Wenn Sie als Ausländer oder Ausländerin in der Schweiz wohnen oder arbeiten, benötigen Sie eine Krankenversicherung. Diese wird in der Schweiz Krankenkasse genannt und ist auch für Zuwanderinnen und Zuwanderer obligatorisch - unabhängig von der Staatszugehörigkeit.
Krankenversicherung ist für Expats Pflicht
Sogar wenn Sie weniger als drei Monate lang in der Schweiz (mit einer Arbeitsbewilligung der Kategorie B oder C) arbeiten, müssen Sie als Expat eine Krankenkassen-Grundversicherung abschliessen.
Die Versicherungspflicht gilt auch für alle Ihre Familienangehörigen, die mit Ihnen in der Schweiz wohnen. Je nach Krankenkasse und Anzahl Kinder gibt es dabei Prämienvergünstigungen.
Die obligatorische Grundversicherung der Schweizer Krankenkassen versichert Sie gegen die Kosten von notwendigen medizinischen Behandlungen aufgrund von Krankheiten, Unfällen oder Geburten.
Ausnahmen der Krankenversicherungspflicht
In folgenden Ausnahmefällen ist keine Schweizer Krankenversicherung obligatorisch:
- Grenzgänger, die in einem Nachbarland wohnen, aber in der Schweiz arbeiten, haben die Wahl zwischen einer Krankenversicherung im Wohnland oder in der Schweiz.
- Studierende, wenn sie sich vorübergehend in der Schweiz aufhalten und eine gleichwertige Versicherung im Herkunftsland haben. Das gilt für EU-Länder sowie einige Länder, sofern die Versicherung von den kantonalen Ämtern als genügend eingeschätzt wird. Falls die Krankenversicherung als nicht gleichwertig beurteilt wird, müssen Studentinnen und Studenten eine zusätzliche Schweizer Krankenversicherung abschliessen.
- Das Privileg gilt allerdings nicht mehr für ausländische Dozenten, Forscher und andere Hochschulmitarbeiter. Diese müssen notwendigerweise bei einer Schweizer Krankenkasse versichert sein.
- Erwerbstätige, die in einem EU- oder EFTA-Land arbeitstätig sind.
- Personen mit einer Rente aus einem EU- oder EFTA-Staat.
- Personen, die in internationalen Organisationen, Botschaften oder Konsulaten angestellt sind.
Zuwanderer: Anmeldung innerhalb von drei Monaten
Nach dem Anmeldedatum an Ihrem Schweizer Wohnort haben Sie drei Monate Zeit, sich einer Krankenkasse anzuschliessen. Dabei können Sie aus zurzeit 57 zugelassenen Krankenversicherungen auswählen. Bei den verantwortlichen Ämtern Ihres Kantons oder Ihrer Gemeinde haben Sie anschliessend eine Kopie der Versicherungspolice einzureichen.
Gut zu wissen: Der Versicherungsschutz gilt auch rückwirkend bis zum Tag, an dem Sie den Schweizer Wohnsitz angenommen haben.
Wenn Sie die Frist von drei Monaten verpassen, werden Sie vom zuständigen Amt einer Krankenkasse zwangsweise zugeteilt. Das hat den Nachteil, dass Sie unter Umständen eine zu teure Versicherung abschliessen müssen.
Wichtig: Aufgrund der grossen Kostenunterschiede lohnt es sich, die verschiedenen Krankenversicherungen zu vergleichen. Der führende unabhängige Krankenkassenvergleich mit allen Varianten und Prämiendaten findet sich auf moneyland.ch.
Ihre Moneyland-Redaktion
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