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Das müssen Sie über Invalidenrenten wissen

23. Januar 2023 - Daniel Dreier

IV, Unfallversicherung, Pensionskasse und freiwillige Erwerbsunfähigkeitsversicherung: In diesem Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie über Invalidenversicherungen in der Schweiz wissen müssen.

In der Schweiz gibt es vier Kategorien der Invalidenversicherung:

  • Obligatorische, staatliche Invalidenversicherung der ersten Säule (IV)
  • Unfallversicherung durch den Arbeitgeber (UVG)
  • Pensionskasse durch den Arbeitgeber (BVG)
  • Erwerbsunfähigkeitsversicherung durch eine private Versicherungsgesellschaft

Zusammen bieten sie einen Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie eine Behinderung erleiden.

1. Invalidenversicherung der ersten Säule (IV)

Die Invalidenversicherung (IV) versichert alle Einwohner, unabhängig davon, ob sie eine Anstellung haben. Auch anspruchsberechtigte Grenzgänger sind versichert.

Beiträge

Alle Einwohner der Schweiz müssen IV-Beiträge zahlen. Falls Sie keine Anstellung haben, ist Ihr IV-Beitrag im obligatorischen AHV-Beitrag enthalten. Sind Sie angestellt, entspricht der Beitrag 1.4 Prozent Ihres Gehalts. Die Hälfte davon (0.7 Prozent) zahlt Ihr Arbeitgeber. Wenn Sie selbstständig sind, zahlen Sie die gesamten 1.4 Prozent.

Deckung

Sie sind erst durch die IV gedeckt, nachdem Sie drei ganze Jahre Beiträge gezahlt haben. Sie sind solange durch die IV versichert, bis Sie Anspruch auf eine AHV-Rente haben.

Renten

Sollten Sie eine Behinderung erleiden, hilft Ihnen Ihre regionale IV-Stelle, finanziell möglichst unabhängig zu bleiben. Sollte diese Hilfe nicht ausreichen, können Sie eine IV-Rente beantragen. Wird der Antrag bewilligt, erhalten Sie die Rente, bis Sie Anspruch auf eine AHV-Rente haben.

Die Höhe der IV-Rente hängt von drei Faktoren ab:

  • Beitragslücken

Damit Sie eine ganze IV-Rente erhalten können, müssen Sie seit dem 21. Lebensjahr jedes Jahr IV-Beiträge gezahlt haben.

Junge Erwachsene zwischen 17 und 20 Jahren zahlen Beiträge, falls sie eine Anstellung in der Schweiz haben. Beiträge in diesem Zeitraum können angerechnet werden, falls es später Beitragslücken geben sollte.

Wenn Sie Beitragslücken haben, erhalten Sie statt einer ganzen IV-Rente eine Teilrente. Beispiel: Weil Sie im Alter von 31 Jahren in die Schweiz eingereist sind, haben Sie erst ab diesem Zeitpunkt IV-Beiträge gezahlt. Mit 41 erleiden Sie eine Behinderung. Ihre Rente ist in diesem Szenario nur halb so hoch, wie wenn Sie ohne Lücken seit dem 21. Lebensjahr Beiträge gezahlt hätten.

  • Höhe der Beiträge

Ihr durchschnittliches Gehalt vor der Behinderung bestimmt die Höhe Ihrer Rente. Je grösser Ihr Einkommen, desto höher Ihre IV-Beiträge und desto höher auch die IV-Rente.

Die kleinste, ganze IV-Rente beträgt derzeit 1225 Franken pro Monat. Sie gilt, wenn Sie seit dem 21. Lebensjahr ohne Lücken die minimalen IV-Beiträge geleistet haben und eine vollständige Behinderung erleiden.

Die höchstmögliche, ganze IV-Rente beträgt derzeit 2450 Franken pro Monat. Sie gilt, wenn Ihr durchschnittliches Jahreseinkommen vor der Behinderung 86’040 Franken oder mehr beträgt und Sie keine Beitragslücken seit dem 21. Lebensjahr haben.

