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Der Bund und die Kantone zahlen Zinsen auf Vorauszahlungen von Steuern. Dieser Ratgeber von moneyland.ch sagt Ihnen, wie diese Zinsen funktionieren, und vergleicht die Zinssätze der Kantone.
In der Schweiz zahlen der Bund und die Kantone Zinsen auf Steuervorauszahlungen und auf Steuerrechnungen, die vor einer bestimmten Frist bezahlt werden. Dieser Ratgeber beantwortet die wichtigsten Fragen zu Zinsen für Steuervorauszahlungen und gibt Ihnen einen Überblick über die Zinssätze.
Wie werden Steuern in der Schweiz erhoben?
In der Schweiz werden Steuern für natürliche Personen nach dem sogenannten Postnumerando-System erhoben. Bei diesem System werden die Steuern jedes Jahr auf der Grundlage des tatsächlich im Vorjahr erzielten Einkommens berechnet.
Die genaue Art und Weise, wie Ihnen die Steuern in Rechnung gestellt werden, variiert zwar etwas zwischen den Kantonen, folgt aber immer diesem Muster:
In einigen Kantonen ist die Zahlung der provisorischen Steuerrechnung freiwillig. In diesem Fall müssen Sie nur die definitive Steuerrechnung bezahlen, haben aber die Möglichkeit einer Vorauszahlung.
Wann erhalte ich Zinsen auf Steuerzahlungen?
Viele Kantone zahlen Ihnen Zinsen auf Vorauszahlungen von Steuern. Diese Zinsen erhalten Sie für Vorauszahlungen, die Sie bis zu einem bestimmten Datum leisten. Die Zinsen werden ab dem Zeitpunkt der Vorauszahlung bis zum Abschluss Ihrer Steuerprüfung und der Ausstellung der endgültigen Steuerrechnung berechnet. Der genaue Zeitraum, für den Sie Zinsen erhalten, variiert je nach Kanton. Die Zinsen werden Ihnen zusammen mit dem Teil Ihrer Vorauszahlung ausgezahlt, der Ihre endgültige Steuerrechnung übersteigt.
Wie die Zinsen berechnet und bezeichnet werden, variiert von Kanton zu Kanton. In jedem Fall geht es jedoch darum, Fairness zwischen denjenigen zu schaffen, die ihre Steuerrechnungen früher bezahlen, und denen, die ihre Steuerrechnungen später bezahlen, und die Steuerzahler zu ermutigen, ihre Steuern frühzeitig zu bezahlen.
Einige Kantone verzinsen nur den Betrag in Höhe Ihrer definitiven Steuerrechnung. Es gibt jedoch auch Kantone, welche auch den überschüssigen Teil der Vorauszahlungen verzinsen, der Ihnen letztendlich zurückerstattet wird.
Wie viel Zins erhalte ich?
Der für die direkte Bundessteuer verwendete Zinssatz wird vom Bund festgelegt und ist schweizweit identisch.
Wie viel Zinsen Sie auf Vorauszahlungen von Kantons- und Gemeindesteuern erhalten, hängt in erster Linie davon ab, in welchem Kanton oder welchen Kantonen Sie Steuern zahlen. Jeder Kanton legt seine eigenen Zinssätze fest. Die Gemeinden verwenden die Zinssätze des Kantons, in dem sie liegen.
Die Höhe der Zinsen, die Sie auf Steuervorauszahlungen erhalten, hängt von der Höhe Ihrer Steuern und des Zinssatzes Ihres Wohnkantons ab. Je mehr Steuern Sie zahlen und je höher der Zinssatz Ihres Kantons ist, desto mehr Zinsen erhalten Sie.
Beispiel: Sie leben in einem Kanton, der Steuervorauszahlungen mit 1 Prozent pro Jahr verzinst. Sie leisten ein Jahr vor dem Versand Ihrer definitiven Steuerrechnung eine provisorische Steuerzahlung in Höhe von 6000 Franken. Ihre endgültige Steuerrechnung beläuft sich auf knapp 6000 Franken. In diesem Fall erhalten Sie Zinsen in Höhe von 60 Franken.
Negative Ausgleichszinsen und Verzugszinsen
Die Zinsvergütung durch die Steuerverwaltung funktioniert in beide Richtungen. Es gibt Situationen, in denen Ihnen stattdessen Zinsen berechnet werden. Dies ist der Fall, wenn Sie Ihre provisorische Steuerrechnung nach einem bestimmten Datum zahlen. Wenn Ihre Steuervorauszahlung am Ende niedriger ist als die definitive Steuerrechnung, müssen Sie Ausgleichszinsen auf die Differenz zahlen.
Ist Ihre definitive Steuerrechnung höher als Ihre geleistete Vorauszahlung und Sie zahlen die definitive Steuerrechnung nicht innert 30 Tagen, fallen Verzugszinsen an. Diese können je nach Kanton sehr hoch sein.
Um Ausgleichs- und Verzugszinsen zu vermeiden, ist es ratsam, Ihre vorläufigen Steuern so früh wie möglich zu zahlen. Zahlen Sie zudem mehr, als Sie für das jeweilige Steuerjahr voraussichtlich schulden. Wenn der Betrag Ihrer provisorischen Steuerrechnung geringer ist als Ihre voraussichtliche Steuerlast, können Sie bei der Steuerverwaltung eine provisorische Steuerrechnung anfordern, die Ihre aktuelle Situation genauer widerspiegelt.
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