Leasing

Bei einem Leasing überlässt der Leasinggeber dem Leasingnehmer das Leasingobjekt zu einem definierten Zinssatz. Im Unterschied zu einem klassischen Kredit wird beim Leasing nicht Geld, sondern ein Gegenstand oder Objekt ausgeliehen.

Am bekanntesten sind in der Schweiz Leasing-Verträge für Fahrzeuge wie Autos und Motorräder. Werden die Leasing-Gegenstände (wie Möbel, Elektronik oder ein Auto) für die private Verwendung geleast, spricht man auch von Konsumgüter-Leasing.

Leasing von Konsumgütern in der Höhe von 500 bis 80'000 Franken sind in der Schweiz dem Konsumkredit-Gesetz unterstellt. Das heisst, es gilt der gleiche Höchstzinssatz wie bei Barkrediten – zurzeit also ein effektiver Jahreszinssatz von 10% pro Jahr. Auch besteht ein Widerrufsrecht innerhalb der ersten 14 Tage nach Abschluss des Leasing-Vertrags.

Nicht dem Konsumkredit-Gesetz unterstellt sind Leasing-Verträge im Bereich Investitionsgüter, die gewerblichen Zwecken dienen.

Ein Leasing ähnelt einer Miete – mit einigen Unterschieden. So hat der Leasingnehmer im Fall eines Leasings nicht selten das Recht, das Leasing-Objekt am Ende der Leasing-Laufzeit zum vereinbarten Preis zu kaufen. Auch sind bei einem Leasing die Kosten für den Unterhalt des Leasing-Objekts vom Leasingnehmer zu tragen – bei einer Miete werden diese in der Regel mehrheitlich vom Vermieter übernommen.

Weitere Informationen:
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Experte Benjamin Manz
Benjamin Manz ist Geschäftsführer von moneyland.ch und unabhängiger Experte für Banken- und Finanzthemen.