Eine Krankenzusatzversicherung zu kündigen, kann kompliziert sein. Im Gegensatz zur Grundversicherung gibt es für Zusatzversicherungen keine einheitliche Kündigungsregelung.
Dieser Ratgeber von moneyland.ch erklärt Ihnen, worauf Sie bei der Kündigung einer Zusatzversicherung achten müssen.
Die Mindestvertragsdauer beträgt in aller Regel mindestens ein Jahr. Manche Krankenkassen bieten auch mehrjährige Verträge mit der Gegenleistung eines Prämienrabatts an.
Sie können auch dann kündigen, wenn Ihre Versicherungspolice noch eine Laufzeit von mehr als einem Jahr hat. Die Versicherung endet jedoch erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit.
- Kündigungsfristen überprüfen
Bei den meisten Zusatzversicherungsverträgen beträgt die Kündigungsfrist drei Monate. Einige Versicherer wie Agrisano und Galenos lassen eine Kündigung der Versicherung entweder zum Ende Juni oder zum Ende Dezember mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist zu. Wenn Sie den Vertrag nicht fristgerecht kündigen, verlängert er sich automatisch.
- Kündigungsschreiben verfassen
Die meisten Versicherungsanbieter verlangen einen unterschriebenen Brief, in dem Sie erklären, dass Sie Ihre Zusatzversicherung kündigen möchten. In der Regel können Sie die Kündigung auch persönlich in einer Agentur abgeben. Einige wenige Anbieter ermöglichen auch eine Online-Kündigung.
Neben Ihrem Namen und Ihrer Adresse sollte der Brief auch Ihre Kundennummer enthalten. Geben Sie die eindeutige Policennummer der Versicherung an, die Sie kündigen möchten. So vermeiden Sie Verwechslungen mit anderen Versicherungen.
Geben Sie ausserdem das Datum an, zu dem die Versicherung gekündigt werden soll. In der Regel ist dies der 31. Dezember.
Vergessen Sie nicht, das Datum auf dem Schreiben anzugeben.
- Reichen Sie Ihre Kündigung ein
Wenn Sie das Schreiben mindestens eine Woche vor Ablauf der vorgeschriebenen Kündigungsfrist als Einschreiben abschicken, können Sie sicher sein, dass es trotz möglicher Feiertage oder Wochenenden rechtzeitig beim Versicherer eintrifft.
Kündigung nur mit Aufnahmebestätigung
Während die Krankenkassen in der Grundversicherung alle möglichen Schweizer Kundinnen und Kunden aufnehmen müssen, steht es ihnen in der Zusatzversicherung offen, Vorbehalte anzumelden oder Kundinnen oder Kunden je nach Risikoprofil abzulehnen.
Es ist deshalb wichtig, dass Sie die Kündigung Ihrer Zusatzversicherung erst dann vornehmen, wenn Sie bereits eine Aufnahme bei einer anderen Zusatzversicherung bestätigt erhalten haben. Das gilt natürlich nur dann, wenn Sie weiterhin zusatzversichert bleiben und nur den Anbieter oder das Produkt wechseln möchten.
Frühzeitige Kündigung bei Prämienerhöhung
Im Fall einer Prämienerhöhung kommen spezielle Fristen zur Anwendung.
Wenn Ihre Krankenkasse die Prämien auf Anfang des Kalenderjahrs erhöht, so können Sie kurzfristig kündigen. Bei einigen Versicherungen haben Sie für die schriftliche Kündigung bis Ende Jahr Zeit, bei anderen nur bis Ende November oder bis zu einem Monat nach der Ankündigung der Prämienänderung.
Eine ausserordentliche Kündigung ist auch möglich, wenn Sie bei Ihrer Krankenkasse in eine teurere Altersstufe gelangen.
Eine frühzeitige Kündigung ist jedoch nicht möglich, wenn Sie aufgrund einer neuen Wohnadresse oder eines wegfallenden Schadenfreiheitsrabatts eine höhere Prämie zahlen müssen.
Falls Sie mehrere Zusatzversicherungen bei einer Krankenkasse haben – zum Beispiel eine Zahnzusatz- und eine Spitalzusatzversicherung – gelten je nach Krankenkasse unterschiedliche Regelungen. Bei manchen Kassen können Sie nur die von der Prämienänderung betroffene Versicherung künden, bei anderen alle Zusatzverträge gleichzeitig.
Frühzeitige Kündigung im Schadenfall
Auch im Schadenfall gibt es die Möglichkeit, bis zur erfolgten Geldleistung der Zusatzversicherung zu künden. Beachten Sie, dass es in diesem Fall aber schwierig sein könnte, eine neue Zusatzversicherung zu finden, die Sie aufnimmt.
Im ersten Jahr müssen Sie die Prämie bei einjährigen Verträgen häufig trotzdem noch bis Ende Jahr begleichen.
Weiterführende Informationen:
Wie Krankenkasse kündigen?
Ambulante Zusatzversicherungen im Vergleich
Spital-Zusatzversicherungen im Vergleich
Obligatorische Krankenkasse im Vergleich