Dass Frauen durchschnittlich immer noch weniger Lohn erhalten als Männer, ist bekannt. Es gibt aber auch Bereiche, in denen Männer finanzielle Nachteile haben. Diese Liste von moneyland.ch deckt auch die weniger bekannten finanziellen Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern in der Schweiz auf.
1. Lohn – Männer erhalten im Schnitt 610 Franken mehr
Aktuelle Zahlen des Bundesamts für Statistik (BFS) zeigen, dass Frauen in der Schweiz im Median 8.3 Prozent weniger Lohn erhalten als Männer. Viele Faktoren beeinflussen diese Diskrepanz, beispielsweise Mutterschaft und Teilzeitarbeit. Die konkreten Differenzen fallen je nach Wirtschaftszweig, Qualifikation und Position unterschiedlich gross aus.
Der Bruttolohn für Frauen beträgt im Median 6666 Franken pro Monat.
Im Median erhalten Männer im Monat einen Bruttolohn von 7276 Franken. Das sind 610 Franken mehr als der Median bei Frauen.
2. Altersrente – Männer erhalten im Schnitt 1320 Franken mehr
Frauen erhalten durchschnittlich niedrigere Altersrenten als Männer, wie aktuelle Daten des BFS zeigen. Das hat damit zu tun, dass die Rente direkt vom Gehalt abhängig ist.
Die durchschnittliche AHV-Altersrente für Frauen beträgt 1957 Franken pro Monat. Bei der beruflichen Pensionskasse (BVG) sind es in Schnitt 1871 Franken.
Männer erhalten im Schnitt eine monatlich AHV-Altersrente von 1940 Franken und eine BVG-Altersrente von 3208 Franken. Zusammen macht das für Männer im Schnitt 1320 Franken mehr Altersrente im Monat als für Frauen.
3. Wehrpflichtersatz – Männer zahlen mindestens 4400 Franken
Männer sind bezüglich Militärdienst und Wehrpflichtersatz gegenüber Frauen im Nachteil.
Frauen haben in der Schweiz keine Wehrpflicht. Sie können jedoch freiwillig Militärdienst leisten. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf den üblichen Erwerbsersatz und Sold.
In der Schweiz müssen Männer Militär- oder Zivildienst leisten. Als Dienstleistender haben Sie Anrecht auf den üblichen Erwerbsersatz und Sold. Falls Sie als Mann Ihrer Dienstpflicht nicht nachkommen, müssen Sie laufend Wehrpflichtersatz zahlen. Die Zahlung wird jährlich und maximal elf Jahre lang fällig. Der Wehrpflichtersatz beträgt drei Prozent Ihres steuerbaren Einkommens. Der Mindestbetrag liegt bei 400 Franken pro Jahr. Bei diesem Minimalbetrag muss ein Mann insgesamt 4400 Franken bezahlen, wenn er keinen Dienst leistet.
4. Bezahlter Elternschaftsurlaub – Frauen erhalten bis zu 18’480 Franken mehr
Männer haben gegenüber Frauen Nachteile beim Elternschaftsurlaub. Eine Erklärung dafür könnte sein, dass Mutterschaft eine enorme körperliche Belastung für Frauen ist.
Als Frau erhalten Sie 98 Tage Mutterschaftsurlaub, wenn Sie ein Kind zur Welt bringen. Während dieses Zeitraums bekommen sie eine Mutterschaftsentschädigung (MSE) in Höhe von 80 Prozent ihres Gehalts – die Obergrenze beträgt maximal 220 Franken pro Tag. Frauen können also maximal 21’560 Franken pro Mutterschaft erhalten.
Wenn du Vater wirst, bekommst du als Mann nur 14 Tage Vaterschaftsurlaub. Wie Frauen haben auch Männer in dieser Zeit Anrecht auf eine Entschädigung des andern Elternteils (EAE) von 80 Prozent ihres Lohns, bis zum Maximum von 220 Franken pro Tag. Somit beträgt der Maximalbetrag pro Vaterschaft lediglich 3080 Franken.
5. Kranken-Zusatzversicherungen – Frauen zahlen mehr
Im Durchschnitt zahlen Frauen mehr für ambulante Zusatzversicherungen und Spitalversicherungen als Männer. Vor allem Spitalzusatzversicherungen sind für Frauen wesentlich teurer als für Männer.
Im Schnitt zahlen Frauen über 12 Prozent mehr für Spital-Zusatzversicherungen als Männer, wie Daten des Spitalversicherungs-Vergleichs von moneyland.ch für den Kanton Zürich zeigen. Aber in bestimmten Altersgruppen ist der Unterschied noch grösser. So zahlt eine 31-jährige Frau beispielsweise im Durchschnitt 34 Prozent mehr für eine Spital-Zusatzversicherung als ein Mann im gleichen Alter.
Auch die Prämien für ambulante Zusatzversicherungen sind für Frauen höher. Über alle in der interaktiven Vergleich berücksichtigten Angebote und Altersgruppen hinweg liegt der durchschnittliche Monatsbeitrag für Frauen fast 7 Prozent über dem für Männer.
Im Schnitt zahlen Männer weniger für Kranken-Zusatzversicherungen. Ein Grund dafür ist, dass Mutterschaft kein Kostenfaktor ist.
