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Versicherungen

Medikamente: Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?

11. September 2025 - Daniel Dreier

Es gibt viele Medikamente, die nicht von der Schweizer Krankenkassen-Grundversicherung übernommen werden. Dieser Ratgeber sagt Ihnen, welche Medikamente übernommen werden, und vergleicht die Leistungen der Schweizer Zusatzversicherungen im Bereich Medikamente.

Viele, aber längst nicht alle Medikamente werden durch die Grundversicherung der Schweizer Krankenkassen gedeckt. Für so genannte nichtkassenpflichtige Medikamente benötigen Sie zusätzlich eine ambulante Zusatzversicherung.

Was zahlt die Grundversicherung?

Die obligatorische Grundversicherung der Schweizer Krankenkassen übernimmt Medikamente, wenn sie von einem Arzt in einer Praxis oder im Spital verschrieben werden und in der Spezialitätenliste enthalten sind.

Auch wenn ein Medikament nicht auf der Spezialitätenliste ist, kann eine Krankenkasse die Kosten für ein Medikament übernehmen. Der Arzt muss beim ärztlichen Dienst der Krankenversicherung ein Gesuch für die Kostenübernahme stellen. Wird die Kostengutsprache bewilligt, übernimmt der Grundversicherung die Kosten.

Gilt mein Selbstbehalt auch für den Kauf von Medikamenten?

Bezahlt wird von den Krankenkassen allerdings nur der Betrag abzüglich der vereinbarten Franchise der Grundversicherung. Zusätzlich müssen Sie bei Medikamenten einen Selbstbehalt von 10 Prozent selbst bezahlen.

Für Medikamente, die es als Generika mit denselben Wirkstoffen noch günstiger gibt, kann ein höherer Selbstbehalt von 40 Prozent anfallen. Am besten gehen Sie auf Nummer sicher und fragen den Arzt jeweils bereits beim Verschreiben der Medikamente nach den Kosten. Der Arzt sollte Ihnen möglichst nicht die teuren Original-Präparate, sondern die günstigeren Generika verschreiben.

Was zahlt die Zusatzversicherung?

Nichtkassenpflichtige Medikamente, also solche, die nicht von der Grundversicherung gedeckt sind, müssen Sie ohne zusätzliche Versicherung aus dem eigenen Portemonnaie bezahlen. Als zusätzliche Versicherung kommt eine ambulante Krankenkassen-Zusatzversicherung (auch Krankenpflegezusatz genannt) in Frage.

Auch von der Zusatzversicherung werden allerdings nicht alle Medikamente entschädigt. Jede Kasse hat ihre eigene Liste mit versicherten Medikamenten. Die meisten Krankenkassen vergüten in der Zusatzversicherung nur Medikamente des Schweizerischen Heilmittelinstituts Swissmedic (swissmedic.ch). Die Kassen verfügen zudem über so genannte Negativlisten mit allen Medikamenten, die sie explizit nicht versichern. Zu den nicht versicherten Medikamenten können zum Beispiel Lifestyle-Produkte, Appetithemmer und Medikamente für Diäten oder gegen Haarausfall gehören. Konsultieren Sie im Zweifelsfall die Medikamentenlisten der Zusatzversicherungen oder fragen Sie direkt bei den Krankenkassen oder Ihrem Arzt nach.

Wie bei der Grundversicherung müssen die Medikamente auch im Fall einer Entschädigung durch die Zusatzversicherung durch einen Arzt verschrieben werden. Bei alternativen Arzneimitteln muss das Medikament von einem zugelassenen Therapeuten verschrieben werden.

Vergleichen Sie die Leistungen und Prämien der verschiedenen ambulanten Zusatzversicherungen – da kann es erhebliche Unterschiede geben. Da Krankenpflegezusätze in einem Paket mit verschiedenen Leistungen angeboten werden, sollten Sie eine Gesamtbeurteilung vornehmen. Medikamente der Komplementärmedizin werden häufig über separate Zusatzversicherungen versichert.

