Reiseversicherung
TCS Rechtsschutz
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Standard-Deckung
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Variante ohne Mitgliedschaft
Allgemein
Weltweite Deckung.
Privatrechtsschutz: In der Schweiz, in Europa, im Fürstentum Liechtenstein und in Grossbritannien bis CHF 750'000, weltweit bis CHF 200'000 (Variante Standard). Beim Privatrechtsschutz gibt es zusätzlich eine Plus-Variante mit höheren Deckungen und teureren Prämien.
Verkehrsrechtsschutz: In der Schweiz, in Europa und im Fürstentum Liechtenstein bis CHF 1 Mio., weltweit bis CHF 100'000 (Variante Standard). Beim Verkehrsrechtsschutz gibt es zusätzlich eine Plus-Variante mit höheren Deckungen und teureren Prämien.
Versicherer ist die Assista Rechtsschutz AG.
Versichert sind Privatpersonen. Im Rahmen der Einzelversicherung: der Versicherungsnehmer.
Im Rahmen der Familienversicherung beim Privatrechtsschutz: Die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer und folgende im gemeinsamen Haushalt lebende Personen: Ehe- oder Lebenspartner- /in und Ihre Kinder unter 26 Jahre. Zusätzlich: Kinder unter 26 Jahren, die auswärts wohnen, ihre Schriften am Wohnsitz der versicherten Eltern oder eines Elternteils haben und sich noch in Ausbildung befinden.
Im Rahmen der Familienversicherung beim Verkehrsrechtsschutz: der Versicherungsnehmer und die im gleichen Haushalt lebenden Familienmitglieder (Kinder bis 25 Jahre).
Prämien inklusive Stempelsteuern von 5 Prozent. Für TCS-Mitglieder gelten tiefere Prämien (Privatrechtsschutz: Rabatt von 17.55%. Verkehrsrechtsschutz: Rabatt von 11.55%).
Bedingt freie Anwaltswahl: Versicherung kann den gewählten Anwalt ablehnen; der Versicherungsnehmer muss in diesem Fall 3 weitere Anwälte von unterschiedlichen Kanzleien vorschlagen, wovon der Versicherer einen auswählt.
Versicherungsnehmer/in: Kündigung bis spätestens 1 Tag vor der jährlichen Fälligkeit möglich.
Mindestvertragsdauer: 1 Jahr. Ohne Kündigung bis zum Tag der jährlichen Fälligkeit erneuert sich der Vertrag jährlich.
Es gilt eine Karenzfrist von 2 Monaten.
Die Wartefristen entfallen bei Vorliegen einer Vorversicherung desselben Risikos und zeitlich nahtloser Versicherungsdeckung.
Bei Einschluss neuer Risiken und/oder neuer Leistungen oder neuer versicherter Personen gelten die Wartefristen ebenfalls.
Im Privatrechtsschutz: Kein Mindeststreitwert.
Im Verkehrsrechtsschutz: Mindeststreitwert für externe Leistungen von 2000 Franken. Bei gerichtlichen Belangen, bei welchen die Gegenpartei durch einen Anwalt vertreten wird, gilt kein Mindeststreitwert.
Zusätzliche gedeckte Dienstleistungen:
- Videobegleitung bei Mietwohnungsabgabe
- Mündliche Erstauskunft auch ohne Schadenfall
Zusätzliche gedeckte Dienstleistungen:
- Mündliche Erstauskunft auch ohne Schadenfall
Beratung im Bereich Personen-, Familien-, Schul (inkl. Kita)- und Erbrecht sowie Kindes- und Erwachsenenschutz bis maximal 500 Franken pro Fall (wenn ein externer Anwalt hinzugezogen werden muss, maximal 1 Beratung). Deckung auf Schweiz und Liechtenstein beschränkt.
Kostenübernahme für Übersetzungen und Mediationen mit Zustimmung der Assista oder auf gerichtliche Anordnung.
Individuelle telefonische Erstauskunft zu konkreten Rechtsfragen aus dem Alltag.
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