  • Invaliditätsgrad

Der Invaliditätsgrad gibt an, wie stark Ihre Behinderung es Ihnen erschwert, ein Einkommen zu erzielen. Medizinische Fachleute bestimmen den Invaliditätsgrad im Auftrag Ihrer IV-Stelle.

In dieser Tabelle sehen Sie, welche monatliche IV-Rente Sie bei welchem Invaliditätsgrad erhalten können. Die genannten Renten gelten, wenn Sie keine Beitragslücken haben. Andernfalls haben Sie lediglich Anspruch auf einen Teil der Leistungen.

Invaliditätsgrad Anspruch Minimal-Rente Maximal-Rente
40%-49% 25% bis 47.5% einer ganzen Rente 40% von CHF 1225 40% von CHF 2450
50%-69% 50% bis 69% einer ganzen Rente
(analog zum Invaliditätsgrad)
50% bis 69% von CHF 1225 50% bis 69% von CHF 2450
ab 70% Ganze Rente CHF 1225 CHF 2450

 

Als Schweizerin oder Schweizer können Sie eine IV-Rente auch weiterhin beziehen, wenn Sie in ein anderes Land auswandern. Dasselbe gilt, wenn Sie nicht die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzen, aber aus einem Land kommen, mit dem die Schweiz ein entsprechendes Sozialversicherungsabkommen hat. Hauptvoraussetzung ist, dass Ihr Invaliditätsgrad mindestens 50 Prozent beträgt. Andernfalls hängt es von Ihrer Nationalität und Ihrem Zielland ab, ob Sie weiterhin eine Rente erhalten.

IV-Ergänzungsleistungen

Da IV-Renten oft sehr niedrig sind, können Sie Ergänzungsleistungen beantragen. Diese Leistungen erhöhen Ihre Rente, um minimale Lebenskosten zu decken. Ob Sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben, hängt von Ihrem Gesamteinkommen und persönlichen Vermögen ab. Sie können IV-Ergänzungsleistungen nur beziehen, solange Sie in der Schweiz wohnen.

Ausserordentliche IV-Renten

In der Schweiz wohnhafte Personen, die noch nicht drei Jahre lang Beiträge bezahlt haben, können eine ausserordentliche IV-Rente beantragen, falls sie vor dem 23. Lebensjahr eine Behinderung erleiden. Sie können auch eine ausserordentliche IV-Rente erhalten, falls ein Geburtsfehler die Ursache für Ihre Behinderung ist, bevor Sie 20 Jahre als werden.

Eine ganze ausserordentliche IV-Rente bei einem Invaliditätsgrad von 70 Prozent oder mehr beträgt 1593 Franken pro Monat. Bei einem Invaliditätsgrad von 40 bis 69 Prozent erhalten Sie einen Prozentsatz der ganzen Rente, der diesem Invaliditätsgrad entspricht. Wie bei den Ergänzungsleistungen können Sie eine ausserordentliche IV-Rente nur beziehen, solange Sie in der Schweiz wohnen.

2. Unfallversicherung durch den Arbeitgeber (UVG)

Sofern Sie einen Schweizer Arbeitgeber haben, muss er Sie gegen Unfälle am Arbeitsplatz versichern. Beträgt Ihr Pensum acht Stunden pro Woche oder mehr, sind Sie auch gegen Unfälle ausserhalb des Arbeitsplatzes versichert.

Sollten Sie aufgrund eines Unfalls eine Behinderung erleiden, haben Sie Anspruch auf eine lebenslange UVG-Invalidenrente von der Versicherung Ihres Arbeitgebers. Die Unfallversicherung deckt Ihr jährliches Gehalt bis zu 148’200 Franken. Haben Sie einen höheren Jahreslohn, ist der Rest Ihres Gehalts nicht versichert.

Wie bei der IV-Rente beeinflusst auch bei der UVG-Invalidenrente der Invaliditätsgrad die Höhe der Leistungen. Eine ganze UVG-Invalidenrente entspricht 80 Prozent des versicherten Gehalts. Wenn Ihr Invaliditätsgrad 70 Prozent oder mehr beträgt, erhalten Sie also 80 Prozent von maximal 148’200 Franken.

