Mit der richtigen Franchise können Sie viel Geld sparen. Wichtig ist, die für Sie passende Höhe zu wählen: Je höher die Franchise, desto niedriger die Krankenkassenprämie. Allerdings sollten Sie beachten: Je höher die Franchise, desto mehr Kosten müssen Sie im Krankheitsfall selber übernehmen.
Was ist eine Franchise?
Die Franchise ist der Betrag, den Sie in einem Kalenderjahr zuerst selbst bezahlen müssen, bevor die Krankenkasse Kosten übernimmt. Erst wenn Ihre Ausgaben für von der Krankenkasse übernommene Leistungen wie Arztbesuche, Medikamente und Spitalaufenthalte diesen Betrag übersteigen, übernimmt die Krankenkasse einen Teil der Kosten.
Die Franchise in der Grundversicherung beträgt bei Personen über 18 Jahre mindestens 300 Franken. Bei Kindern hingegen sind Krankenversicherungen ohne Franchise üblich. Bei Zusatzversicherungen wird der Begriff Franchise dagegen nicht verwendet.
Oft wird die Franchise mit dem Selbstbehalt verwechselt oder gleichgesetzt. Sowohl bei der Franchise als auch beim Selbstbehalt handelt es sich um eine Beteiligung der Versicherten an den Behandlungskosten. Zuerst kommt die Franchise. Erst wenn diese ausgeschöpft ist, kommt der Selbstbehalt zur Anwendung. Der Selbstbehalt beträgt 10 Prozent und ist auf 700 Franken pro Kalenderjahr begrenzt.
Leistungen ohne Franchise
Bei diesen Leistungen entfällt die Franchise:
- Die Kosten für regelmässige Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft sowie für die Geburt übernimmt die Grundversicherung vollständig. Es fällt weder eine Franchise noch ein Selbstbehalt an.
- In den meisten Kantonen sind vorbeugende Mammografien und Früherkennung von Darmkrebs für Personen ab 50 Jahre von der Franchise befreit. Der Selbstbehalt wird jedoch weiterhin berechnet.
- Ab 2026 übernimmt die Grundversicherung auch die Kosten für zentrale Schutzimpfungen wie Diphtherie, Tetanus, Pneumokokken und Meningokokken ohne Anrechnung auf die Franchise. Der Selbstbehalt wird jedoch weiterhin berechnet.
Ein Beispiel verdeutlicht, wie die Franchise funktioniert: Eine erwachsene Person mit einer Franchise von 2500 Franken hat in einem Kalenderjahr versicherte Behandlungskosten von 5500 Franken. Die Franchise von 2500 Franken muss sie selbst bezahlen. Von den verbleibenden 3000 Franken übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent, die versicherte Person bezahlt 10 Prozent als Selbstbehalt – also 300 Franken. Insgesamt trägt die versicherte Person 2800 Franken selbst, während die Krankenkasse 2700 Franken übernimmt. Diese Kosten fallen zusätzlich zu den Krankenkassenprämien an.
Aus welchen Franchisen kann ich wählen?
Jede Schweizer Krankenkasse ist verpflichtet, die Krankenversicherung mit der Grundfranchise anzubieten. Diese beträgt bei Erwachsenen 300 Franken, bei Kindern 0 Franken. Daneben dürfen die Krankenkassen sogenannte Wahlfranchisen anbieten. Die Versicherer entscheiden selbst, ob und welche Franchisenstufen sie anbieten.
Die Anbieter müssen die Prämie für Krankenversicherungen mit Wahlfranchisen «aufgrund versicherungsmässiger Erfordernisse» festlegen. Das bedeutet, dass die Versicherten, die in einer Franchisenstufe versichert sind, ihre Kosten decken müssen – Quersubventionen sind nicht erlaubt. Der Bund hat zudem festgelegt, dass der Rabatt nicht höher als 70 Prozent des im Vergleich zur Grundfranchise übernommenen Risikos sein darf. Bei einer Franchise von 2500 Franken beträgt der Rabatt damit maximal 1540 Franken pro Jahr.
In der nachfolgenden Tabelle sehen Sie die verschiedenen Franchisenstufen:
Wie Daten vom Bundesamt für Gesundheit zeigen, entscheidet sich rund jede fünfte Person für eine andere Franchise als die 300er- und die 2500er-Franchise. Dies, obwohl sich diese für sie nicht rechnen.
Am beliebtesten sind die 300er-Franchise mit einem Anteil von 45 Prozent und die 2500er-Franchise mit 36 Prozent.
Bei Kindern ist das Resultat sehr deutlich: 94 Prozent aller Kinder haben die Grundversicherung ohne Franchise.
Für welche Franchise soll ich mich entscheiden?
Für Erwachsene sind nur zwei Franchisen sinnvoll: Entweder die tiefste Franchise von 300 Franken oder die höchste von 2500 Franken. Analysen von moneyland.ch zeigen, dass sich die Zwischenstufen trotz Prämienrabatt nicht lohnen.
Relevant für die Wahl der Franchise sind folgende Kriterien:
- Gesundheitszustand: Das wichtigste Kriterium sind die jährlichen Behandlungskosten zulasten der Grundversicherung. Je höher die Kosten, desto eher rechnet sich die 300er-Franchise.
- Notgroschen: Wenn Sie eine Krankenversicherung mit einer hohen Franchise haben, sollten Sie in der Lage sein, die gesamten Behandlungskosten bis zur Höhe der Franchise zu bezahlen.
- Risikobereitschaft: Sind Sie bereit, das zusätzliche Risiko zu tragen und die Kosten im Ernstfall zu übernehmen?
Wenn Sie gesund sind und deshalb wenig Behandlungskosten verursachen, kann es sinnvoll sein, die gesparten Prämienfranken auf einem separaten Sparkonto für die Franchise zurückzulegen. Wenn Sie dann unerwartet krank werden und die Franchise bezahlen müssen, steht Ihnen dieses Geld zur Verfügung.
Faustregel
Ab jährlichen Behandlungskosten von rund 1800 bis 1900 Franken ist die 300er-Franchise günstiger. Wer hingegen selten medizinische Leistungen beansprucht und ausreichend finanzielle Reserven hat, fährt oft besser mit der 2500er-Franchise.
Wie Berechnungen von moneyland.ch zeigen, gilt diese Faustregel in den meisten Fällen. In Einzelfällen kann der Betrag, ab dem die 300er-Versicherung günstiger ist, auch erheblich tiefer liegen.
Für Kinder empfiehlt sich eine Krankenversicherung ohne Franchise, obwohl es auch für Kinder Wahlfranchisen bis 600 Franken gibt. Da Kinder häufiger krank und die Kinderprämien vergleichsweise niedrig sind, rechnen sich Wahlfranchisen kaum.
Franchise wechseln
Ein Wechsel der Franchise ist nur einmal pro Jahr möglich, jeweils auf den 1. Januar. Normalerweise muss die Mitteilung bis Ende November bei der Krankenkasse eintreffen. Bestehende Kundinnen und Kunden können ihre Franchise bei vielen Krankenkassen jedoch auch noch bis Ende Dezember erhöhen lassen.
Wenn Sie die Krankenkasse wechseln, geben Sie bei der neuen Krankenkasse die gewünschte Franchise an. Eine separate Mitteilung ist nicht erforderlich.
Weitere Informationen:
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