Saeule 3a Bezug Vorsorge auszahlen Schweiz
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Wann darf ich das 3a-Guthaben beziehen?

30. Januar 2023 - Raphael Knecht

In bestimmten Fällen können Sie Ihr Vorsorgeguthaben in der dritten Säule bereits vor der Pension beziehen. moneyland.ch verrät die Details dazu.

Hauskauf, Selbstständigkeit, Auswanderung: In diesem Ratgeber-Artikel erklärt der Online-Vergleichsdienst moneyland.ch, in welchen Szenarien Sie die Säule 3a beziehen können.

Wann ist der Bezug von 3a-Guthaben möglich?

Normalerweise werden Guthaben in der Säule 3a bei Erreichen des Rentenalters ausgezahlt. Sie können das Geld frühestens fünf Jahre vor diesem Zeitpunkt beziehen. Falls Sie auch nach Erreichen des Pensionsalters weiterhin erwerbstätig sind, können Sie das Guthaben auch erst bis zu fünf Jahre nach Erreichen des AHV-Rentenalters beziehen. In diesen Fällen spricht man von einem ordentlichen Bezug. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, 3a-Guthaben vorzeitig zu beziehen.

Wann kann ich 3a-Guthaben vorzeitig beziehen?

Das ist nur in bestimmten Fällen und zu bestimmten Zwecken zulässig. Der Vorbezug ist rechtlich geregelt – es kommt also nicht darauf an, bei welchem Anbieter Sie Ihr 3a-Guthaben halten. Das sind die möglichen Gründe für einen Vorbezug:

  • Finanzierung von Wohneigentum

Wenn Sie selbstbewohntes Wohneigentum (Wohnung oder Einfamilienhaus) erwerben, kann Ihr Guthaben in der Säule 3a für die Finanzierung genutzt werden. Das gilt auch für Beteiligungen an Wohneigentum (zum Beispiel Anteilscheine einer Wohnbaugenossenschaft). Ein Vorbezug ist auch für die Rückzahlung einer Hypothek sowie zur Finanzierung von Renovationen und wertvermehrenden Investitionen möglich. Voraussetzung ist immer, dass es sich beim Wohneigentum um den eigenen Hauptwohnsitz handelt. Zweitwohnungen, Renditeobjekte sowie reines Bauland (ohne Wohnung oder Einfamilienhaus) können nicht mit 3a-Vorsorgegeld finanziert werden.

Für die Finanzierung von Wohneigentum ist auch ein Teilbezug Ihres 3a-Guthabens möglich. Das heisst, im Gegensatz zum ordentlichen Bezug bei der Pensionierung müssen Sie sich nicht das gesamte Geld auszahlen lassen.

Zudem ist es möglich, das Guthaben in der Säule 3a zugunsten einer Hypothek zu verpfänden. Dabei handelt es sich jedoch nicht um einen Vorbezug.

  • Selbstständige Erwerbstätigkeit

Wenn Sie eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufnehmen oder von einer selbstständigen Erwerbstätigkeit zu einer anderen wechseln, ist der Vorbezug des 3a-Guthabens möglich. So können Sie den Aufbau eines Unternehmens finanzieren – beispielsweise falls Sie anderweitig nicht genügend Kapital aufbringen können.

Da Sie in der Schweiz nur als selbstständig gelten, wenn Sie ein Einzelunternehmen oder eine einfache Gesellschaft führen, haben Sie kein Anrecht auf einen Vorbezug, wenn Sie beispielsweise eine Aktiengesellschaft oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gründen. Sie können aber ein Einzelunternehmen gründen, das 3a-Guthaben vorbeziehen und dann Ihr Unternehmen später in eine Aktiengesellschaft umwandeln.

Wichtig zu wissen: Der Vorbezug ist nur bei der Aufnahme der selbstständigen Erwerbstätigkeit möglich, nicht generell für selbstständig Erwerbstätige. Sie müssen den Vorbezug innert eines Jahres nach Beginn der selbstständigen Erwerbstätigkeit beantragen – sonst haben Sie keinen Anspruch auf eine vorzeitige Auszahlung. Ebenso ist ein Vorbezug nicht möglich, bevor Sie sich bei Ihrer Ausgleichskasse als selbstständig gemeldet haben und entsprechend registriert sind.

