Ob ein Husten, eine Verletzung oder ein anderes gesundheitliches Problem: An welche Anlaufstelle Sie sich nun zuerst wenden dürfen, hängt stark vom Versicherungsmodell ab. Deshalb ist es wichtig, beim Abschluss nicht nur auf die Rabatte zu achten, sondern auch die Einschränkungen im Blick zu behalten.
Die Schweizer Krankenkassen bieten viele verschiedene Produkte an, darunter auch zahlreiche Sparmodelle. Wichtig zu wissen: Nur beim Standardmodell gibt es zwischen den Krankenkassen kaum Unterschiede. Bei alternativen Versicherungsmodellen haben die Krankenkassen grosse Freiheiten. Dadurch gibt es grosse Unterschiede zwischen den Angeboten.
Das Hausarztmodell ist am beliebtesten
Mit 34.6 Prozent Marktanteil ist das Hausarztmodell gemäss Statistik von 2023 das beliebteste Modell. Es liegt deutlich vor dem HMO-Modell (26 Prozent), dem Standardmodell (21 Prozent) und dem Telmed-Modell (14 Prozent).
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Standardmodell bietet maximale Freiheit, ist aber am teuersten
Im Standardmodell haben Sie die volle Freiheit: Sie dürfen bei gesundheitlichen Problemen jede Ärztin und jeden Arzt – auch Spezialisten – direkt aufsuchen. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten, sofern die entsprechende Leistung durch die Grundversicherung gedeckt ist. Eine Ausnahme bei der Kostenübernahme sind – auch ambulante – Behandlungen in Spitälern, die nicht auf der Spitalliste Ihres Wohnkantons stehen.
Der Nachteil des Standardmodells ist, dass die Prämien am höchsten sind.
Alternative Modelle: niedrigere Prämien, aber viele Einschränkungen
Die alternativen Versicherungsmodelle unterscheiden sich deutlich vom Standardmodell. Sie dürfen nicht direkt zu einem beliebigen Arzt oder Spezialisten, sondern müssen sich zunächst an eine definierte Anlaufstelle wenden. Je nach Modell kommen weitere Einschränkungen dazu.
Wichtig zu wissen: Trotz der Einschränkungen sind auch bei den alternativen Versicherungsmodellen die gleichen medizinischen Leistungen wie im Standardmodell abgedeckt.
Im Krankheitsfall ist der erste Schritt ein anderer als im Standardmodell.
Wie funktionieren alternative Modelle?
Die wichtigste Regel ist: Bei alternativen Modellen verpflichten Sie sich, im Krankheitsfall immer zuerst die definierte Anlaufstelle zu kontaktieren. Bei einigen Produkten können Sie zwischen verschiedenen Anlaufstellen wählen.
Sie dürfen sich nur weiter behandeln lassen, wenn die Anlaufstelle die Behandlung bewilligt. Nur bei einigen wenigen Produkten können Sie nach dem Gespräch mit der Anlaufstelle frei entscheiden, ob Sie die Empfehlung annehmen. Teilweise schreibt Ihnen die Krankenkasse vor, welche Ärztin oder welchen Arzt Sie aufsuchen dürfen oder bei welcher Apotheke Sie Medikamente beziehen müssen.
Als Gegenleistung für diese Einschränkungen erhalten Sie einen Prämienrabatt von typischerweise 10 bis 20 Prozent. Je nach Wohnort kann der Rabatt aber unterschiedlich hoch ausfallen. Einzelne Modelle werden an bestimmten Orten sogar mit über 25 Prozent Rabatt angeboten.
An welche Anlaufstellen wende ich mich?
Das kommt auf das konkrete Produkt an. Bei Versicherungsmodellen mit einer festen Anlaufstelle müssen Sie sich an diese wenden, bei Mischmodellen können Sie aus mehreren Anlaufstellen wählen.
Typischerweise gibt es folgende Anlaufstellen:
- Hausarzt: Sie wenden sich immer an Ihren persönlichen Hausarzt. Falls dieser abwesend ist, kontaktieren Sie die Stellvertretung des Hausarztes.
- HMO: Neben klassischen HMO-Praxen können teilweise auch Gruppenpraxen und Hausärzte die Anlaufstelle sein. Im Krankheitsfall kontaktieren Sie immer zuerst die vereinbarte Praxis.
- Telmed: Sie kontaktieren zuerst das Telmed-Zentrum – telefonisch, teilweise auch per Video oder Chat. Diese Zentren können Rezepte ausstellen, sodass Sie Medikamente direkt in der Apotheke beziehen können. Die medizinische Beratung über das Telmed-Zentrum ist bei den meisten Krankenkassen kostenlos. Beachten Sie aber: Bei einigen Krankenkassen kostet der Anruf 30 bis 70 Franken plus Zuschläge.
- Apotheke: Sie wenden sich im Krankheitsfall an die Apotheke. Ihre Krankenkasse veröffentlicht im Internet eine Liste mit Partnerapotheken.
- Symptom-Checker: Wenn Sie krank sind, so starten Sie zuerst eine bestimmte App Ihrer Krankenkasse. Dort erfassen Sie Ihre Symptome und beantworten typischerweise 20 Fragen. Auf dieser Basis erhalten Sie eine erste Einschätzung und einen verbindlichen Behandlungsvorschlag.
