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Versicherungen

Krankenkasse-Grundversicherung kündigen: So klappt es sicher

17. Oktober 2025 - Ralf Beyeler

Eine Krankenkassen-Kündigung ist einfacher, als viele denken. Im Ratgeber von moneyland.ch erfahren Sie, wie Sie die Grundversicherung korrekt kündigen und bis wann die Kündigung bei der Krankenkasse eintreffen muss.

Im Herbst sind Krankenkassen überall präsent – mit Online-Werbung, in Videospots und auf Plakaten. Und natürlich mit der neuen Police im Briefkasten. Doch wie kündigt man die Krankenkasse eigentlich? Dieser Ratgeber von moneyland.ch zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihre Krankenkasse korrekt kündigen.

Manche Versicherte möchten ihre Krankenkasse aus Unzufriedenheit wechseln, andere weil sie ein anderes Modell bevorzugen oder wegen hoher Prämien. Unabhängig vom Grund für den Wechsel gilt: Die Kündigung muss fristgerecht und formal korrekt erfolgen, damit sie gültig ist.

 

Bis wann muss ich die Grundversicherung kündigen?

Sie können die Grundversicherung jeweils auf Anfang Jahr wechseln. Die Kündigung muss bis spätestens Ende November bei Ihrer bisherigen Krankenkasse eingetroffen sein. Wichtig: Nicht der Poststempel zählt. Der Bund empfiehlt deshalb, die Kündigung spätestens Mitte November abzuschicken.

Gut zu wissen: Die Kündigung der Grundversicherung ist kostenlos.

In speziellen Fällen gelten andere Fristen. Wenn Sie ins Ausland oder in eine Region zügeln, die von Ihrer bisherigen Krankenkasse nicht abgedeckt wird, können Sie ausserordentlich kündigen. Erhöht die Krankenkasse während dem Kalenderjahr die Prämien, besteht ein Sonderkündigungsrecht.

Was schreibe ich in den Kündigungsbrief?

Zum Glück müssen Sie sich darüber keine grossen Gedanken machen. Die meisten Krankenkassen verschicken zusammen mit der Offerte bereits eine passende Vorlage. Diese müssen Sie nur noch mit Ihren persönlichen Angaben – zum Beispiel Name, Adresse und AHV-Nummer – ergänzen und an die bisherige Krankenversicherung abschicken.

Wie schicke ich die Kündigung an die Krankenkasse?

Experten empfehlen, die Kündigung per Einschreiben an Ihre Krankenkasse zu senden. So haben Sie eine Versandquittung der Post und können nachweisen, dass Sie die Kündigung fristgerecht verschickt haben.

Alternativ können Sie die Kündigung persönlich in einer Agentur abgeben. Lassen Sie sich in diesem Fall den Empfang schriftlich bestätigen.

Eine Online-Kündigung ist bei den meisten Krankenkassen nicht möglich. Eine Analyse von moneyland.ch zeigt: Unter den zwölf grössten Schweizer Krankenkassen erlaubt einzig Sanitas die Kündigung der Grundversicherung über die App.

Sie können die Kündigung zwar per E-Mail oder als Nachricht im Kundenportal schicken, es ist jedoch unklar, ob die Krankenkasse diese akzeptiert. Bitten Sie daher unbedingt um eine Kündigungsbestätigung. Erhalten Sie diese nicht, sollten Sie die Kündigung rechtzeitig zusätzlich per eingeschriebenem Brief nachreichen.

Worauf muss ich bei der Kündigung der Krankenkasse achten?

Damit der Wechsel reibungslos funktioniert, sollten Sie die folgenden Punkte beachten:

  • Grundversicherung ist obligatorisch: In der Schweiz wohnhafte Personen müssen eine Grundversicherung haben. Deshalb ist die Kündigung nur dann gültig, wenn Ihre neue Krankenkasse die Übernahme dem bisherigen Anbieter bestätigt.
  • Klare Angaben sind wichtig: Wenn Sie bei Ihrer Krankenkasse sowohl Grundversicherung als auch Zusatzversicherung abgeschlossen haben, schreiben Sie klar und deutlich, dass Sie nur die Grundversicherung kündigen. Sie dürfen die Zusatzversicherung beim bisherigen Anbieter behalten und die Grundversicherung wechseln. Wenn Sie als Familie versichert sind, erwähnen Sie, auf welche Familienmitglieder sich die Kündigung bezieht.
  • Belege aufbewahren: Bewahren Sie die Versandquittung der Post und die Bestätigung der Kündigung sorgfältig auf.

Was passiert, wenn ich die Kündigung vergesse?

Sie können in der Schweiz immer nur bei einer Grundversicherung versichert sein. Wenn Sie eine neue Krankenkasse abschliessen, ohne die bisherige zu kündigen, bleiben Sie weiterhin bei Ihrem alten Anbieter versichert.

Eine automatische Kündigung bei der bisherigen Gesellschaft gibt es nicht. Wenn Sie also vergessen, die Kündigung abzuschicken oder die Kündigungsfrist verpassen, kommt der neu abgeschlossene Vertrag für die Grundversicherung nicht zustande.

Unter Umständen erhalten Sie in der Übergangszeit Rechnungen von beiden Gesellschaften. Melden Sie sich in diesem Fall bei der «neuen» Krankenkasse, damit diese die Rechnung stornieren kann. Haben Sie bereits Beiträge beim neuen Anbieter bezahlt, werden Ihnen diese zurückerstattet.

 

Experte Ralf Beyeler
Ralf Beyeler ist Telekom- und Geld-Experte bei moneyland.ch.
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