Atupri Mivita Reala
Jetzt gratis Offerte anfordern >>Allgemein
Atupri Mivita Reala: Standard-Variante der ambulanten Zusatzversicherung.
3-monatige Kündigungsfrist: Kündigung spätestens 3 Monate vor dem Ende des jeweiligen Kalenderjahrs.
Prämien sind von verschiedenen Faktoren wie Alter, Geschlecht und Wohnort abhängig. Rabatt bei Vorauszahlung.
Kostenbeitrag an Brillengläser, Kontaktlinsen und Sehhilfen: 50 Prozent, maximal CHF 300 pro Jahr.
Kostendeckung von 90 Prozent.
Kostenbeitrag an allgemeine Vorsorge: 90 Prozent, maximal CHF 200 pro Jahr. Kostenbeitrag an gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen: CHF 200.
Kostenbeitrag an Fitness-Abonnemente und andere Gesundheitsförderung: 50 Prozent, maximal CHF 200 pro Bereich und maximal CHF 500 gesamthaft pro Jahr.
90 Prozent an nicht-kassenpflichtige Medikamente.
50 Prozent, maximal CHF 1500 pro Jahr.
Kostenbeitrag an nicht ärztliche Psychotherapie: 60 Prozent, maximal CHF 1000 pro Jahr zusammen mit anderen spezifischen Leistungen.
Vollständige Deckung von Notfalltransportkosten. Rettungs-, Such- und Bergungskosten: CHF 20'000 pro Jahr.
Vollständige Deckung von Notfalltransportkosten und Rettungskosten. Such- und Bergungskosten: maximal CHF 50'000.
Übernahme der Behandlungskosten zu den ortsüblichen Tarifen bei ambulanter oder stationärer Notfallbehandlung.
Für Personen bis 25 Jahre ist die Zusatzversicherung Atupri Denta inbegriffen. Allgemeine Zahnbehandlungen: 60%, maximal CHF 500 (Stufe 2: CHF 1000) pro Kalenderjahr. Zahnstellungskorrekturen: 80%, maximal CHF 3000 (Stufe 2: CHF 5000) pro Kalenderjahr. Karenzfrist von 6 Monaten nach Versicherungsabschluss.
Durch Zusatzversicherung Atupri Denta versicherbar.
Kostenbeitrag an ärztlich verordnete Bade- und Erholungskuren: CHF 60 pro Tag während maximal 50 Tagen innerhalb von 5 Jahren.
50 Prozent, maximal CHF 750 pro Jahr.
Kostenbeitrag an Unterbindung: 60 Prozent, maximal CHF 1000 pro Jahr zusammen mit anderen spezifischen Leistungen.
Kostenbeitrag an Geburtsvorbereitungs-, Rückbildungs-, Beckenbodengymnastik sowie Hebammenleistungen: 60 Prozent, maximal CHF 1000 pro Jahr zusammen mit anderen spezifischen Leistungen.
Beitrag in Form von Stillgeld: CHF 200 pro Kind.
Aufenthaltskosten im Geburtshaus während höchstens 5 Tagen: CHF 150 pro Tag.
Kostenbeitrag an plastische Eingriffe (z.B operative Korrektur abstehender Ohren): 60 Prozent, maximal CHF 1000 pro Jahr zusammen mit anderen spezifischen Leistungen.
Kostenbeitrag an ärztlich verordnete Pflege und Hilfe zu Hause: CHF 40 pro Tag, während maximal 30 Tagen pro Kalenderjahr.
Kostenbeitrag an Kinderbetreuung bis zum 12. Altersjahr: CHF 40 pro Stunde, maximal 30 Stunden pro Jahr.
Reiseversicherung.