  • Einkauf in die Pensionskasse

Schweizer Angestellte, die einer Pensionskasse angeschlossen sind, können Vorsorgelücken in der zweiten Säule mit Guthaben aus der Säule 3a schliessen. Das kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn Sie Ihr 3a-Guthaben auf einem Konto halten, bei dem Sie weniger Zins erhalten als in der zweiten Säule (und Sie das Geld nicht in Wertschriften investieren möchten).

Ein Einkauf in die Pensionskasse ist nur möglich, wenn Sie eine Vorsorgelücke haben. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie im Verlauf Ihrer Berufstätigkeit eine Lohnerhöhung erhalten. Ab diesem Zeitpunkt zahlen Sie normalerweise auch höhere Pensionskassenbeiträge. Dadurch entsteht eine Differenz (Lücke) zwischen den Beiträgen, die Sie bisher bezahlt haben, und denjenigen, die Sie jetzt bezahlen. Mit einem Einkauf können Sie die Lücke schliessen – damit Ihr Guthaben dem Betrag entspricht, den Sie hätten, wenn Sie von Anfang gleich hohe Beiträge gezahlt hätten, wie jetzt.

Ein anderer häufiger Grund für Vorsorgelücken ist eine vorübergehende Aufgabe der Berufstätigkeit – zum Beispiel zur Ausbildung, aus familiären Gründen oder um zu reisen. Zudem kann eine Vorsorgelücke entstehen, wenn Sie den Arbeitgeber wechseln – nämlich dann, wenn die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers bessere Leistungen bietet als Ihre bisherige.

Falls Sie allerdings genügend Vermögen frei zur Verfügung haben (zum Beispiel auf dem Sparkonto), könnte es sinnvoller sein, dieses Geld für den Einkauf in die Pensionskasse zu nutzen. Denn diesen können Sie von den Steuern abziehen. Der Einkauf über die Säule 3a ist hingegen steuerneutral (Sie zahlen weder Steuern auf den Einkauf, noch können Sie dafür Abzüge machen).

  • Invalidität

Falls Sie eine ganze Invalidenrente von der Invalidenversicherung (IV) beziehen, können Sie sich das 3a-Guthaben vorzeitig auszahlen lassen. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie keine Zusatzversicherung gegen Invalidität abgeschlossen haben (zum Beispiel mit einer Risiko-Lebensversicherung).

  • Auswanderung

Nachdem Sie die Schweiz endgültig verlassen, können Sie sich das Guthaben aus der Säule 3a auszahlen lassen. Während bei Pensionskassengeldern je nach Zielland unterschiedliche Regeln gelten, gibt es bei der Säule 3a keine solche Unterscheidung. Sie können also eine Auszahlung verlangen, egal in welches andere Land Sie ausgewandert sind. Wichtig zu wissen: Grenzgängerinnen und Grenzgänger, also Personen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, aber in der Schweiz angestellt sind, gelten nicht als ausgewandert und können darum keine Auszahlung der Säule 3a beantragen.

Wenn Sie Ihr 3a-Guthaben nach der Auswanderung vorzeitig beziehen, wird eine Quellensteuer erhoben. Ausschlaggebend für den Steuersatz ist der Kanton, in dem sich Ihre Vorsorgeeinrichtung befindet. In manchen Ländern können Sie diese Steuer nach der Auszahlung zurückfordern. Falls kein entsprechendes Abkommen mit der Schweiz besteht, kann es sich lohnen, das 3a-Guthaben vor dem Bezug an eine Vorsorgeeinrichtung in einem Kanton zu überweisen, wo die Quellensteuer besonders niedrig ist. Der Quellensteuersatz ist insbesondere bei Stiftungen mit Sitz im Kanton Schwyz günstig.

Wie kann ich den 3a-Vorbezug beantragen?