Im Vergleich für ambulante Zusatzversicherungen auf moneyland.ch können Sie die Versicherungen auch nach den Leistungen filtern und sortieren. Wählen Sie für Medikamentenleistungen das Kriterium «Medikamente».

Fast alle ambulanten Zusatzpakete bieten Medikamenten-Leistungen an. Aber Achtung: Einige ambulanten Versicherungen zahlen nur einen Bruchteil – zum Beispiel 50 Prozent – der Kosten. 

Auch gibt es Krankenpflegezusätze mit Franchisen (wie bei der Grundversicherung) und maximalen Beträgen für die Kostenübernahme. Das heisst Sie erhalten bei diesen Krankenkassen nur eine Medikamenten-Entschädigung bis zum festgelegten Betrag – zum Beispiel 800 Franken pro Jahr.

Übersicht zur Kostenübernahme von Medikamenten in der ambulanten Zusatzversicherung

Versicherungsangebot Kostenübernahme für
verschriebene, von
Swissmedic zugelassene
Medikamente*
Kostenübernahme für
alternative/komplementäre
Heilmittel**
Assura
Complementa Extra
Max. CHF 50’000
während der gesamten
Versicherungsdauer
Keine
Assura
Natura
Keine 90%, max. CHF 800
pro Jahr
Atupri
Intense
100% 50%, max. CHF 3000
pro Jahr
Atupri
Mivita Reala
90% 50%, max. CHF 1500
pro Kalenderjahr
Atupri
Mivita Extensa
90% 75%, max. CHF 2500
pro Kalenderjahr
Aquilana Plus 90% Max. CHF 1000
Aquilana Top
(kann mit Plus
kombiniert werden)
Keine Max. CHF 2000
Axa Gesundheit Actif Keine 75%, max CHF 500 pro Jahr
Axa Gesundheit Plus 75% Keine
Axa Gesundheit Complet 90% 75%, max CHF 1000 pro Jahr
CSS
MyFlex Economy
90% Keine
CSS
MyFlex Balance
90% Keine
CSS
MyFlex Premium
90% Keine
CSS
Alternativ-Versicherung
Economy
Keine 75%, max. CHF 1000
pro Kalenderjahr
CSS
Alternativ-Versicherung
Balance
Keine 75%, max. CHF 3000
pro Kalenderjahr
CSS
Alternativ-Versicherung
Premium
Keine 75%, max. CHF 10’000
pro Kalenderjahr
Concordia
Diversa
50% Keine
Concordia
Diversa Care
50% Keine
Concordia
Diversa Plus
75% Keine
Concordia
Diversa Premium
75% Keine
Concordia
Natura
Keine In Kombination mit
Therapien:
75%, max. CHF 1500
pro Kalenderjahr.
In Kombination mit
Naturheilkunde:
75%, max. CHF 4000
pro Kalenderjahr
Concordia
Natura Plus
Keine In Kombination mit
Therapien:
75%, max. CHF 2000
pro Kalenderjahr.
In Kombination mit
Naturheilkunde:
75%, max. CHF 6000
pro Kalenderjahr
Groupe Mutuel
Heilungskosten-
Zusatzversicherung
SC1
90%, max. CHF 600
pro Kalenderjahr
Max. CHF 500
pro Kalenderjahr
Groupe Mutuel
Heilungskosten-
Zusatzversicherung
SC2
90%, max. CHF 800
pro Kalenderjahr
Max. CHF 2000
pro Kalenderjahr
Groupe Mutuel
Heilungskosten-
Zusatzversicherung
SC3
90% Max. CHF 3000
pro Kalenderjahr
Groupe Mutuel
Heilungskosten-
Zusatzversicherung
SC4
90% Max. CHF 4000
pro Kalenderjahr
Groupe Mutuel
Optimum
90% 75%, max. CHF 3000
pro Kalenderjahr
Groupe Mutuel
Premium
90% 80%, max. CHF 5000
pro 3 Jahren
