Die Kosten für eine Psychotherapie werden zu einem grossen Teil von der obligatorischen Krankenkassen-Grundversicherung übernommen.
Was übernimmt die obligatorische Grundversicherung?
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Die Psychotherapie durch in der Schweiz zugelassene Psychiaterinnen und Psychiater.
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Die Psychotherapie durch in der Schweiz zugelassene Psychologinnen und Psychologen, wenn sie von einer in der Schweiz zugelassenen Ärztin oder einem in der Schweiz zugelassenen Arzt verordnet wurde.
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Bei mehr als 40 Sitzungen ist eine Kostengutsprache durch den Vertrauensarzt der Krankenkasse erforderlich.
Was bezahlt die obligatorische Grundversicherung nicht?
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Die obligatorische Grundversicherung in der Schweiz übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie durch einen Psychologen nur dann, wenn diese von einem Arzt verordnet wurde.
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Die Franchise und der Selbstbehalt Ihrer Krankenkasse gelten auch für Psychotherapie und psychiatrische Behandlungen.
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Psychiatrische Behandlungen im Ausland werden nur in medizinischen Notfällen und bis zur Höhe der Versicherungsdeckung im Ausland übernommen.
Sind Zusatzversicherungen für Psychotherapien noch nötig?
Nein, nicht mehr. Seit dem 1. Januar 2023 ist diese Leistung in der obligatorischen Grundversicherung enthalten. Die Kosten für Psychotherapie können neu über die Grundversicherung abgerechnet werden, sofern die Therapie von einer Ärztin oder einem Arzt verordnet wurde. Mit dieser Änderung wird die bisher in vielen Zusatzversicherungen enthaltene Deckung für Psychotherapie überflüssig.
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