatt gewährt.
Der letzte Altersklassenwechsel erfolgt mit 70 Jahren.
Nicht gedeckt.
Ungedeckte Kosten werden für gesunde Neugeborene übernommen (halbprivate oder private Abteilung).
Familienzimmer: CHF 50 pro Tag. Pro Geburt während maximal 5 aufeinander folgenden Tagen.
Nicht gedeckt.
Nicht gedeckt.
Nicht gedeckt.
Nicht gedeckt.
Nicht gedeckt.
Nicht gedeckt.
In Notfällen übernimmt Atupri die Kosten für Spitalaufenthalte im Ausland.
Keine Angabe.
Aufenthalt in psychiatrischen Kliniken während insgesamt maximal 90 Tagen pro Kalenderjahr.
Kann durch einen kostengünstigeren ambulanten Eingriff ein stationärer Akutspitalaufentalt vermieden werden, übernimmt Atupri die Kosten im Rahmen der mit dem betreffenden Spital/teilstationären Einrichtung getroffenden Vereinbarung.
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