KPT Spitalkostenversicherung Flex Top
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Stationäre Versicherung Flex-Modell
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Mit Selbstbehalt
Allgemein
Aufnahme in die Spitalzusatzversicherung erst nach Überprüfung durch die KPT/CPT. Sie haben innerhalb von 10 Jahren ab Versicherungsbeginn (Wechselfrist) des Spitalversicherungsproduktes Flex Top die Möglichkeit in ein höherwertiges (halbprivates oder privates) Spitalversicherungsprodukt der KPT zu wechseln. Das Optionsrecht können Sie bis zum Ende des 65. Altersjahres und nur einmalig ausüben (auch bei Wiedereintritt in die Spitalkostenversicherung Flex Top).
Freie Abteilungswahl in Listenspitälern mit Leistungsauftrag und anerkanntem Tarif. Freie Arztwahl in der halbprivaten und privaten Abteilung, sonst diensthabender Arzt. Zusätzlich zu Schweizer Spitälern stehen KPT-Partner-Spitäler im grenznahen Deutschland zur Auswahl.
3-monatige Kündigungsfrist: Kündigung spätestens 3 Monate vor dem Ende des jeweiligen Kalenderjahrs. Bei Verträgen mit einer längeren Vertragsdauer als drei Jahre gelten die gesetzlichen Kündigungsmodalitäten.
Höhe der Prämien abhängig von verschiedenen Faktoren wie Alter, Geschlecht und Wohnort. Rabatt bei einem 3-Jahresvertrag, bei Vorauszahlung sowie bei Nutzung des Kundenportals KPTnet (Erhalt der Dokumente online, inklusive kostenlose Internetrechtsschutzversicherung).
Kostenbeteiligung halbprivate Abteilung: CHF 150 pro Tag, maximal CHF 4000 pro Kalenderjahr (bis 18-jährig 2000 pro Kalenderjahr). Private Abteilung: CHF 250 pro Tag, maximal CHF 4000 pro Kalenderjahr (bis 18-jährig 2000 pro Kalenderjahr).
Der letzte Altersklassenwechsel erfolgt mit 91 Jahren.
Hier sind die Prämien für das Jahr 2026 abgebildet.
Medizinisch bedingt und von einem Arzt verordnet in einer anerkannten Kuranstalt: Bis 50 Franken pro Tag während bis zu 30 Tagen pro Kalenderjahr für Badekuren und Erholungskuren in der Schweiz.
Geburtskosten werden in der ganzen Schweiz in Listenspitälern gedeckt. CHF 1000 an eine ambulante Geburt. Die Kosten für den Aufenthalt und die Pflege des gesunden Neugeborenen werden übernommen. Haushaltshilfe nach einer stationären Geburt: CHF 50 pro Tag (maximal 5 Tage). Karenzfrist: 270 Tage.
Aufenthalt von Begleitpersonen bis CHF 50 pro Tag während maximal 30 Tagen pro Kalenderjahr.
CHF 50 pro Tag (während maximal 30 Tagen pro Kalenderjahr).
Keine Angaben.
Volle Kostenübernahme für medizinisch notwendige Transporte in der Schweiz zur stationären Behandlung.
Transport im Ausland zur stationären Behandlung: CHF 5000 pro Kalenderjahr.
Schweiz: Die Kosten werden vollständig übernommen.
Nicht gedeckt.
Kostenübernahme unter Anrechnung der Kostenbeteiligung in der gewählten Abteilung in einem Akutspital weltweit.
Keine Angaben.
Kostendeckung vorhanden (maximal 90 Tage pro Kalenderjahr). Sofern ein Wiedereintritt innerhalb von 180 Tagen erfolgt, werden die vorangegangenen Tage angerechnet.
Reise- und Ferienversicherung inbegriffen (8 Wochen pro Kalenderjahr).
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