Steuerbetrug

In der Schweiz liegt ein Steuerbetrug dann vor, wenn die Steuerverwaltung mit gefälschten, verfälschten oder inhaltlich unwahren Urkunden getäuscht wird und ein Steuerpflichtiger deshalb zu wenig Steuern bezahlt. Steuerbetrug gilt als Straftat. Bei einem Steuerbetrug reicht der Steuerpflichtige gefälschte, verfälschte oder inhaltlich unwahre Urkunden ein. Beispiele dafür sind Lohnausweise, Bankauszüge, Geschäftsbücher, Bilanzen, Erfolgsrechnungen und weitere Bescheinigungen. Nicht als Urkunde gelten jedoch Steuererklärungen.

Steuerbetrug wird in der Schweiz mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder einer Geldstrafe bis zu 360 Tagessätze geahndet.

Wenn keine gefälschten, verfälschten oder inhaltlich unwahre Urkunden eingereicht, aber aufgrund fehlender Angaben zu wenig Steuern bezahlt werden, handelt es sich nicht um einen Steuerbetrug, sondern um eine Steuerhinterziehung.

Es wird empfohlen, sich bei Fragen direkt an die Steuerbehörden zu wenden.

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Experte Ralf Beyeler
Ralf Beyeler ist Telekom- und Geld-Experte bei moneyland.ch.