Rechner

AHV-Rechner Frühpensionierung

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Wissenswertes rund um den AHV-Frühpensionierungs-Rechner von moneyland.ch:

  • Mit dem AHV-Rechner für Frühpensionäre finden Sie ganz einfach heraus, wie hoch Ihre zu zahlenden AHV-Beiträge sind. Ausserdem zeigt Ihnen der Rechner mögliche Sparmöglichkeiten auf, wenn Sie einer unselbständiger Erwerbstätigkeit (Nebenerwerb) nach Ihrer Frühpensionierung nachgehen.
  • Weitere Vorsorgerechner finden Sie hier. Eine Übersicht über alle Rechner auf moneyland.ch finden Sie hier.
  • Auch als Frühpensionär müssen Sie jedes Jahr AHV-Beiträge bezahlen, bis das ordentliche Rentenalter erreicht ist (65 Jahre). Wie hoch Ihre AHV-Beiträge ausfallen, hängt von Ihrem Renteneinkommen, Ihrem Vermögen sowie einem allfälligen Erwerbseinkommen aus einem Nebenerwerb ab.
  • Zum Renteneinkommen zählen wiederkehrende Einkommen, allerdings keine aus einem Angestelltenverhältnis. Ebenfalls nicht dazu gezählt werden Leistungen der IV, Ergänzungsleistungen zur AHV und IV oder Vermögenserträge. Zum Renteneinkommen zählen beispielsweise Renten und Pensionen aller Art, Unterhaltsleistungen oder regelmässige Zuwendungen Dritter.
  • Zum Reinvermögen zählen hier zum Beispiel Sparkonten, Wertpapiere, Liegenschaften oder zur Nutzniessung überlassenes Vermögen.
  • AHV-Status: Hier wird angenommen, dass die frühpensionierte Person weniger als 9 Monate im Jahr oder weniger als 50 Prozent der üblichen Arbeitszeit «erwerbstätig» ist. AHV-technisch können diese Personen bei einem entsprechend hohen Nebeneinkommen trotzdem als erwerbsätig gelten.
  • Dieser Rechner ist nicht auf Selbständigerwerbende anwendbar. Die AHV-Beiträge für Selbstständigerwerbende werden nach einem anderen Verfahren berechnet.
  • Bei Ehepaaren wird angenommen, dass die Ehepartnerin beziehungsweise der Ehepartner keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Sie müssen keine AHV-Beiträge zahlen, wenn Ihr Ehemann oder Ihre Ehefrau als erwerbstätig gilt und den doppelten AHV-Mindestbeitrag zahlt.
  • Auf den noch zu leistenden AHV-Beitrag können maximal 5 Prozent an Verwaltungskosten hinzukommen.
  • Resultate werden exakt berechnet und anschliessend auf fünf Rappen gerundet.
  • Berechnungen nicht verbindlich und ohne Gewähr. Für verbindliche Informationen sollten Sie sich an Ihre Ausgleichskasse wenden.
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