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Wie lange sind Abzüge für Renovationen noch möglich?

3. März 2026 - Ralf Beyeler

Solange es den Eigenmietwert noch gibt, sind Abzüge für Unterhalt und Renovationen möglich. Der Online-Vergleichsdienst moneyland.ch erklärt, wie Eigenheimbesitzer durch vorgezogene Renovationen Steuern sparen können.

Die Schweizerinnen und Schweizer haben am 28. September 2025 der Abschaffung des Eigenmietwertes zugestimmt. Weniger beachtet wird, dass dieser Systemwechsel auch Auswirkungen auf Steuerabzüge für Unterhalt und Renovationen hat.

Klar ist: Bei der direkten Bundessteuer sind nach der Abschaffung des Eigenmietwerts keine Abzüge für Unterhalt und Renovationen bei Eigenheimen mehr vorgesehen. Die Kantone können bei den Kantons- und Gemeindesteuern diese Abzüge ebenfalls streichen. Sie können entsprechende Abzüge jedoch auch weiterhin zulassen. Welche Regelung die einzelnen Kantone künftig anwenden werden, ist derzeit noch offen.

 

Wie können Eigenheimbesitzer Steuern sparen?

Wer in einer Eigentumswohnung oder in einem Haus wohnt, kann gewisse Unterhaltskosten und auch Kosten für Renovationen von den Steuern abziehen. Abzüge sind in der Regel möglich für werterhaltende Renovationen, nicht jedoch für wertvermehrende Ausbauten.

Für manche Investitionen im Energie- und Umweltschutzbereich wie eine verbesserte Dämmung oder eine Solaranlage gelten besondere Regeln: Erstens gilt hier die Unterscheidung zwischen werterhaltend und wertvermehrend nicht. Zweitens können solche Abzüge auf bis zu drei Steuerjahre verteilt werden.

Aus steuerlichen Gründen kann es für Eigenheimbesitzer sinnvoll sein, eine Renovation vorzuziehen und noch von den Abzügen zu profitieren. Diese Abzüge reduzieren das steuerbare Einkommen erheblich. Das führt zu einer reduzierten Steuerrechnung.

 

Weitere Informationen:
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Experte Ralf Beyeler
Ralf Beyeler ist Telekom- und Geld-Experte bei moneyland.ch.