Wenden Sie sich an das Institut, das das 3a-Guthaben verwaltet, das Sie vorzeitig beziehen möchten. In der Regel erhalten Sie eines oder mehrere Formulare, die Sie ausfüllen müssen, bevor Ihnen das Geld ausgezahlt wird. Darauf ist zudem vermerkt, welche weiteren Dokumente Sie vorlegen müssen, damit der Vorbezug ermöglicht werden kann. Beim Kauf einer Immobilie beispielsweise müssen Sie unter anderem eine Kopie des Kaufvertrags beilegen. Bei selbstständiger Erwerbstätigkeit müssen Sie von der Ausgleichskasse die Bestätigung Ihrer Selbstständigkeit haben.

Kann ich jederzeit Geld aus der Säule 3a beziehen?

Nein. Sofern Sie eines der obigen Kriterien für einen Vorbezug erfüllen, können Sie höchstens alle fünf Jahre Guthaben aus der Säule 3a vorzeitig beziehen.

Muss ich Steuern auf den 3a-Vorbezug zahlen?

Der Bezug von Vorsorgegeldern wird besteuert – egal ob ordentlich oder vorzeitig. Das Institut, das Ihr 3a-Guthaben verwaltet, meldet der Steuerverwaltung, dass Sie das Geld bezogen haben. Ausnahme: Bei Einkäufen in die Pensionskasse wird das Geld aus der dritten direkt in die zweite Säule eingezahlt. Diese Art von Vorbezug wird nicht besteuert und Sie können auch keinen Abzug geltend machen, Sie zahlen jedoch Steuern auf künftige Bezüge aus der Pensionskasse.

Kapitalleistungen aus der Säule 3a werden separat von Ihrem restlichen Einkommen versteuert und der Tarif ist niedriger. Unabhängig davon, ob es sich um einen ordentlichen oder vorzeitigen Bezug handelt, kommt der gleiche Steuertarif zum Tragen.

Falls Sie ausgewandert sind, wird dieser Bezug per Quellensteuer besteuert. Es gilt der Steuersatz des Kantons, in dem sich die Vorsorgeeinrichtung befindet. Möglicherweise können Sie dieses Geld nachträglich zurückfordern. Im Land, in das Sie auswandern, können weitere Steuern anfallen.

Was passiert mit meinem 3a-Guthaben, falls ich sterben sollte?

Im Fall Ihres Todes erhalten Ihre Erbinnen und Erben das Geld. In der Schweiz gibt es eine Verordnung, die bestimmt, wer Ihr Vorsorgegeld erhält. Falls Sie eine Ehegattin oder einen Ehegatten haben, erhält diese Person Ihr 3a-Guthaben vollumfänglich. Falls nicht, können Sie mitbestimmen, wer erben soll. Normalerweise gilt folgende Erbreihenfolge, wenn es keine eingetragene Partnerin oder keinen eingetragenen Partner gibt:

  1. Ihre Kinder sowie Personen, mit denen Sie in den letzten fünf Jahren Ihres Lebens eine ununterbrochene Lebensgemeinschaft geführt haben, die für den Unterhalt eines oder mehrerer Ihrer gemeinsamen Kinder aufkommen müssen oder von denen Sie massgeblich unterstützt wurden
  2. Ihre Eltern
  3. Ihre Geschwister
  4. Übrige Erben

Sie können im Voraus bestimmen, welche Personen unter Punkt 1 im Fall Ihres Todes welche Ansprüche haben. Sie können zudem bestimmen, in welcher Reihenfolge Eltern, Geschwister und übrige Personen von Ihnen erben sollen und wie gross die einzelnen Ansprüche sein sollen. Sie müssen diese Wünsche der Vorsorgeeinrichtung mitteilen, sonst gilt die oben dargestellte, übliche Erbreihenfolge.

Weitere Informationen:
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Tipps zur Säule 3a

Redaktor Raphael Knecht
Raphael Knecht war bis Ende Februar 2023 Analyst und Fachredaktor bei moneyland.ch. Seither unterstützt er die Redaktion gelegentlich als Freelancer.
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