6. Lebensversicherung – Männer zahlen Tausende Franken mehr
Im Schnitt zahlen Männer in der Schweiz viel höhere Lebensversicherungsprämien als Frauen. Das zeigt die Lebensversicherungsstudie von moneyland.ch aus dem Jahr 2021 hervor.
Eine 50 Jahre alte Nichtraucherin zahlt bei einer Laufzeit von 10 Jahren durchschnittlich 6885 Franken für eine Risikolebensversicherung mit einer konstanten Versicherungssumme von 250’000 Franken.
Für die genau gleiche Versicherung zahlen Sie als Mann im Schnitt 9049 Franken. Das sind 2164 Franken mehr als die durchschnittlichen Kosten für eine Frau.
7. AHV-Hinterlassenenrente – Frauen können deutlich mehr erhalten
Es gibt riesige Unterschiede zwischen Witwen- und Witwerrenten der AHV.
Als Frau haben Sie Anspruch auf eine Witwenrente, wenn Sie eines dieser Kriterien erfüllen:
- Sie haben mindestens ein Kind – egal wie alt – zum Zeitpunkt des Todes Ihrer Partnerin oder Ihres Partners.
- Sie sind über 45 Jahre alt, wenn Sie zur Witwe werden. Zudem müssen Sie insgesamt mindestens fünf Jahre lang verheiratet gewesen sein – dabei zählen sämtliche Ehen in Ihrer Vergangenheit.
Wenn Sie eine geschiedene Frau sind, können Sie ebenfalls eine Witwenrente erhalten, wenn Ihre Partnerin oder Ihr Partner stirbt. Dabei muss eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein:
- Die Ehe dauerte mindestens zehn Jahre und Sie haben ein Kind (egal wie alt).
- Die Ehe dauerte mindestens zehn Jahre und Sie waren über 45 Jahre alt, als Sie sich scheiden liessen.
- Die Ehe dauerte mindestens zehn Jahre und Sie waren über 45 Jahre alt, als Ihr jüngstes Kind 18 Jahre alt wurde.
In allen anderen Fällen erhalten Sie eine Witwenrente, bis Ihr jüngstes Kind 18 Jahre alt wird.
AHV-Witwenrenten enden mit dem Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters. Bei einer höchstmöglichen Rente (2016 Franken pro Monat), einer Heirat im Mindestalter (18 Jahre) und dem gesetzlichen Pensionsalter (65 Jahre) kann eine Frau mit Kind theoretisch eine Witwenrente von bis zu 1’137’024 Franken erhalten.
Männer erhalten eine Witwerrente nur vom Tod der (Ex-)Partnerin oder des (Ex-)Partners, bis das jüngste Kind 18 Jahre alt wird. Bei einer höchstmöglichen Rente (2016 Franken pro Monat) und dem gesetzlich festgelegten Kindesalter (null bis 18 Jahre) kann ein Mann mit Kind theoretisch eine Witwerrente von bis zu 435’456 Franken erhalten.
Das heisst dass Witwen im Extremfall 701’568 Franken mehr als Witwer erhalten können.
Wichtig: Im Jahr 2022 stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in einem Urteil eine Ungleichbehandlung der Geschlechter im Schweizer Vorsorgesystem fest. Seither gilt in der Schweiz eine Übergangsregelung, die Witwern mit Kindern eine lebenslange Rente gewährt. Diese Regelung bleibt bestehen, bis das System reformiert wird.
8. Hinterlassenenrente der Unfallversicherung – Frauen sind im Vorteil
Männer sind im Vergleich zu Frauen auch bei den Hinterlassenenrenten der Unfallversicherung des Arbeitgebers (UVG) im Nachteil. Wenn Ihre Partnerin oder Ihr Partner wegen eines Unfalls stirbt, zahlt Ihnen die Unfallversicherung eine Rente, die auf dem Lohn der verstorbenen Person basiert.
Wenn Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner wegen eines Unfalls stirbt, können Sie eine lebenslange UVG-Hinterlassenenrente beziehen. Sie beträgt 40 Prozent des versicherten Lohns, falls Sie eines der folgenden Kriterien erfüllen:
- Sie haben mindestens ein Kind (egal wie alt).
- Sie sind über 45 Jahre alt, als Ihre Partnerin oder Ihr Partner stirbt.
- Sie sind zu mindestens zwei Dritteln invalid oder werden es innert zwei Jahren nach dem Tod Ihrer Partnerin oder Ihres Partners.
In allen anderen Fällen können Sie eine einmalige Witwenabfindung erhalten.
Eine lebenslange Witwerrente in Höhe von 40 Prozent des versicherten Lohns der Partnerin oder des Partners erhalten Männer in den folgenden Fällen:
- Zum Zeitpunkt, zu dem Sie Witwer werden, haben Sie ein Kind, das noch nicht 18 Jahre alt ist (beziehungsweise noch nicht 25 Jahre alt, wenn es sich noch in der Erstausbildung befindet).
- Sie sind mindestens zu zwei Dritteln invalid oder werden es innert zwei Jahren nach dem Tod Ihrer Partnerin oder Ihres Partners. Rentenansprüche für invalide Frauen und Männer sind identisch.
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