innova allgemein
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Medizinische Zweitmeinung
Allgemein
Aufnahme in die Spitalzusatzversicherung erst nach Überprüfung durch innova. Die Zusatzversicherungen der Variante sanvita richten sich nur an Nichtraucher.
Bei einem Spitalaufenthalt mit Deckungsvariante allgemein beträgt der Kostenanteil CHF 10 pro Tag an die Verpflegung.
Mehrbett-Zimmer in einem anerkannten Spital gemäss Spitalliste.
3-monatige Kündigungsfrist: Kündigung spätestens 3 Monate vor dem Ende des jeweiligen Kalenderjahrs.
Die Prämien sind geschlechtsneutral und richten sich nach dem Alter sowie dem Tabak- bzw. Nikotinkonsum.
Die Zusatzversicherungen der Variante sanvita richten sich nur an Nichtraucher:innen (mit bis zu 25% günstigeren Prämien).
Die Zusatzversicherungen der Variante activa richten sich nur an Raucher:innen.
Übernahme von Bade- und Erholungskuren in einer Kuranstalt gemäss Liste des Verbandes Heilbäder und Kurhäuser Schweiz. Leistung im Rahmen der versicherten Deckungsvariante allgemein während längstens 21 Tagen pro Kalenderjahr: 20 Franken pro Tag.
Identische Leistungen wie bei Aufenthalt Akutspital. Wertschatzung von CHF 450 bei Hausgeburten oder bei einem Spitalaustritt von Mutter und Kind innerhalb von 3 Nächten oder 4 Tagen.
Karenzfrist von 12 Monaten.
Keine Leistungen.
Keine Leistungen, versichert über ambulante Zusatzversicherung bei innova.
Keine Leistungen, versichert über ambulante Zusatzversicherung bei innova.
Keine Leistungen, versichert über ambulante Zusatzversicherung bei innova.
Keine Leistungen, versichert über ambulante Zusatzversicherung bei innova.
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Für einen notfallmässigen Spitalaufenthalt im Ausland werden die Leistungen im Rahmen der gewählten Deckungsvariante übernommen. Die Assistance Dienstleistung (telefonische Beratung und Organisation von Verlegung sowie Repatriierung bei medizinischen Notfällen im Ausland) ist in allen Spitalzusatzversicherungen eingeschlossen und fakultativ nutzbar.
CHF 100 pro Tag während maximal 90 Tagen pro Kalenderjahr für Rehabilitation stationär.
CHF 100 pro Tag während maximal 90 Tagen pro Kalenderjahr für Psychiatrie stationär.
Kostenübernahme für Zweitmeinung durch einen Arzt vor einer bevorstehenden Operation.
Unfalldeckung in Ergänzung zu UVG oder KVG.
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