In der Schweiz gelten klare Fristen für die Einreichung Ihrer Steuererklärung und die Begleichung Ihrer Steuerrechnungen. Wenn Sie Ihre Steuern verspätet zahlen, werden Ihnen Verzugszinsen berechnet, und möglicherweise müssen Sie auch zusätzliche Verwaltungsgebühren entrichten.
In diesem Ratgeber gibt Ihnen moneyland.ch einen Überblick über die Zahlungsfristen und Verzugszinsen in den verschiedenen Kantonen und erklärt Ihnen, wie Sie zusätzliche Kosten vermeiden können.
Welche Fristen gelten für Schweizer Steuern?
In der Schweiz gibt es Fristen für die Bezahlung der provisorischen Steuerrechnung, die Einreichung Ihrer Steuererklärung und die Bezahlung Ihrer definitiven Steuerrechnung. Diese Fristen variieren je nach Kanton. Wenn Sie die Deadlines nicht einhalten, werden Ihnen Verzugszinsen auf Ihre ausstehende Steuerschuld berechnet.
Die Fristen für die Einreichung Ihrer Steuererklärung und die Begleichung Ihrer endgültigen Steuerrechnung finden Sie in der interaktiven Karte weiter unten.
Fristverlängerungen und Ratenzahlungen
Für Ihre Steuererklärung können Sie eine Fristverlängerung von bis zu mehreren Monaten beantragen. Dies ist bei den Steuerverwaltungen online oder per Post möglich. Alternativ können Sie auch Ihre zuständige Steuerverwaltung auch telefonisch oder persönlich um eine Fristverlängerung bitten. Beachten Sie, dass Ihnen möglicherweise eine Verwaltungsgebühr berechnet wird.
Wenn Sie Ihre Steuerrechnung nicht rechtzeitig vollständig bezahlen können, können Sie auch eine Ratenzahlung beantragen (beispielsweise über sechs oder zwölf Monate). Es liegt im Ermessen der Steuerverwaltung zu entscheiden, ob Sie Ihre Steuern in Raten abbezahlen dürfen oder nicht.
Sie sollten sich jedoch bewusst sein, dass die Steuerverwaltung Ihnen Verzugszinsen in gleicher Höhe wie bei verspäteten Steuerzahlungen berechnet. Zudem kann die Steuerverwaltung eine Verwaltungsgebühr erheben. Eine Ratenzahlung kann Ihren gesamten Steuerbetrag daher erheblich erhöhen.
Wann werden mir Zinsen berechnet?
Es gibt zwei Situationen, in denen Steuerämter Sollzinsen berechnen:
Wenn Sie Ihre provisorische Steuerrechnung nicht vor Ablauf einer bestimmten Frist begleichen, erhebt die Steuerverwaltung Ausgleichszinsen. Diese Zinsen werden für den Zeitraum zwischen der Frist – die je nach Kanton variiert – und dem Datum der Ausstellung Ihrer definitiven Steuerrechnung berechnet.
Ausgleichszinsen werden Ihnen auch berechnet, wenn die Steuervorauszahlung niedriger ausfällt als Ihre definitive Steuerrechnung.
Tipp: Bezahlen Sie die provisorische Steuerrechnung so früh wie möglich und zahlen Sie immer mehr, als Sie für Ihre definitive Steuerrechnung erwarten.
Nach Erhalt Ihrer definitiven Steuerrechnung müssen Sie den ausstehenden Betrag, der nicht durch Ihre Vorauszahlungen gedeckt ist, innerhalb einer bestimmten Frist begleichen. In den meisten Kantonen gilt für die definitive Steuerrechnung eine 30-tägige Zahlungsfrist. Der Kanton Graubünden bildet mit einer Zahlungsfrist von 90 Tagen eine Ausnahme. Wenn Sie Ihre Rechnung nicht innerhalb der Frist bezahlen, fallen Verzugszinsen an.
Tipp: Begleichen Sie Ihre definitive Steuerrechnung immer sofort nach Erhalt. Wenn Sie Ihre Steuern via eBill bezahlen, können Sie bei Ihrem Steueramt eine Einzugsermächtigung für eBill einrichten. So können Steuerrechnungen automatisch von Ihrem Bankkonto abgebucht werden.
Die Karte unten gibt Ihnen einen Überblick über die Verzugszinssätze bei verspäteter Zahlung Ihrer definitiven Steuerrechnung in den einzelnen Kantonen.
Wann werden mir Strafgebühren berechnet?
Schweizer Steuerverwaltungen verrechnen in folgenden Situationen Strafgebühren:
- Verspätete Einreichung der Steuererklärung
Sie müssen Ihre Steuererklärung bis zu einer bestimmten Frist ausfüllen und einreichen. Die genaue Frist variiert je nach Kanton. Sie ist entweder Ende März oder Ende April des Jahres, das auf das betreffende Steuerjahr folgt.
Wenn Sie Ihre Steuererklärung nicht fristgerecht einreichen, sendet Ihnen das Steueramt eine Mahnung. In vielen Kantonen wird eine Strafgebühr erhoben.
Tipp: Reichen Sie Ihre Steuererklärung immer fristgerecht ein, um Strafgebühren zu vermeiden. Ist dies nicht möglich, beantragen Sie unbedingt so früh wie möglich vor Ablauf der Frist eine Fristverlängerung.
- Verspätete Zahlung von Steuerrechnungen
Wenn Sie Ihre definitive Steuerrechnung nicht innerhalb der Nachfrist bezahlen, erhalten Sie eine Mahnung wegen verspäteter Zahlung. In vielen Kantonen wird Ihnen eine Mahngebühr berechnet.
Wenn Sie Ihre definitive Steuerrechnung trotz Mahnungen nicht bezahlen, wird eine Betreibung gegen Sie eingeleitet. Je nach Kanton stellt Ihnen das Steueramt dafür eine Verwaltungsgebühr in Rechnung.
Tipp: Begleichen Sie Ihre endgültige Steuerrechnung immer sofort. Wenn Sie sich die sofortige Zahlung Ihrer Steuern nicht leisten können, beantragen Sie unbedingt einen Zahlungsplan, bevor die Nachfrist abläuft.
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