Lebensversicherungen
Helvetia Rechtsschutzversicherung
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Standard-Deckung
Allgemein
Weltweite Deckung. Versicherer ist die Coop Rechtsschutz AG.
Versichert sind Privatpersonen. Im Rahmen der Einzelversicherung: der Versicherungsnehmer. Im Rahmen der Familienversicherung: Der Versicherungsnehmer und jene Personen, die mit ihm dauernd im gleichen Haushalt leben. Zusätzlich: Kinder in Ausbildung und unmündige Kinder dieser Personen, auch wenn sie nicht im gleichen Haushalt wohnen.
Prämien inklusive Stempelsteuern von 5 Prozent.
Anwalt kann frei gewählt werden.
Kündigung seitens der Versicherung möglich: 3 Monate vor Ablauf des Jahres für das Folgejahr. Nach erbrachter Leistung eines Versicherungsfalls. Wenn Gefahrstatsachen verschwiegen worden sind.
Mindestvertragsdauer: 1 Jahr. 3 Monate vor Vertragsablauf erneuert sich der Vertrag ohne Kündigung jährlich.
Es gilt eine Karenzfrist von 3 Monaten. Keine Wartefrist bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Cyberkriminalität sowie aus der Verletzung von Urheber-, Namens- und Markenrechten.
Kein Mindeststreitwert.
Deckung gemäss Helvetia Rechtsschutzversicherung.
Ausgeschlossen sind unter anderem: Fälle im Zusammenhang mit dem Lenken eines Fahrzeugs ohne gültigen Führerausweis. Fälle im Zusammenhang mit dem Wiedererlangen des Führerausweises.
Beratung in sämtlichen übrigen Rechtsfragen. Pro Kalenderjahr besteht Anspruch auf eine Beratung. Pro Angelegenheit gilt der Anspruch einmal.
Kostenübernahme bei Mediation. Kostenübernahme einer Anreise zu einem ausländischem Gericht und Übersetzung.