KPT Spitalkostenversicherung Halbprivat
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Stationäre Versicherung halbprivate Abteilung
Allgemein
Aufnahme in die Spitalzusatzversicherung erst nach Überprüfung durch die KPT/CPT.
Freie Arztwahl. In der ganzen Schweiz volle Deckung in den halbprivaten Abteilungen aller Listenspitäler mit Leistungsauftrag und anerkanntem Tarif.
3-monatige Kündigungsfrist: Kündigung spätestens 3 Monate vor dem Ende des jeweiligen Kalenderjahrs. Bei Verträgen mit einer längeren Vertragsdauer als drei Jahre gelten die gesetzlichen Kündigungsmodalitäten.
Höhe der Prämien abhängig von verschiedenen Faktoren wie Alter, Geschlecht und Wohnort. Rabatte in der Höhe von 15 bis 50 Prozent mit Kostenbeteiligungen (Franchisen). Eine spätere Reduktion oder Aufhebung der Spitalfranchise gilt als Versicherungserhöhung und erfordert eine erneute Gesundheitsprüfung. Rabatt bei einem 3-Jahresvertrag, bei Vorauszahlung sowie bei Nutzung des Kundenportals KPTnet (Erhalt der Dokumente online, inklusive kostenlose Internetrechtsschutzversicherung).
Der letzte Altersklassenwechsel (ab 66 Jahren oder ab 71 Jahren) ist abhängig vom Alter bei Versicherungsabschluss.
Hier sind die Prämien für das Jahr 2026 abgebildet.
Medizinisch bedingt und von einem Arzt verordnet in einer anerkannten Kuranstalt: CHF 40 pro Tag während maximal 42 Tagen innerhalb von 5 Kalenderjahren (Badekuren) bzw. CHF 40 pro Tag während maximal 30 Tagen pro Kalenderjahr (Erholungskuren).
Geburtskosten werden in der ganzen Schweiz in Listenspitälern (halbprivate Abteilung) gedeckt. In einem Geburtshaus: CHF 200 pro Tag während maximal 5 Tagen. Karenzfrist: 270 Tage. CHF 1000 Geburtspauschale bei ambulanter Entbindung. Die Kosten für den Aufenthalt und die Pflege des gesunden Neugeborenen werden übernommen.
Aufenthalt von Begleitpersonen bis CHF 50 pro Tag während maximal 14 Tagen.
CHF 30 pro Tag (während maximal 60 aufeinanderfolgenden Tagen).
Diese Leistungen können nicht mit Kurleistungen kumuliert werden.
Keine Angaben.
Volle Kostenübernahme für medizinisch notwendige Transporte in der Schweiz zur stationären Behandlung.
Transport im Ausland zur stationären Behandlung: CHF 3000 pro Ereignis.
Bis CHF 20'000 pro Ereignis in der Schweiz.
Nicht gedeckt.
Bei akuter Erkrankung oder Unfall: maximal CHF 50'000 pro Kalenderjahr. In Europa (inklusive Mittelmeer-Randstaaten) vollständige Kostendeckung.
Für maximal 60 Tage innerhalb von 5 Kalenderjahren werden die Kosten vollständig übernommen.
Bis maximal 720 Tage: Kostenbeitrag gemäss versicherter Abteilung. Sofern ein Wiedereintritt innerhalb von 180 Tagen erfolgt, werden die vorangegangenen Tage angerechnet.
Reise- und Ferienversicherung inbegriffen (maximal 8 Wochen pro Kalenderjahr).
Wertschätzung bei freiwilligem Aufenthalt in der kostengünstigeren allgemeinen Abteilung von CHF 100 pro Tag (maximal CHF 1000 pro Kalenderjahr).
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