Sanitas Hospital Standard Liberty
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Stationäre Versicherung Flex-Modell
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Mit Selbstbehalt
Allgemein
Aufnahme in die Spitalzusatzversicherung erst nach Überprüfung durch die Sanitas.
Freie Abteilungswahl in allen von Sanitas anerkannten Spitälern in der Schweiz.
3-monatige Kündigungsfrist: Kündigung spätestens 3 Monate vor dem Ende des jeweiligen Kalenderjahrs.
Prämien sind von verschiedenen Faktoren wie Alter, Geschlecht und Wohnort abhängig. Prämienbefreiung ab dem 3. Kind. Mit Kosten-Selbstbehalt von 25% (halbprivat, bis max. CHF 10'000) bzw. 50% (privat, bis max. CHF 20'000).
Medizinisch bedingt und von einem Arzt verordnet in einer anerkannten Kuranstalt: Erholungs- oder Badekur bis CHF 10 pro Tag (maximal 21 Tage pro Kalenderjahr).
Pro Kalenderjahr wird maximal 1 Kur im erwähnten Umfang bezahlt.
Wochenbettaufenthalt in anerkanntem Geburtshaus. Karenzfrist: 9 Monate.
Nicht gedeckt.
CHF 10 pro Tag. Leistungen für Haushaltshilfe und Hauskrankenpflege zusammen werden während maximal 90 Tagen pro Kalenderjahr (maximal CHF 1800 pro Kalenderjahr) erbracht.
CHF 20 pro Tag. Leistungen für Haushaltshilfe und Hauskrankenpflege zusammen werden während maximal 90 Tagen pro Kalenderjahr (maximal CHF 1800 pro Kalenderjahr) erbracht.
Transport innerhalb der Schweiz: Die Kosten werden bis zu CHF 20'000 pro Kalenderjahr übernommen (zusammen mit Such- und Rettungskosten). Ausland: Kosten werden übernommen, falls von der Sanitas Assistance organisiert.
Schweiz: Die Kosten werden bis zu CHF 20'000 pro Kalenderjahr übernommen (zusammen mit Kosten für Notfall-Transporte). Ausland: Kosten werden übernommen, falls von der Sanitas Assistance organisiert.
Kosten werden übernommen, falls von der Sanitas Assistance organisiert.
Notfälle werden zu 100 Prozent gedeckt während maximal 180 Tagen - allerdings keine geplanten Behandlungen.
Keine Angaben.
Mehrbett-Zimmer in anerkanntem Schweizer Spital während maximal 180 Tagen. Danach Kostenübernahme von Behandlungskosten und Kostenbeitrag von CHF 20 pro Tag an Aufenthalts- und Pflegekosten. Im AHV-Alter werden diese Leistungen noch während maximal 720 Tagen innerhalb von 900 Tagen bezahlt.
Aufenthaltskosten für gesunde Neugeborene.