In den letzten Jahren haben immer mehr Schweizerinnen und Schweizer angefangen, auf eigene Faust zu traden. Leider entscheiden sich viele Trader für den falschen Anbieter. In diesem Ratgeber zeigt Ihnen moneyland.ch, wie sich die verschiedenen Schweizer Trading-Anbieter unterscheiden und worauf Sie achten müssen.
Die Begriffe «Online-Trading-Anbieter», «Online-Broker» und «Online-Bank» werden dabei synonym verwendet. Alle erwähnten Anbieter haben eine Schweizer Banklizenz.
1. Handels- und Depotkosten
Je nach Online-Broker variieren die Kosten markant. Entscheidend sind unter anderem die Handelskosten (Courtagen), die bei jedem Kauf und Verkauf von Aktien, ETF, Fonds, Obligationen und weiteren Wertpapieren anfallen. Ebenfalls wichtig sind Depotgebühren, die Ihnen unabhängig davon verrechnet werden, ob Sie traden oder nicht.
Tipp: Ein Vergleich der Gesamtkosten für Ihr Profil ist entscheidend. Der interaktive Online-Trading-Vergleich von moneyland.ch berücksichtigt sowohl Courtagen als auch Depotgebühren in Abhängigkeit zu Ihrem Trading-Profil.
2. Börsengebühren
Zusätzlich zu den Handelsgebühren (Courtagen) können Börsengebühren anfallen. Bei den meisten Schweizer Anbietern werden die Börsengebühren zusätzlich verrechnet. Immerhin: Die Börsengebühren sind zumindest im Fall von Standardbörsen im Verhältnis zu den anderen Kosten gering.
Tipp: Gerade bei exotischen Börsen sollten Sie im Voraus bei Ihrem Broker abklären, welche zusätzlichen Börsengebühren verrechnet werden.
3. Transferkosten
Wenn Sie von Ihrem Trading-Anbieter zu einem anderen wechseln möchten, gibt es eine Schwierigkeit: Für den Transfer von Wertpapieren wie Aktien fallen bei den meisten Schweizer Banken hohe Gebühren an. Diese können je nach Bank bis zu 150 Franken betragen – pro Titel! Bei anderen Anbietern kostet die Auslieferung hingegen «nur» 30 oder 50 Franken.
Gut zu wissen: Manche Anbieter übernehmen für Vieltrader einen Teil der Transfergebühren, wenn Sie Ihr Depot zu diesen transferieren. Weitere Informationen zu Transfergebühren finden Sie hier.
Tipp: Fragen Sie vor einem Anbieterwechsel nach, ob der neue Anbieter für die Transferkosten Ihrer Wertpapiere aufkommt. Je nach Situation kommt es aber deutlich günstiger, die Wertpapiere vor dem Anbieterwechsel zu verkaufen und beim neuen Anbieter wieder zu kaufen.
4. Auftragsarten
Während alle Schweizer Broker Bestensaufträge (Market-Order) im Angebot haben, gibt es bei exotischeren Order-Arten Unterschiede. So bieten zum Beispiel nur manche Online-Broker Trailing-Stop-Orders oder One-Cancels-Other-Orders an.
Weitere Informationen zu den unterschiedlichen Auftragsarten von Schweizer Brokern finden Sie hier.
Tipp: Nutzen Sie die Filterfunktionen im Trading-Vergleich von moneyland.ch, um herauszufinden, welche Schweizer Online-Broker welche Auftragsarten anbieten.
5. Teilausführungen
Je nach Handelsvolumen und Auftragsart kann es sein, dass Ihr Auftrag nur teilweise ausgeführt wird. Hier kann es unter Umständen böse Überraschungen bei den Gebühren geben. Manche Anbieter wie Raiffeisen verrechnen Teilaufträge separat.
Bei anderen Anbietern gibt es keinen Aufschlag für Teilausführungen, wenn diese am gleichen Tag stattfinden. Dazu gehören Swissquote, Post Finance und Trade Direct.
Gar keine Zusatzkosten für Teilausführungen gibt es bei Easy Trading der Basler Kantonalbank, bei der Bank Cler und Cornèrtrader.
Tipp: Achten Sie bei Teilausführungen (zum Beispiel im Rahmen von Limit-Aufträgen) auf mögliche Gebührenfallen. Wählen Sie andernfalls wenn möglich den Zusatz «Fill or Kill», um Teilausführungen zu verhindern.
6. Funktionalitäten und Nutzerfreundlichkeit
Je nach Anbieter variieren die Funktionalitäten und Nutzerfreundlichkeit der Handelsplattformen stark. Während Profis möglichst viele Funktionalitäten schätzen, sind Anfänger mit komplexen Plattformen schnell einmal überfordert.
Tipp: Richten Sie wenn möglich ein kostenloses Testkonto ein, um die Handelsplattform vorgängig zu testen. Im Trading-Vergleich von moneyland.ch sehen Sie, bei welchen Anbietern Sie ein Testkonto einrichten können.
7. Angebot an Wertschriften und Börsen
Je nach Online-Broker variiert das Angebot an Wertpapieren und Börsen markant. Während alle Schweizer Trading-Anbieter den Kauf von SMI-Aktien ermöglichen, gibt es im Fall von exotischeren Produkten und Börsen grosse Unterschiede.
Tipp: Informieren Sie sich im Vorfeld über das Angebot der verschiedenen Broker. Im Trading-Vergleich von moneyland.ch können Sie via Filterkriterien herausfinden, welche Anbieter welche Börsen und Wertschriftentypen im Angebot haben.
8. Premarket- und After-Hours-Trading
Trading-Möglichkeiten ausserhalb der üblichen Handelszeiten gibt es bei Schweizer Brokern kaum. Einzelne Anbieter bieten aber limitierte Möglichkeiten an. So ist bei Swissquote beispielsweise ein Premarket-Trading an US-Börsen möglich.
Tipp: Informieren Sie sich im Voraus, wenn Sie am Traden ausserhalb der üblichen Handelszeiten interessiert sind. Die Angebote sind beschränkt.
9. OTC-Papiere
Nicht alle Wertpapiere werden an Börsen gehandelt. Es gibt auch den ausserbörslichen Handel, den so genannten OTC-Handel («over the counter»). Ein Beispiel für eine auf den OTC-Handel spezialisierte Plattform ist OTC-X der Berner Kantonalbank.
Bei vielen sonstigen Schweizer Brokern können Sie immerhin eine eingeschränkte Auswahl an OTC-Papieren traden. So gibt Swissquote an, dass OTC-Handel mit Ausnahme von Pinksheet-Papieren und Pennystocks möglich ist.
Bei anderen Schweizer Brokern wie Trade Direct können keine OTC-Papiere gekauft werden.
Tipp: Informieren Sie sich vor der Anbieter-Wahl, ob Sie «over the counter» traden können, wenn Ihnen entsprechende Möglichkeiten wichtig sind.
10. Nicht börsengehandelte Papiere deponieren
Schweizer Broker unterscheiden sich bezüglich der Möglichkeit, nicht-börsengehandelte Wertpapiere einzuliefern und zu deponieren, ohne diese selbst beim Broker zu kaufen. Zum Beispiel nichtkotierte Aktien von Firmen, die Sie direkt bei einer Firma oder einem anderen Broker gekauft haben.
Bei vielen Schweizer Anbietern können Sie solche Papiere einliefern und deponieren, wobei Depotgebühren anfallen. Häufig kommt es allerdings auf den Titel an. Die PostFinance gibt an, dass die Wertpapiere elektronisch verfügbar («dematerialisiert») sein müssen. Bei anderen Anbietern wie der Migros Bank können solche Titel auch physisch eingeliefert werden.
Bei anderen Brokern wie Cornèrtrader wiederum ist eine Einlieferung von nichtkotierten Wertschriften nicht möglich.
Tipp: Informieren Sie sich im Voraus nach den Möglichkeiten, wenn Sie nicht-börsengehandelte Papiere deponieren möchten.
11. Sammeldepot oder Sonderverwahrung
Im Rahmen eines Sammeldepots («street name») haben Kundinnen und Kunden einen Anspruch auf Wertpapiere, allerdings kein Eigentumsrecht. Anders ist das bei einer Sonderverwahrung, bei welcher Kunden Stimm- und Eigentumsrechte haben.
Üblich ist bei Schweizer Brokern ein Sammeldepot. Aktien und andere Papiere sind bei Schweizer Banken in der Regel nicht im Eigentum der Trader. Ein Beispiel für einen Anbieter mit Sammeldepot ist Swissquote. Bei einer Minderheit von Anbietern wie Trade Direct werden Titel gemäss Sonderverwahrung geführt.
Tipp: Wenn Sie Wert auf einer Sonderverwahrung legen, sollten Sie sich vor der Anbieterwahl über die Möglichkeiten erkundigen.
12. Steuerverzeichnisse
Eine einfache Steuerbescheinigung oder Steuerbestätigung bieten alle Broker ohne Gebühren an. Der Nachteil von Steuerbescheinigungen und Steuerbestätigungen ist, dass Sie beim Ausfüllen der Steuererklärung alle Daten manuell in der Steuererklärung erfassen müssen. Das sind oft mehrere Zeilen pro Wertschrift. Dies stellt eine mühsame und zeitaufwändige Angelegenheit dar.Bequemer ist ein Steuerauszug respektive E-Steuerauszug. Beim Steuerauszug müssen Sie in der Steuererklärung nur eine Zeile mit den Gesamtsummen der ganzen Bankbeziehung erfassen. Beim E-Steuerauszug müssen Sie gar nichts Manuelles mehr eingeben, sofern Sie die Steuererklärung automatisch ausfüllen. Sie können einfach die Datei einlesen und in die Steuererklärung importieren.
Die Kosten für einen Steuerauszug oder E-Steuerauszug unterscheiden sich stark und können je nach Anbieter mehrere hundert Franken im Jahr betragen. Detaillierte Informationen mit Preisinformationen zu den einzelnen Anbietern erhalten Sie in den Ratgebern zum E-Steuerauszug und zum Steuerauszug.
Tipp: Gerade bei vielen Positionen sollten Sie sich im Voraus über die Kosten für das Steuerverzeichnis informieren.
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