Helsana
Top
90%, max. CHF 50’000 Keine
Helsana
Sana
(Ergänzung für Top)
Keine 75%
Helsana
Completa
90% 75%
KPT
Pulse Eco
90% Keine
KPT
Pulse Top
90%, max. CHF 50’000 75%, max. CHF 2000
pro Jahr
(Franchise: CHF 100)
KPT
Pulse Premium
90%, max. CHF 50’000 75%, max. CHF 4000
pro Jahr
(Franchise: CHF 100)
ÖKK
Start
90%, max. CHF 20’000
pro Kalenderjahr
Keine
ÖKK
Natur Mini
Keine 80%, max. CHF 300
pro Kalenderjahr
ÖKK
Natur Midi
Keine 80%, max. CHF 2000
pro Kalenderjahr
ÖKK
Natur Plus
Keine 80%, max. CHF 4000
pro Kalenderjahr
Rhenusana
Rhenuplus Silber
90%, max. CHF 5000
pro Kalenderjahr
Keine
Rhenusana
Rhenuplus Gold
90%, max. CHF 20’000
pro Kalenderjahr
75%, max. CHF 5000
pro Kalenderjahr
Rhenusana
Rhenuplus Platin
90%, max. CHF 50’000
pro Kalenderjahr
75%, max. CHF 10’000
pro Kalenderjahr
Sanitas
Vital Basic
90%, max. CHF 50’000
pro Therapiejahr
Keine
Sanitas
Vital Smart
90%, max. CHF 50’000
pro Therapiejahr
Option 1:
80%, max. CHF 2500
pro Kalenderjahr.
Option 2:
80%, max. CHF 5000
pro Kalenderjahr
Sanitas
Vital Premium
90%, max. CHF 50’000
pro Therapiejahr
80%, max. CHF 10’000
pro Kalenderjahr
SLKK
Qualicare Basis
75%, max. CHF 1200
pro Kalenderjahr
75%, max. CHF 1200
pro Kalenderjahr
SLKK
Qualicare Comfort
75%, max. CHF 5000
pro Kalenderjahr
75%, max. CHF 5000
pro Kalenderjahr
Sympany Plus 90% 80%, max. CHF 3000
(CHF 6000 mit Natura Zusatz)
Sympany Premium 90% 80%, max. CHF 6000
(CHF 10’000 mit Natura Zusatz)
Visana
Ambulant I
90%, max. CHF 1000
pro Kalenderjahr
für alle Medikamente
zusammen
Keine
Visana
Ambulant II
90% Keine
Visana
Ambulant III
90% Keine
Visana
Ambulant IV
90% Keine
Visana
Komplementär I
Keine 90%
Visana
Komplementär II
Keine 90%
Visana
Komplementär III
Keine 90%

* Medikamente der Spezialitätenliste sind in der Regel von der Erstattung ausgeschlossen. Medikamente zur Behandlung von Substanzstörungen, alternative Arzneimittel und Lifestyle-Medikamente sind in der Regel ebenfalls ausgeschlossen oder unterliegen besonderen, niedrigeren Grenzwerten. Versicherer können Listen erstattungsfähiger Medikamente haben, wobei nur die Medikamente erstattet werden, die auf der Liste des Versicherers stehen. Je nach Zusatzversicherung können im Ausland gekaufte Medikamente, die nicht von Swissmedic bewilligt sind, auch gedeckt sein. Allerdings kann es Ausschlüsse und spezielle Versicherungssummen geben.
** Alternative Heilmittel werden nur akzeptiert, wenn sie von einem von der Versicherung bewilligten Therapeuten im Rahmen einer Therapie verabreicht werden.

Weitere Informationen:
Schweizer Krankenkassen-Vergleich
Vergleich der ambulanten Zusatzversicherungen

Redaktor Daniel Dreier
Daniel Dreier ist Redaktor und Experte für Geldthemen bei moneyland.ch.
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