Am 8. März 2026 stimmen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger unter anderem über einen Systemwechsel bei der Einkommensteuer ab. Derzeit werden Ehepaare in der Regel gemeinsam besteuert. Wird die Vorlage angenommen, erfolgt die Besteuerung spätestens ab 2032 individuell.
Unverheiratete Einzelpersonen werden heute bereits individuell besteuert. Da die Vorlage jedoch auch die Steuertarife anpasst, sind auch sie von den Änderungen betroffen.
In diesem Artikel hat moneyland.ch berechnet, welche finanziellen Auswirkungen eine Annahme der Vorlage hätte. Wichtig: Als unabhängiger Vergleichsdienst gibt moneyland.ch keine Wahlempfehlung ab, sondern zeigt anhand offizieller Zahlen auf, wie sich das neue System auswirken würde.
Berechnungsgrundlagen
Alle Berechnungen in diesem Artikel basieren auf dem steuerbaren Einkommen für die direkte Bundessteuer. In der Schweiz wird die Einkommensteuer anhand des steuerbaren Einkommens berechnet – nicht anhand des Bruttoeinkommens oder des Nettolohns. Dadurch sind sehr genaue Berechnungen möglich.
Tipp: Ihr steuerbares Einkommen finden Sie auf der letzten Steuerrechnung (für die direkte Bundessteuer) sowie auf der Steuererklärung. Beachten Sie, dass sich das steuerbare Einkommen für die direkte Bundessteuer stark vom steuerbaren Einkommen für die Kantonssteuer und Gemeindesteuer unterscheiden kann.
Diese Analyse bezieht sich ausschliesslich auf die direkte Bundessteuer. Im Gesetzestext zur Abstimmung sind alle für die Berechnung notwendigen Grundlagen enthalten. Bei einer Annahme der Vorlage müssten die Kantone ihre Steuergesetze noch anpassen.
Analyse anhand von vier Personengruppen
moneyland.ch hat die Auswirkungen der Vorlage auf folgende vier Personengruppen analysiert:
- Unverheiratete Einzelpersonen ohne Kinder
- Ehepaare ohne Kinder
- Unverheiratete Einzelpersonen mit Kindern
- Ehepaare mit Kindern
Diese Einteilung orientiert sich am derzeitigen Recht: Aus Steuersicht gelten ledige, geschiedene und verwitwete Personen als Einzelpersonen. Konkubinatspaare werden steuerlich nicht als Paare behandelt – beide Personen werden jeweils separat besteuert. Daneben gibt es bei der direkten Bundessteuer einen zweiten Steuertarif: Dieser gilt für Ehepaare, eingetragene Partnerschaften sowie für alleinerziehende Personen.
Die nachfolgende Analyse bezieht sich auf das steuerbare Einkommen bis 250’000 Franken (Einzelpersonen) und 500’000 Franken (Familien).
• Unverheiratete Einzelpersonen ohne Kinder
Einzelpersonen werden bereits heute individuell besteuert und müssen weiterhin eine eigene Steuererklärung ausfüllen. Durch die Anpassung des Steuertarifs verändert sich jedoch die Höhe der Steuerrechnung.
Der Vergleich zwischen heutigem und neuem Steuertarif führt zu folgenden Resultaten bei der direkten Bundessteuer:
- Bis zu einem steuerbaren Einkommen von 23’500 Franken fallen keine Steuern an. Derzeit liegt die Grenze bei 18’500 Franken.
- Bis zu einem steuerbaren Einkommen von 94’000 Franken nimmt die Steuerrechnung ab.
- Ab einem steuerbaren Einkommen von 94’100 Franken erhöht sich die Steuerrechnung.
- Die maximale Steuerbelastung von 11.5 Prozent wird bei 732’100 Franken erreicht. Derzeit liegt diese Schwelle bei 793’400 Franken.
In der nachfolgenden Grafik finden Sie die Berechnung der direkten Bundessteuer für steuerbare Einkommen zwischen 1000 und 250’000 Franken.
• Ehepaare ohne Kinder
Nach einer Annahme der Vorlage füllen beide Ehepartner eine eigene Steuererklärung aus und erhalten jeweils eine eigene Steuerrechnung. Was auf den ersten Blick wie eine kleine Anpassung wirkt, ist eine grundlegende Änderung des Berechnungsprinzips. Beide Einkommen werden separat besteuert. Damit wird die Einkommensverteilung zwischen den Ehepartnern für die Höhe der Steuerrechnung entscheidend.
Der Vergleich zwischen heutigem und neuem Steuertarif führt zu folgenden Resultaten bei der direkten Bundessteuer:
- Derzeit fallen bis zu einem gemeinsamen steuerbaren Einkommen von 33’000 Franken keine Steuern an. Im neuen System fällt keine Steuer an, solange jede Person weniger als 23’600 Franken steuerbares Einkommen erzielt. Ein Einverdiener-Ehepaar bezahlt somit bereits bei 23’600 Franken Steuern. Bei einer gleichmässigen Verteilung verschiebt sich diese Schwelle auf bis zu 47’200 Franken.
