Wer sich früh und richtig um die Altersvorsorge kümmert, muss keine Angst vor bösen Überraschungen im Ruhestand haben. Vermeiden Sie die folgenden häufigen Fehler bei der Planung, damit Sie finanziell unabhängig bleiben und mehr Flexibilität in Ihren goldenen Jahren geniessen können.
1. Fehler: Aufschieben der privaten Altersvorsorge
Viele Menschen verlassen sich auf die Leistungen der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und der beruflichen Vorsorge (BVG), um im Alter versorgt zu sein. Doch wer im Alter nicht nur von einem Teil seines heutigen Einkommens leben will, muss privat vorsorgen.
Die Schweizer Säule 3a belohnt das freiwillige Vorsorgesparen, da Sie die eingezahlten Beträge vom steuerbaren Einkommen abziehen können. Wenn Sie bereit sind, ein gewisses Risiko einzugehen, sollten Sie beachten, dass der Aktienmarkt in der Vergangenheit langfristig deutlich höhere Renditen als Sparkonten geliefert hat.
In die Säule 3a können Sie mit einem 3a-Vorsorgefonds und mit Vorsorge-Apps investieren. Nutzen Sie den Säule-3a-Konto-Vergleich und den Vorsorgefonds-Vergleich, um die besten Lösungen für Ihr privates Vorsorgekapital zu finden.
2. Fehler: Pensionskassenlücken nicht schliessen
Lücken in Ihren AHV-Leistungen können entstehen, wenn weder Sie noch Ihr Arbeitgeber eine Zeit lang keine Beiträge zahlen. Diese Lücken führen dazu, dass Sie eine tiefere lebenslange AHV-Rente bekommen, als Sie sonst erhalten würden. Sie können die fehlenden Beiträge nur bis zu fünf Jahre nach deren Auftreten nachzahlen. Es lohnt sich also, bei der Sozialversicherungsanstalt regelmässig Informationen über mögliche Lücken einzuholen. Den Auszug können Sie online bestellen.
Auch das Schliessen von Lücken in Ihrer beruflichen Vorsorge (BVG) ist eine Überlegung wert. Lücken in den Leistungen der Pensionskasse entstehen, wenn Ihr Lohn steigt. Schliessen Sie diese Lücke mit freiwilligen Einkäufen in die Pensionskasse. Damit sichern Sie sich die vollen Rentenleistungen für Ihr aktuelles Einkommen. Erkundigen Sie sich bei der Pensionskasse Ihres Arbeitgebers nach möglichen Lücken in Ihren Pensionsleistungen.
Neu können Sie auch nachträglich in die Säule 3a einzahlen, um Beitragslücken aus früheren Jahren zu schliessen. Mehr dazu erfahren Sie im Ratgeber zu nachträglichen Einzahlungen in die Säule 3a.
3. Fehler: Keine AHV-Beiträge bei Aufenthalt im Ausland zahlen
Viele Personen mit Wohnsitz in der Schweiz zahlen keine Beiträge mehr an die AHV, wenn sie die Schweiz verlassen und ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen. Das hat zur Folge, dass sie eine viel tiefere AHV-Rente erhalten. Viele Ausreisende wissen nicht, dass sie ihre AHV-Renten nach dem Umzug ins Ausland weiter finanzieren können. Die wichtigsten Voraussetzungen sind:
- Sie haben entweder die Schweizer Staatsbürgerschaft oder die eines EFTA- oder EU-Mitgliedstaates.
- Sie haben vor dem Wegzug aus der Schweiz während mindestens fünf aufeinanderfolgenden Jahren AHV-Beiträge bezahlt.
- Sie ziehen in ein Land ausserhalb der EFTA oder der EU.
Sie können sich bei der Zentralen Ausgleichsstelle für freiwillige AHV-Beiträge anmelden. Sind Sie während Ihres Auslandsaufenthalts erwerbstätig? Dann müssen Sie die vollen AHV-Beiträge selbst bezahlen. Zur Erinnerung: In der Schweiz übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte. Wenn Sie nicht erwerbstätig sind, zahlen Sie den gleichen jährlichen Minimalbeitrag, den Sie auch in der Schweiz zahlen würden.
4. Fehler: Geld aus der zweiten Säule nicht einfordern
Bei einem Stellenwechsel müssen Sie sich selbst um Ihr Pensionskassengeld kümmern. Veranlassen Sie die Überweisung an die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers. Wenn Sie vorübergehend nicht erwerbstätig sind, parkieren Sie das Geld auf einem Freizügigkeitskonto. Viele Arbeitnehmer versäumen es, ihre Leistungen einzufordern, wenn sie einen Arbeitgeber verlassen. Wie Sie das tun können, sehen Sie in diesem Leitfaden.