Wie lange Sie Prämien gezahlt haben und wie gross der gezahlte Betrag war, ist für die Höhe der UVG-Invalidenrente nicht ausschlaggebend.

Falls Sie auch eine IV-Rente erhalten, haben Sie lediglich Anspruch auf eine sogenannte UVG-Komplementärrente. Sie stockt die IV-Rente auf maximal 90 Prozent Ihres versicherten Gehalts auf.

Wenn Sie arbeitslos werden, sind Sie über die Arbeitslosenversicherung weiterhin gegen Unfälle versichert, solange Sie Arbeitslosengelder erhalten. Wenn Sie nicht in der Schweiz angestellt sind, keine Arbeitslosengelder beziehen und auch keine Abredeversicherung abgeschlossen haben, sind Sie nicht UVG-versichert. Weitere Informationen zu Unfallversicherungen finden Sie in diesem Ratgeber von moneyland.ch.

3. Invalidenrente der Pensionskasse (BVG)

Falls Sie eine Behinderung erleiden, haben Sie Anspruch auf eine lebenslange Invalidenrente von Ihrer Pensionskasse. Diese Rente ist vor allem bei krankheitsbedingten Behinderungen relevant, da in den meisten Fällen bei Invalidität durch Unfall die IV- und UVG-Rente zusammen bis zu 90 Prozent Ihres Verdienstes decken.

Die Höhe einer BVG-Invalidenrente basiert auf dem angesparten Altersguthaben, sowie denjenigen Beträgen, die bis zum Rentenalter noch eingezahlt worden wären (ohne Zinsen). Die jährliche Rente wird mit dem von der Pensionskasse verwendeten Umwandlungssatz berechnet – dieser muss für die obligatorischen Guthaben derzeit mindestens 6.8 Prozent betragen.

 

Im Normalfall muss der von der IV ermittelte Invaliditätsgrad mindestens 40 Prozent betragen, damit Sie Anspruch auf eine BVG-Invalidenrente haben. Die Rente richtet sich nach dem Invaliditätsgrad:

Invaliditätsgrad Anspruch
40%-49% 25% bis 47.5% einer ganzen Rente
50%-69% 50% bis 69% einer ganzen Rente (analog zum Invaliditätsgrad)
ab 70% Ganze Rente

 

Der gesetzlich vorgeschriebene Mindest-Umwandlungssatz betrifft lediglich die Pflichtbeiträge (Säule 2a). Bei freiwilligen Beiträgen (Säule 2b) sind der Umwandlungssatz und andere Regeln je nach Pensionskasse unterschiedlich.

Viele Pensionskassen bieten eine zusätzliche Invalidenversicherung, die über das gesetzliche Minimum hinausgeht. Dafür zahlen Sie höhere Beiträge. Wie hoch die jährlichen Leistungen Ihrer BVG-Invalidenversicherung im Fall einer Behinderung sind, erfahren Sie im Vorsorgeausweis, den Sie einmal pro Jahr von Ihrer Pensionskasse erhalten.

4. Freiwillige Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Die meisten grossen Schweizer Versicherungen bieten eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Normalerweise können Sie zwischen einer Säule-3a- (gebundene Vorsorge) und Säule-3b-Invalidenversicherung (freie Vorsorge) wählen.

Sie können selbst bestimmen, wie hoch die ganze Rente Ihrer Police sein soll – abhängig von Ihrem Einkommen und der bereits bestehenden Versicherungsdeckung. Je grösser die Invalidenrente, umso höher die Prämien.

Auch hier hängt die tatsächliche Rente davon ab, wie stark Ihre Fähigkeit, ein Einkommen zu erzielen, durch die Behinderung beeinträchtigt ist. Einige Versicherungen verwenden etwas vorteilhaftere Grenzwerte als üblich.

Versicherer können Ihren Antrag um eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ablehnen. Das kann beispielsweise vorkommen, wenn Ihr Lebensstil oder Gesundheitszustand Ihr Risiko erhöhen, eine Behinderung zu erleiden.