- Einverdiener-Ehepaare bezahlen mit dem neuen System ab 23’600 Franken steuerbarem Einkommen mehr Steuern als derzeit.
- Auch bei Ehepaaren, bei denen ein Ehepartner 90 Prozent des steuerbaren Einkommens erzielt, fällt die Steuerrechnung in vielen Einkommensbereichen höher aus als derzeit. Günstiger ist das neue System bei einem gesamten steuerbaren Einkommen zwischen 46’600 und 50’400 Franken, zwischen 61’900 und 93’400 Franken sowie ab 162’000 Franken.
- Bei Ehepaaren, bei denen ein Ehepartner 80 Prozent des steuerbaren Einkommens erzielt, ist die Steuerrechnung hingegen in der Regel tiefer als derzeit. Höher ist sie einzig bei einem gesamten steuerbaren Einkommen zwischen 29’500 und 35’700 Franken.
- Ehepaare, bei denen ein Ehepartner 50, 60 oder 70 Prozent des steuerbaren Einkommens erzielt, bezahlen im neuen System insgesamt weniger Steuern als derzeit.
• Einzelpersonen mit Kindern
Für minderjährige Kinder sowie Jugendliche in Erstausbildung erhöht sich der Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer von 6800 Franken auf 12’000 Franken pro Jahr und Kind. Zusammen mit dem neuen Tarif hat dies eine Auswirkung auf die Höhe der Steuerrechnung für Einzelpersonen mit Kindern.
Der Vergleich zwischen heutigem und neuem Steuertarif führt zu folgenden Resultaten bei der direkten Bundessteuer:
- Mit einem Kind fällt derzeit bis zu einem steuerbaren Einkommen von 55’900 Franken keine Steuer an. Im neuen System liegt diese Schwelle bei 54’400 Franken. Mit mehreren Kindern erhöht sich das steuerbare Einkommen, ab dem die Steuern verrechnet werden.
- Mit einem Kind bleibt die Steuer bis zu einem steuerbaren Einkommen von 85’000 Franken im gleichen Rahmen wie derzeit. Darüber sind die Steuern höher als im heutigen System.
- Mit zwei Kindern sind die Steuern bis zu einem steuerbaren Einkommen von 95’800 Franken tiefer als im heutigen System. Darüber sind sie höher.
- Mit drei Kindern sind die Steuern bis zu einem steuerbaren Einkommen von 109’900 Franken tiefer als im heutigen System. Zwischen 110’000 und 168’000 Franken sind sie höher. Ab 168’000 Franken sind sie wieder tiefer.
Hinweis zur Berechnung: moneyland.ch hat die höheren Kinderabzüge in den Berechnungen berücksichtigt und gibt hier das steuerbare Einkommen nach den derzeit gültigen Grundlagen an.
• Ehepaare mit Kindern
Die beiden Ehepartner können im vorgeschlagenen neuen Steuersystem pro Kind je 6000 Franken vom Einkommen abziehen. Aktuell beträgt der Abzug 6800 Franken pro Kind für das Ehepaar insgesamt. Dies und die Umstellung auf einen einheitlichen Steuertarif verändern die Höhe der Steuerrechnung.
Der Vergleich zwischen heutigem und neuem Steuertarif führt zu folgenden Resultaten bei der direkten Bundessteuer:
- Ein Einverdiener-Ehepaar bezahlt im neuen Modell mehr Steuern als heute. Steuerfrei bleibt ein Einverdiener-Ehepaar im neuen System bis zu einem steuerbaren Einkommen von 43’900 Franken (ein Kind), 54’400 Franken (zwei Kinder) und 63’600 Franken (drei Kinder).
- Bei Ehepaaren, bei denen ein Ehepartner 90 Prozent des steuerbaren Einkommens erzielt, sind die Steuern im neuen Modell bis zu einem gesamten steuerbaren Einkommen von 68’600 Franken höher als heute (ein Kind). Bei zwei Kindern liegt diese Schwelle bei 82’500 Franken, bei drei Kindern bei 87’400 Franken.
Auffällig: Ab etwa 155’000 Franken sind die Steuern tiefer als im heutigen System.
- Bei Ehepaaren, bei denen ein Ehepartner 80 Prozent des steuerbaren Einkommens erzielt, ist die Steuerrechnung hingegen fast immer tiefer als derzeit. Höher ist sie einzig bei einem Kind bei einem gesamten steuerbaren Einkommen zwischen 53’700 und 57’200 Franken.
- Ehepaare, bei denen ein Ehepartner 50, 60 oder 70 Prozent des steuerbaren Einkommens erzielt, bezahlen im neuen System insgesamt weniger Steuern als derzeit.
Hinweis zur Berechnung: moneyland.ch hat die höheren Kinderabzüge in den Berechnungen berücksichtigt und gibt hier das steuerbare Einkommen nach den derzeit gültigen Grundlagen an.