Viele Versicherte schätzen es, eine feste Ansprechperson für gesundheitliche Fragen zu haben – und dabei gleichzeitig Prämien zu sparen.
Genau das bietet das Hausarztmodell: Der Hausarzt oder die Hausärztin steht im Zentrum der medizinischen Betreuung und koordiniert die weiteren Behandlungsschritte.
Was ist ein Hausarztmodell?
Das Hausarztmodell ist ein alternatives Versicherungsmodell der Krankenkassen-Grundversicherung. Beim Hausarztmodell verpflichten Sie sich, bei gesundheitlichen Problemen immer zuerst Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt zu kontaktieren. Die Hausärztin oder der Hausarzt koordiniert die Behandlung und entscheidet, welche weiteren Schritte notwendig sind.
Gegenüber dem Standardmodell der Grundversicherung profitieren Versicherte beim Hausarztmodell in der Regel von einem Prämienrabatt zwischen 8 und 20 Prozent – je nach Produkt, Wohnort und Franchise.
Mit einem Marktanteil von 38.3 Prozent (Stand 2024) ist das Hausarztmodell das beliebteste Modell in der Schweizer Grundversicherung.
Passt das Hausarztmodell zu mir?
Das Hausarztmodell ist besonders geeignet für Personen, die Vertrauen zu einem Hausarzt haben und einverstanden sind, dass der Hausarzt die Behandlungen koordiniert.
Vor dem Wechsel sollten Sie darauf achten, dass Ihr Hausarzt oder Ihre Hausärztin im gewünschten Produkt auswählbar ist.
Welche Regeln beim Hausarztmodell muss ich einhalten?
Wie bei den anderen alternativen Versicherungsmodellen gelten auch beim Hausarztmodell verbindliche Regeln und Verpflichtungen. Die genauen Bestimmungen unterscheiden sich von Krankenkasse zu Krankenkasse. Massgebend sind immer die Allgemeinen Versicherungsbedingungen Ihres Versicherers.
Diese Regeln können gelten:
- Zuerst Hausarzt kontaktieren: Bei reinen Hausarztmodellen müssen Sie sich immer zuerst an Ihre Hausärztin, Ihren Hausarzt oder eine offizielle Stellvertretung wenden – ausser in echten Notfällen oder in klar definierten Ausnahmefällen. Bei gemischten Modellen stehen Ihnen zusätzlich weitere Anlaufstellen offen, je nach Produkt etwa eine Telmed-Hotline oder eine App.
- Apotheken: Manche Krankenkassen schreiben vor, dass Medikamente nur in bestimmten, von der Kasse festgelegten Apotheken bezogen werden dürfen. Je nach Produkt stehen schweizweit zwischen 9 und über 900 Apotheken zur Auswahl. Teilweise ist auch der Bezug über eine Versandapotheke möglich.
- Generika-Pflicht: In vielen Hausarztmodellen sind Sie verpflichtet, ein Generikum zu wählen, sofern eines mit dem verschriebenen Wirkstoff erhältlich ist.
- Zwangsprogramme: Einige Krankenkassen verlangen, dass Versicherte mit chronischen Krankheiten an einem sogenannten Disease-Management-Programm teilnehmen.
Was passiert, wenn ich die Regeln nicht einhalte?
Im Kleingedruckten legen die Krankenkassen fest, welche Folgen Verstösse gegen die Regeln haben können. Jede Krankenkasse hat für jedes Produkt eigene Regeln definiert.
Mögliche Konsequenzen sind:
- Mahnungen: Die Krankenkasse erinnert Versicherte einmalig oder mehrfach an die Regeln und den Verstoss.
- Leistungskürzungen: Die Kostenbeteiligung der Krankenkasse kann um 50 Prozent reduziert werden. Dadurch müssen Versicherte bis zu 70 Prozent der Behandlungskosten selbst tragen.
- Leistungsverweigerung: Die Krankenkasse kann die Übernahme der Kosten komplett ablehnen.
- Ausschluss: Die Krankenkasse kann Versicherte aus dem Hausarztmodell ausschliessen. Danach gilt automatisch das Standardmodell mit einer deutlich höheren Prämie.
Lesen Sie die Versicherungsbedingungen Ihres Hausarztmodells sorgfältig, bevor Sie sich dafür entscheiden – so wissen Sie genau, welche Regeln gelten.
Wie funktioniert das Hausarztmodell, wenn ich krank bin?
Wenn Sie krank sind, wenden Sie sich direkt an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt. Diese behandelt Sie selbst oder überweist Sie an eine Spezialistin, einen Spezialisten oder in ein Spital. Ist Ihr Hausarzt abwesend, kontaktieren Sie die offizielle Stellvertretung.
Bei den meisten Krankenkassen sind Sie verpflichtet, immer zuerst den Hausarzt zu kontaktieren. Halten Sie diese Regel nicht ein, kann die Krankenkasse ihren Anteil reduzieren oder die Kostenübernahme ganz ablehnen.
Bei einem echten Notfall müssen Sie den Hausarzt vorher nicht kontaktieren, den Notfall danach aber so rasch wie möglich nachmelden.
