Innova Sanvita Switch
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Stationäre Versicherung Flex-Modell
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Mit Selbstbehalt
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Nur für Nichtraucher
Allgemein
Aufnahme in die Spitalzusatzversicherung erst nach Überprüfung durch Innova. Die Zusatzversicherungen der Variante Sanvita richten sich nur an Nichtraucher.
Freie Abteilungswahl bei Spitaleintritt in einem anerkannten Spital gemäss Spitalliste.
3-monatige Kündigungsfrist: Kündigung spätestens 3 Monate vor dem Ende des jeweiligen Kalenderjahrs.
Achtung: Bei Aufenthalt in einem Akutspital gilt eine Selbstbeteiligung von CHF 10 (Mehrbett-Zimmer), CHF 75 (Zweibett-Zimmer) oder CHF 200 (Einbett-Zimmer) pro Tag für maximal 30 Tage pro Kalenderjahr. Prämien sind von verschiedenen Faktoren wie Alter und Wohnort abhängig.
Die Selbstbeteiligung (Mehrbettzimmer) wird erst ab dem 19. Altersjahr verrechnet.
Medizinisch bedingt und von einem Arzt verordnet in einer anerkannten Kuranstalt: Bis 20 Franken pro Tag während bis zu 21 Tagen pro Kalenderjahr für Badekuren und Erholungskuren in der Schweiz.
Normale Kostenübernahme plus Wertschätzung bei Hausgeburt oder Spitalaustritt von Mutter und Kind innerhalb von 3 Nächten oder 4 Tagen: CHF 600. Karenzfrist von 12 Monaten.
Nicht gedeckt.
Keine Leistungen.
Keine Leistungen.
Keine Leistungen.
Keine Leistungen.
Keine Leistungen.
Gleiche Leistungen weltweit bei Notfällen wie bei Spitalaufenthalt im Akutspital.
Bis CHF 100 pro Tag (maximal 90 Tage pro Kalenderjahr für Rehabilitation stationär und Psychiatrie stationär zusammen).
Bis CHF 100 pro Tag (maximal 90 Tage pro Kalenderjahr für Rehabilitation stationär und Psychiatrie stationär zusammen).
Kostenübernahme für Zweitmeinung durch einen Arzt vor einer bevorstehenden Operation.