Die Beiträge sind je nach Versicherung unterschiedlich hoch. Um Prämien zu sparen, können Sie bei manchen Anbietern den Versicherungsschutz für bestimmte Fälle ausschliessen. Wenn die Unfallversicherung des Arbeitgebers Sie bereits ausreichend gegen unfallbedingte Behinderung schützt, bringt beispielsweise eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung gegen diese Art von Invalidität wenig. In der Regel müssen Sie im Fall einer Behinderung eine bestimmte Zeit warten, bevor Sie Leistungen beziehen können. Dabei gilt: Je kürzer die Frist, desto höher sind die Versicherungsprämien.

Lohnt sich eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung gegen Unfälle?

In der Regel lohnt sich eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung gegen Unfälle nicht. Die Unfallversicherung des Arbeitgebers (UVG) bietet eine relativ gute Absicherung gegen Einkommensverlust wegen unfallbedingter Behinderung. Zusammen mit IV-Leistungen sind bis zu 90 Prozent Ihres Einkommens versichert.

In diesen Fällen kann eine solche Versicherung trotzdem sinnvoll sein:

  • Falls Sie unbedingt 100 Prozent Ihres Einkommens brauchen.
  • Wenn Sie höhere Einkünfte als das maximal versicherbare Einkommen (148’200 Franken pro Jahr) haben.
  • Wenn Sie selbstständig sind und weder eine berufliche Unfallversicherung noch eine Pensionskasse haben.
  • Wenn Sie im Invaliditätsfall beispielsweise wegen Ihres Vermögens oder Ihres Einkommens keine IV-Ergänzungsleistungen erhalten würden. Falls Sie planen, die Schweiz zu verlassen, würden Sie ab diesem Zeitpunkt ebenfalls keine IV-Ergänzungsleistungen mehr erhalten.

Sind Sie nicht angestellt und haben Sie kein Einkommen (zum Beispiel als Hausfrau oder -mann), kann eine zusätzliche Unfallversicherung vor allem in folgenden Fällen sinnvoll sein:

  • Sie würden im Invaliditätsfall keine IV-Ergänzungsleistungen erhalten.
  • Sie planen, aus der Schweiz wegzuziehen.
  • Sie würden im Invaliditätsfall bezahlte Dienste in Anspruch nehmen müssen, um Arbeiten zu erfüllen, die Sie in dieser Situation nicht mehr selbst erledigen können (zum Beispiel Reinigungs- und Gartenarbeiten).

Lohnt sich eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung gegen Krankheit?

In der Regel lohnt sich eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung gegen Krankheit nicht. Wenn Sie langfristig in der Schweiz wohnhaft sind und ein relativ niedriges Einkommen und kleines Vermögen haben, reichen eine IV-Rente und Ergänzungsleistungen meistens aus, um Ihren Einkommensverlust zu decken.

Sollte Ihr Einkommen hingegen eher hoch sein, reichen IV- und Pensionskassen-Renten in der Regel nicht aus. Ausnahme ist, wenn Ihre Pensionskasse eine ausreichende Invalidenversicherung über das gesetzliche Minimum hinaus bietet.

Unter folgenden Voraussetzungen kann sich eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung gegen Krankheit lohnen:

  • Falls Sie ein wesentlich höheres Einkommen haben als die Summe Ihrer IV-Rente und der Invalidenrente der Pensionskasse.
  • Wenn Sie im Invaliditätsfall keine IV-Ergänzungsleistungen erhalten würden oder wenn Sie vorhaben, aus der Schweiz wegzuziehen.
  • Wenn Ihre Pensionskasse (BVG) lediglich die obligatorischen Leistungen ohne zusätzliche Invalidenversicherung bietet.
  • Falls Sie beruflich selbstständig und nicht bei einer Pensionskasse versichert sind.

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Redaktor Daniel Dreier
Daniel Dreier ist Redaktor und Experte für Geldthemen bei moneyland.ch.
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