5. Fehler: Festhalten an der falschen 3a- und Freizügigkeitslösung
Viele eröffnen Freizügigkeits- oder Säule-3a-Konten bei ihrer Hausbank. Doch das kann Sie im schlimmsten Fall sehr viel Geld kosten. Die Zinssätze von Vorsorgekonten sind in der Regel niedrig, aber einige Banken zahlen wesentlich höhere Zinsen als andere. Der Vergleich von Freizügigkeitskonten und Säule-3a-Konten ist entscheidend. Bevorzugen Sie Konten, die keine Gebühren verlangen, wenn Sie zu einer anderen Bank wechseln. Gebührenfreie Konten finden Sie ganz einfach über den Filter «Nur vollständig kostenlose Angebote» bei den Vergleichsergebnissen.
Historisch gesehen haben Vorsorgefonds deutlich besser abgeschnitten als Sparkonten. Das Investieren in den Aktienmarkt hat zwar seine Risiken, aber das Risiko nimmt ab, je länger Sie Ihre Anlagen halten. Wenn Ihre Vorsorgegelder mindestens 10 Jahre an die Säule 3a oder die Freizügigkeitsleistung gebunden sind, lohnt es sich, diese in eine Aktien-Vorsorgelösung zu investieren. Schweizer Vorsorgefonds können Sie hier vergleichen.
Viele Schweizer Versicherungsgesellschaften bieten Lebensversicherungen zum Vorsorgesparen an. Diese nutzen das Eigenkapital von Lebensversicherungen als Vorsorgemodell und sind für die Freizügigkeit, die Säule 3a und das freie Vorsorgesparen (Säule 3b) erhältlich. In den meisten Fällen sind die Kosten relativ hoch. Ein Rückkauf (Kündigung der Versicherung vor Erreichen des Rentenalters) führt in der Regel zu grossen Verlusten, was den Umstieg auf günstigere Vorsorgelösungen erschwert. Mit Vorsorgekonten, Fonds oder Vermögensverwaltungslösungen sind Sie flexibler, weil Sie Ihr Erspartes kurzfristig und ohne Verluste in andere Lösungen verschieben können.
6. Fehler: Nur ein Säule-3a-Vorsorgekonto oder Freizügigkeitskonto
Bei der ordentlichen Auszahlung im Alter ist es nicht möglich, nur einen Teil des Geldes auf einem 3a- oder Freizügigkeitskonto zu beziehen – Sie müssen sich das gesamte Konto auf einmal auszahlen lassen. Das Geld, das Sie sich auszahlen lassen, ist steuerpflichtig. Wenn Sie sich in einem einzelnen Steuerjahr einen grossen Betrag auszahlen lassen, können Sie in eine höhere Kapitalbezugsklasse kommen.
Dies kann dazu führen, dass Sie einen grossen Teil Ihres hart ersparten Altersvorsorgevermögens als Steuern wieder verlieren. Sie können Ihre Ersparnisse auf mehrere 3a-Konten und bis zu 2 Freizügigkeitskonten aufteilen. So können Sie sich diese nacheinander über mehrere Jahre auszahlen lassen, um einen zu grossen Abfluss in einem Steuerjahr zu vermeiden.
7. Fehler: Früher als nötig in Rente gehen
Nicht alle werden hundert Jahre alt, aber im Durchschnitt leben die Menschen heute länger als früher. Wenn Sie Ihren Beruf lieben und auf jeden Fall weiterarbeiten wollen, sollten Sie den Bezug von AHV- und Pensionskassenrenten so lange wie möglich hinauszögern.
Solange Sie erwerbstätig sind, können Sie den Bezug Ihrer Renten bis fünf Jahre nach dem ordentlichen AHV-Rentenalter hinausschieben. Während dieser Zeit können Sie auch in der Säule 3a sparen. Mit jedem aufgeschobenen Jahr erhöht sich Ihre Rente deutlich. Die Differenz finden Sie mit dem AHV-Rechner heraus.
8. Fehler: Renten statt Kapitalauszahlung
Viele Schweizer Pensionskassen bieten Ihnen die Möglichkeit, sich Ihre Leistungen als Kapital auszahlen zu lassen, anstatt eine lebenslange Rente zu beziehen. Auch wenn eine lebenslange Rente die bessere Wahl zu sein scheint, ist dies nicht immer der Fall. Das Alter, das Sie voraussichtlich erreichen werden, ist der entscheidende Faktor.
Wenn Sie bei guter Gesundheit sind und Ihre Familie eine lange Lebenserwartung hat, dann kann eine Rente die bessere Option sein. Andernfalls kann eine Kapitalentnahme und die anschliessende Investition Ihrer Leistungen ein besserer finanzieller Schachzug sein. Ab wann es sich lohnt, können Sie ganz einfach mit dem Pensionskassenrechner herausfinden.
Weitere Informationen:
Vorsorgefonds im Vergleich
Säule-3a-Konten im Vergleich
Freizügigkeitskonten im Vergleich
So funktioniert das Drei-Säulen-System der Altersvorsorge