Zu den wichtigsten Kriterien bei der Wahl des richtigen Freizügigkeitskontos gehören die Zinssätze, die von Anbieter zu Anbieter stark variieren können. Aber auch ein Blick auf die Gebühren lohnt sich.
Freizügigkeitskonto nicht immer kostenlos
Freizügigkeitskonti gelten gemeinhin als kostenlos. Eine genauere Analyse zeigt jedoch, dass die Auflösung des Freizügigkeitskontos bei vielen Schweizer Banken und Versicherungen mittlerweile einen Preis hat.
Sogar die reguläre Kontoführung eines Freizügigkeitskontos ist nicht bei allen Anbietern kostenfrei. Bei vielen Anbietern kostet die Kontoführung 36 Franken pro Jahr. Einige verlangen sogar bis zu 60 Franken pro Jahr. Im Freizügigkeitskonto-Vergleich von moneyland.ch werden die Kontoführungsgebühren automatisch vom Zins abgezogen.
Frühzeitige Auflösung kostenpflichtig
Die vorzeitige Auflösung des Freizügigkeitskontos ist bei vielen Anbietern kostenpflichtig. So können bei folgenden vorzeitigen Auflösungsgründen Kosten anfallen: Wechsel der Vorsorgeeinrichtung, Tod, Bezug einer Invalidenrente, Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit, Erwerb oder Erstellung von selbstgenutztem Wohneigentum, Amortisation von Hypotheken im In- und Ausland, definitives Verlassen der Schweiz sowie Ehescheidung.
Grosse Kostenunterschiede
Die Kosten variieren je nach Anbieter und Auflösungsgrund markant. Die genauen Kosten können Sie auf den Anbieterseiten von moneyland.ch oder auf der Resultatseite des Freizügigkeitskonto-Vergleichs in der Kostenaufschlüsselung transparent einsehen.
Einige Anbieter von Freizügigkeitskonten verlangen nur dann Gebühren, wenn das Geld an einen Drittanbieter überwiesen werden soll. Andere Anbieter nur dann, wenn nach der Saldierung des Kontos keine weiteren Dienstleistungen der Bank in Anspruch genommen werden.
Einige Stiftungen erheben nur dann eine Saldierungsgebühr, wenn das Konto nach weniger als einem Jahr wieder aufgelöst wird. In diesem Fall verlangt zum Beispiel die Privor-Stiftung 25 Franken.
Extra-Gebühren für Wohneigentum
Besonders häufig anzutreffen sind ausserordentliche Saldierungskosten im Zusammenhang mit selbstbewohntem Wohneigentum. Banken sprechen in diesem Fall in der abkürzenden Fachsprache von «WEF», also Wohneigentumsförderung.
Werden Freizügigkeitsgelder für Wohneigentum und Hypotheken in der Schweiz verwendet, verlangen viele Stiftungen zwischen 200 und 400 Franken Bearbeitungsgebühr. Bei einigen Anbietern kommen noch Gebühren für den Grundbucheintrag hinzu. Bei Wohneigentum im Ausland können zusätzliche Gebühren anfallen.
Freizügigkeitskonten der Rendita-Stiftungen sind bis auf die Administrationsgebühr von 400 Franken für Wohneigentumsförderung in der Regel kostenlos (es gibt aber auch Ausnahmen wie die Postfinance und BBO Bank Brienz Oberhasli, die auch Kontoführungsgebühren verlangen). Auch die Privor-Stiftung verlangt eine Bearbeitungsgebühr von 400 Franken (inklusive Grundbucheintrag).
Bei einigen Banken ist der Bezug des Freizügigkeitskapitals kostenlos, wenn eine hauseigene Hypothek gewählt wird.
Reguläre Saldierung auch nicht immer gratis
Auch die ordentliche Saldierung - etwa um sich nach einer Arbeitspause wieder einer Pensionskasse anzuschliessen - wird bei bestimmten Anbietern verrechnet. Je nach Bank oder Versicherung können 20, 25, 30, 50, 75, 100 oder sogar 120 Franken fällig werden. Weitere Gebühren können für zusätzliche unterjährige Kontoauszüge oder Adressnachforschungen verlangt werden.
Kostenlose Anbieter?
Leider gibt es seit einiger Zeit keine völlig kostenlosen und gebührenfreien Freizügigkeitskonten mehr. Je nach Auflösungsszenario kann ein Freizügigkeitskonto jedoch weiterhin kostenlos sein.
Weitere Informationen:
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