Atupri Intense
Jetzt gratis Offerte anfordern >>Atupri Intense
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Ambulante Premium-Versicherung
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Prämie für alle ab 30 Jahren gleich
Allgemein
Atupri Intense: Premium-Variante der ambulanten Zusatzversicherung.
Kündigung nach 12 Monaten flexibel auf das Ende eines jeden Monats mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist.
Prämien sind von verschiedenen Faktoren wie Alter, Geschlecht und Wohnort abhängig.
Die Prämie ist für alle ab 30 Jahren gleich.
Rabatt bei Vorauszahlung.
Der letzte Altersklassenwechsel erfolgt mit 80 Jahren.
Hier sind die Prämien für das Jahr 2026 abgebildet.
Rabatte bei vielfältigen digitalen Angeboten rund um Schlaf, psychische Gesundheit und Prävention.
Kostenbeitrag an Brillengläser, Kontaktlinsen und Sehhilfen: 75 Prozent, maximal CHF 350 pro Kalenderjahr.
Kostenbeitrag an Augenlaserbehandlungen: 75 Prozent, maximal CHF 1500 pro Kalenderjahr.
Kostendeckung von 100 Prozent.
Kostenbeitrag an Check-Ups und Vorsorgeuntersuchungen: 75 Prozent, maximal CHF 500 pro Kalenderjahr.
Kostenbeitrag an Fitness-Abonnemente, Online Fitness, Sportvereine, Läufe und andere Gesundheitsförderung: 75 Prozent, maximal CHF 500 pro Kalenderjahr.
Dauer des Abonnements/der Mitgliedschaft mindestens 3 Monate.
Abonnemente, die über das Jahresende hinaus gültig sind, werden nicht pro Rata temporis aufgeteilt. Massgebend für die Vergütung ist der Abonnementsbeginn.
100 Prozent an nicht-kassenpflichtige Medikamente.
50 Prozent, maximal CHF 3000 pro Kalenderjahr.
Kostenbeitrag an nicht ärztliche Psychotherapie: 75 Prozent, maximal CHF 2000 pro Kalenderjahr zusammen mit Korrektur abstehender Ohren und Hilfsmittel. Die Beiträge an Bade- und Erholungskuren (60 pro Tag) sowie die Beiträge an Pflege und Hilfe zu Hause (60 pro Tag) werden an den Höchstbetrag von CHF 2000 pro Kalenderjahr angerechnet, der Prozentsatz kommt jedoch nicht zur Anwendung.
Vollständige Deckung von Notfalltransport-, Rettungs-, Such- und Bergungskosten.
Vollständige Deckung von Notfalltransport-, Rettungs-, Such- und Bergungskosten.
Übernahme der Behandlungskosten zu den ortsüblichen Tarifen bei ambulanter oder stationärer Notfallbehandlung.
Deckung durch Ergänzungsprodukt DENTA möglich.
Deckung durch Ergänzungsprodukt DENTA möglich.
Kostenbeitrag an ärztlich verordnete Bade- und Erholungskuren: CHF 60 pro Tag. Der Beitrag an Bade- und Erholungskuren wird an den Höchstbetrag von CHF 2000 pro Kalenderjahr angerechnet.
Kostenbeitrag an Miete oder Kauf: 75 Prozent, maximal CHF 2000 pro Kalenderjahr zusammen mit nicht ärztlicher Psychotherapie und Korrektur abstehender Ohren. Die Beiträge an Bade- und Erholungskuren (60 pro Tag) sowie die Beiträge an Pflege und Hilfe zu Hause (60 pro Tag) werden an den Höchstbetrag von CHF 2000 pro Kalenderjahr angerechnet, der Prozentsatz kommt jedoch nicht zur Anwendung.
Kostenbeitrag an Unterbindung: 75 Prozent, maximal CHF 1000 pro Kalenderjahr einschliesslich Kosten im Zusammenhang mit Mutterschaft.
Kostenbeitrag an Geburtsvorbereitungskurse, Rückbildungs-, Beckenbodengymnastik, genetische Untersuchungen, höchstens drei weitere Ultraschalluntersuchungen sowie Erkennung von Frühgeburtsrisiken: 75 Prozent, maximal CHF 1000 pro Kalenderjahr zusammen mit Unterbindung.
Beitrag in Form von Stillgeld: CHF 200 pro Kind
(mindestens 10 Wochen Stillzeit). Aufenthaltskosten im Geburtshaus während höchstens 5 Tagen: CHF 150 pro Tag. Der Beitrag in Form von Stillgeld und der Beitrag an die Aufenthaltskosten in einem Geburtshaus werden an den Höchstbetrag pro Kalenderjahr angerechnet, der Prozentsatz kommt jedoch nicht zur Anwendung.
Kostenbeitrag an plastische Eingriffe (z.B operative Korrektur abstehender Ohren): 75 Prozent, maximal CHF 2000 pro Kalenderjahr zusammen mit nicht ärztlicher Psychotherapie und Hilfsmittel. Die Beiträge an Bade- und Erholungskuren (60 pro Tag) sowie die Beiträge an Pflege und Hilfe zu Hause (60 pro Tag) werden an den Höchstbetrag von CHF 2000 pro Kalenderjahr angerechnet, der Prozentsatz kommt jedoch nicht zur Anwendung.
Kostenbeitrag an ärztlich verordnete Pflege und Hilfe zu Hause: CHF 60 pro Tag. Der Beitrag an Pflege und Hilfe zu Hause wird an den Höchstbetrag von CHF 2000 pro Kalenderjahr angerechnet, der Prozentsatz kommt jedoch nicht zur Anwendung.
Kostenbeteiligung an Verhütungsmittel für Frauen.
Kostenbeitrag an Schlafanalysen, Schlaftrainings sowie zur Behandlung des Übergewichts.
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