VCS-Rechtsschutz
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Standard-Deckung
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Mitgliedschaft obligatorisch
Allgemein
Weltweite Deckung für Privat-Rechtsschutz. Europaweite Deckung für Verkehrsrechtsschutz. Versicherer ist die Protekta Rechtsschutz-Versicherung. VCS-Mitgliedschaft obligatorisch.
Versichert sind Privatpersonen. Im Rahmen der Einzelversicherung: der Versicherungsnehmer. Im Rahmen der Familienversicherung: Der Versicherungsnehmer und jene Personen, die mit diesem dauernd im gleichen Haushalt leben. Zusätzlich: Kinder in Ausbildung, die als Wochenaufenthalter regelmässig in den Haushalt zurückkehren.
Zusätzliche Mitgliedschaftsgebühren. Prämien inklusive Stempelsteuern von 5 Prozent.
Bedingt freie Anwaltswahl: Versicherung kann den gewählten Anwalt ablehnen; der Versicherungsnehmer muss in diesem Fall 3 weitere Anwälte von unterschiedlichen Kanzleien vorschlagen, wovon der Versicherer einen auswählt.
Kündigung möglich seitens der Versicherung: Vor Ablauf des Versicherungsjahres für das Folgejahr. Nach erbrachter Leistung eines Versicherungsfalls. Wenn Gefahrstatsachen verschwiegen worden sind. Bei wesentlicher Gefahrserhöhung. Bei absichtlicher Herbeiführung oder betrügerischer Begründung des Versicherungsanspruchs.
Mindestvertragsdauer: 1 Jahr. Ohne Kündigung erneuert sich der Vertrag jährlich.
Der Versicherungsschutz beginnt am Tag nach Eingang der Versicherungsanmeldung beim VCS.
Kein Mindeststreitwert.
Deckung gemäss VCS-Rechtsschutz.
Ausgeschlossen sind unter anderem: Fälle im Zusammenhang mit dem Lenken eines Fahrzeugs ohne gültigen Führerausweis. Fälle im Zusammenhang mit dem Wiedererlangen des Führerausweises.
Beratungsrechtsschutz im Bereich Personen, Familien (ohne Ehe- und Scheidungsrecht)- und Erbrecht: 1 Beratung bis maximal 300 Franken pro Versicherungsjahr. Deckung auf Schweiz beschränkt.
Kostenübernahme bei Mediation. Fahrtkosten zum Gericht und Übersetzungskosten bei Streitigkeiten im Ausland: bis zu 5000 Franken.
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