Je nach Kasse gibt es weitere Ausnahmen, bei denen Sie den Hausarzt nicht vorher kontaktieren müssen und auch keine Nachmeldung erforderlich ist.
In welchen Fällen muss ich den Hausarzt nicht vorher kontaktieren?
In echten Notfällen müssen Sie den Hausarzt nicht vorher kontaktieren. Stattdessen sollten Sie direkt die Ambulanz rufen oder die Notfallstation aufsuchen.
Allerdings müssen Sie den Notfall danach so rasch wie möglich dem Hausarzt melden. Viele Krankenkassen setzen dazu im Kleingedruckten eine Frist von nur fünf bis 20 Tagen.
Je nach Kasse gibt es Ausnahmen, bei denen Sie den Hausarzt weder vor noch nach der Behandlung kontaktieren müssen. Die genauen Bedingungen definiert jeder Anbieter anders.
Typische Ausnahmen sind:
- Vorsorgeuntersuchungen bei der Augenärztin oder beim Augenarzt
- Gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen bei der Frauenärztin oder beim Frauenarzt
- Besuche bei der Zahnärztin oder beim Zahnarzt
- Behandlungen bei der Kinderärztin oder beim Kinderarzt
- Leistungen im Rahmen einer Mutterschaft und Geburt
Bei welchen Krankenkassen ist meine Praxis dabei?
Jede Krankenkasse entscheidet beim Hausarztmodell selbstständig, mit welchen Arztpraxen sie zusammenarbeitet. Anders als beim Standardmodell ist eine Krankenkasse nicht verpflichtet, mit allen zugelassenen Ärztinnen und Ärzten zusammenzuarbeiten.
Bei manchen Krankenkassen können Sie Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt frei wählen. Weit verbreitet ist jedoch, dass die Krankenkassen zu jedem Hausarztmodell eine Liste mit teilnehmenden Praxen veröffentlichen. Daraus können Versicherte ihre Hausärztin oder ihren Hausarzt auswählen.
Gut zu wissen: Manche Krankenkassen arbeiten für gewisse Produkte mit einer Praxis zusammen, für andere jedoch nicht.
Wenn Sie Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt behalten möchten, informieren Sie sich deshalb vor dem Vertragsabschluss auf der Website der Krankenkasse, ob Ihre Praxis beim gewünschten Produkt auswählbar ist.
Worauf muss ich vor dem Wechsel achten?
Bevor Sie in ein Hausarztmodell wechseln, sollten Sie folgende Punkte abklären:
- Ist meine Arztpraxis beim gewünschten Produkt dabei?
- Käme allenfalls ein Wechsel der Praxis infrage?
- Gibt es zusätzliche Anlaufstellen wie das Telmed-Zentrum, die ich nutzen kann?
- Welche genauen Regeln gelten beim gewünschten Produkt?
Welche Vorteile hat das Hausarztmodell?
Wer sich für ein Hausarztmodell entscheidet, profitiert von diesen Vorteilen:
- Tiefere Prämien: Beim Hausarztmodell zahlen Versicherte tiefere Prämien als im Standardmodell.
- Koordination: Die Hausärztin oder der Hausarzt kennt die Krankengeschichte und koordiniert die Behandlung.
- Vertrauensperson: Viele schätzen, dass sie sich bei gesundheitlichen Fragen immer an dieselbe Person wenden können.
Welche Nachteile hat das Hausarztmodell?
Das Hausarztmodell hat auch einige Nachteile:
- Eingeschränkte Arztwahl: Sie können Spezialisten nicht direkt aufsuchen, sondern benötigen zuerst eine Überweisung durch den Hausarzt. Dadurch können zusätzliche Kosten entstehen, da Sie den Hausarzt für die Überweisung an den Spezialisten bezahlen müssen.
- Eingeschränkte Wahl bei Medikamenten: Sie müssen bestimmte Vorgaben einhalten. Häufig sind Sie verpflichtet, Generika zu beziehen, und manche Krankenkassen legen fest, in welchen Apotheken Sie Ihre Medikamente beziehen dürfen.
- Strenge Regeln: Wer sich nicht an die Regeln hält, riskiert Sanktionen.
Fazit: Ist das Hausarztmodell für mich geeignet?
Für Personen, die Vertrauen zu einem Hausarzt haben und bereit sind, Behandlungen über den Hausarzt zu koordinieren, ist das Hausarztmodell gut geeignet.
Falls Sie die Flexibilität haben wollen, sich vor einer Behandlung alternativ auch bei einer anderen Anlaufstelle zu melden, dann kann auch ein gemischtes Hausarztmodell eine gute Wahl sein.
Gut zu wissen: Bei vielen Krankenkassen können Sie bei medizinischen Fragen gebührenfrei das Telmed-Zentrum anrufen und sich beraten lassen. Dies gilt oft auch für Kundinnen und Kunden mit einem Hausarztmodell.
Wer eine chronische Krankheit hat, sollte bedenken, dass vor jeder Behandlung bei einem Spezialisten die Bewilligung vom Hausarzt eingeholt werden muss. Manche Versicherte empfinden dieses Vorgehen als mühsam.
Weitere Informationen:
Krankenkassen Schweiz: Vergleich