Chronische Krankheiten: Welche Regeln gelten?
Viele Personen mit einer chronischen Krankheit empfinden alternative Versicherungsmodelle als umständlich. Das heisst: In der Regel muss vor jedem neuen Termin bei der Anlaufstelle erneut eine Bewilligung eingeholt werden.
Die meisten Schweizer Krankenkassen erwähnen im Kleingedruckten keine speziellen Regelungen für Personen mit chronischen Krankheiten.
Eine konkrete Regelung kennen folgende Krankenkassen:
- KPT: Bewilligung gilt für ein Jahr.
- Sympany: Möglichkeit, ein längeres Zeitfenster zu beantragen. Damit müssen Sie nicht jede Behandlung erneut bewilligen lassen.
- Atupri und Groupe Mutuel: Pflicht zur Teilnahme an speziellen Programmen (Disease-Management).
Es gibt aber Ausnahmen, bei denen Sie die Anlaufstelle nicht kontaktieren müssen. Bei einem echten Notfall müssen Sie die Anlaufstelle nicht vorher kontaktieren, Sie müssen den Notfall jedoch nachträglich der Krankenkasse oder der Anlaufstelle melden. Die meisten Kassen verlangen eine schnellstmögliche Nachmeldung, andere nennen im Kleingedruckten konkrete Fristen zwischen fünf und 20 Tagen.
Vorsorgliche Untersuchungen beim Augenarzt und Frauenarzt sowie Behandlungen beim Zahnarzt und teilweise beim Kinderarzt oder im Rahmen einer Mutterschaft und Geburt müssen nicht gemeldet werden.
Welche Regeln muss ich einhalten?
Alternative Modelle sind günstiger. Dafür müssen Sie sich an strenge Regeln und detaillierte Verpflichtungen halten. Die nachfolgenden Informationen sind eine Übersicht – massgebend sind immer die Bestimmungen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen Ihrer Krankenkasse.
Diese Checkliste zeigt Ihnen, welche Regeln es geben kann:
- Hausarzt: Sie wenden sich immer zuerst an Ihren persönlichen Hausarzt. Ist er abwesend, wenden Sie sich an seine Stellvertretung.
- Praxen in der Nähe: Informieren Sie sich vor Abschluss, welche Gruppenpraxen und Hausärzte Sie in Ihrer Nähe aufsuchen dürfen. Die Unterschiede sind sehr gross – die Spanne reicht von schweizweit weniger als 100 bis zu über 20’000 Praxen.
- Apotheken: Klären Sie vor Abschluss, bei welchen Apotheken Sie Medikamente abholen dürfen. Der Bezug ist schweizweit bei zwischen 9 und über 900 Apotheken möglich. Teilweise können Sie Medikamente auch über eine Versandapotheke bestellen.
- Generika-Pflicht: Viele Krankenkassen schreiben vor, dass Sie Generika beziehen müssen, sobald ein Generikum mit dem verschriebenen Wirkstoff erhältlich ist.
- Zwangsprogramme: Einige Krankenkassen verpflichten Versicherte mit chronischen Krankheiten zur Teilnahme an sogenannten Disease-Management-Programmen.
- Zweitmeinung: Manche Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine zweite ärztliche Meinung nur, wenn diese zu einem anderen Ergebnis führt.
Was passiert, wenn ich die Regeln nicht einhalte?
Im Kleingedruckten beschreiben die Krankenkassen die Massnahmen bei Regelverstössen.
Mögliche Konsequenzen sind:
- Mahnungen: Die Krankenkasse erinnert Versicherte einmalig oder mehrfach an die Regeln und den Verstoss.
- Leistungskürzungen: Die Krankenkasse reduziert ihre Kostenbeteiligung um 50 Prozent. Das kann dazu führen, dass Versicherte bis zu 70 Prozent der Kosten selber tragen müssen.
- Leistungsverweigerung: Die Krankenkasse verweigert die Übernahme der Leistung komplett.
- Ausschluss: Die Krankenkasse kann Versicherte aus dem alternativen Versicherungsmodell ausschliessen und in das Standardmodell versetzen.
Wichtig: Bei alternativen Versicherungsmodellen sollten Sie die Versicherungsbedingungen im Vorfeld sorgfältig durchlesen.
Welches Modell soll ich abschliessen?
Wichtig ist, dass das ausgewählte Produkt zu Ihren persönlichen Bedürfnissen passt. Wenn Sie trotz höheren Prämien die maximale Freiheit wünschen und sich jederzeit von Ärztinnen, Ärzten oder Spezialisten behandeln lassen möchten, dürfte das Standardmodell Ihre Wahl sein.
Wenn Sie mit den Einschränkungen und Pflichten von alternativen Modellen leben können, dann achten Sie darauf, dass das entsprechende Produkt die von Ihnen gewünschte Anlaufstelle oder Anlaufstellen umfasst.
Welche Produkte bieten die einzelnen Krankenkassen an?
Die folgende Tabelle zeigt das Standardmodell sowie die alternativen Versicherungsmodelle der zwölf grössten Schweizer Krankenkassen: