Generali Fortuna TOP
Jetzt gratis Offerte anfordern >>Hypotheken
Generali Fortuna TOP
-
Premium-Deckung
-
Mit Direkt-Abschluss
Allgemein
Weltweite Deckung (inklusive USA und Kanada).
Versichert sind Privatpersonen. Im Rahmen der Einzelversicherung: der Versicherungsnehmer. Im Rahmen der Familienversicherung: der Versicherungsnehmer und jene Personen, die mit ihm dauernd im gleichen Haushalt leben. Zusätzlich: Kinder unter 26 Jahren, auch wenn sie nicht im gleichen Haushalt wohnen.
Prämien inklusive Stempelsteuern von 5 Prozent. CHF 30 Rabatt bei Abschluss einer Kombinationsrechtsschutz-Versicherung (Privat- und Verkehrsrechtsschutz).
20% Rabatt für pensionierte Personen auf Privat- und Kombinationsrechtsschutzversicherungen.
Bedingt freie Anwaltswahl: Versicherung kann den gewählten Anwalt ablehnen; der Versicherungsnehmer muss in diesem Fall 3 weitere Anwälte von unterschiedlichen Kanzleien vorschlagen, wovon der Versicherer einen auswählt.
Kündigung beidseitig: 1 Monat vor Hauptfälligkeit oder nach erbrachter Leistung eines Versicherungsfalls.
Mindestvertragsdauer: 1 Jahr. Ohne fristgerechte Kündigung 1 Monat vor Hauptfälligkeit erneuert sich der Vertrag jährlich.
Der Rechtsschutz beginnt ab dem in der Police aufgeführten Datum - es gibt keine Wartestfristen.
Kein Mindeststreitwert.
Weitere Deckungen: Erbrecht, Internetrecht, Steuerrecht, Schulrecht, Tierrecht, Scheidungsrecht, Immaterialgüterrecht, Vereinsrecht, Reiserecht, Bürgerrecht, Gleichstellungsrecht, Datenschutzrecht, Kindes- und Erwachsenenschutz, Opferhilfe, Persönlichkeitsrecht, Zollrecht sowie Ehe- und Scheidungsrecht. Immobilien- und Vermieterrechtsschutz als Zusatzversicherung abschliessbar.
Inklusive Übernahme von Schreibgebühren und Verwaltungskosten.
Für telefonische Rechtsauskünfte steht die Fortuna Hotline in allen Rechtsgebieten zur Verfügung, unabhängig davon, ob ein gedeckter Rechtsfall vorliegt.
Kostenübernahme bei Mediation in der Schweiz. Vorschussleistung bis CHF 1000 für einen Anwalt. Deckung der Fahrtkosten und Übersetzung bei Streitigkeiten im Ausland.
Keine Leistungskürzung bei Grobfahrlässigkeit (ausser bei Fahren in fahrunfähigem Zustand und bei Geschwindigkeitsübertretungen über 30 km/h netto).