Mit dem Auto ins Ausland
Verwenden Sie dieses Formular, um eine PDF-Datei mit einer detaillierten Übersicht über die Vorschriften für Umweltzonen sowie Links zur Überprüfung oder Registrierung Ihres Fahrzeugs zu erhalten.
Reisen mit dem Auto sind praktisch und einfach – doch bei Fahrten ins Ausland gibt es einige Dinge zu beachten. Dieser Ratgeber von moneyland.ch listet Ihnen die wichtigsten Informationen auf.
Ob Tagesausflüge oder ausgedehnte Reisen durch Europa mit dem Wohnmobil: Das Auto ist eine der beliebtesten Möglichkeiten, andere Länder zu erkunden. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen, was Sie beachten sollten, bevor Sie mit Ihrem Auto über die Grenze fahren.
Autoversicherung
Alle Schweizer Autoversicherungen decken EU- und ETFA-Länder, das Vereinigte Königreich sowie Andorra, Monaco, San Marino und die Vatikanstadt ab.
Bevor Sie in ein anderes Land fahren, sollten Sie prüfen, ob dieses in der Liste der abgedeckten Länder in den Versicherungsbedingungen Ihrer Police aufgeführt ist. In der Regel sind auch einige weitere Länder abgedeckt, doch die genaue Liste variiert je nach Versicherer. Wenn Sie häufig in ein bestimmtes Land fahren, kann es sich lohnen, eine Autoversicherung abzuschliessen, die dieses Land abdeckt.
Es ist möglich, in Länder zu fahren, die nicht durch Ihre Autoversicherung abgedeckt sind, aber Sie müssen dort eine lokale Autohaftpflichtversicherung abschliessen. Diese wird in der Regel an der Grenze angeboten, in einigen Fällen auch online. Verfügen Sie über eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung für Ihr Fahrzeug, gilt diese nicht für Vorfälle, die sich in einem nicht abgedeckten Land ereignen.
Besorgen Sie sich eine internationale Versicherungskarte
Mit der internationalen Versicherungskarte belegen Sie, dass Sie über eine ausreichende Haftpflichtversicherung für Ihr Auto verfügen. Sie müssen diese mit sich führen, wenn Sie in von Ihrer Autoversicherung abgedeckte Länder reisen. In den Ländern der EU und der EFTA sowie im Vereinigten Königreich, in Andorras, Monaco, San Marino und der Vatikanstadt benötigen Sie die Karte nicht.
Falls Sie noch keine von Ihrem Autoversicherer erhalten haben, können Sie Ihren Versicherer bitten, Ihnen eine zuzusenden.
Pannenhilfe
Die standardmässige Pannenhilfe, die mit einer Autoversicherung angeboten wird, deckt in der Regel nur Pannenhilfe in der Schweiz und in Liechtenstein ab. Dies gilt für die standardmässige Pannenhilfe im Rahmen einer TCS-Mitgliedschaft.
Die meisten Autoversicherer bieten Ihnen jedoch die Möglichkeit, den Versicherungsschutz gegen einen Aufpreis zu erweitern. Je nach Versicherer können Sie die Deckung möglicherweise nur auf bestimmte Länder – beispielsweise die an die Schweiz angrenzenden Länder – oder auf alle Länder ausweiten, die durch Ihre Autoversicherung abgedeckt sind. Der TCS bietet eine internationale Pannenhilfe-Versicherung separat als Teil seiner Reiseversicherung «ETI Schutzbrief» an.
Leasingfahrzeuge und Carsharing
Wenn Sie ein Auto leasen oder mieten oder Carsharing nutzen, sollten Sie die Vertragsbedingungen prüfen, um zu sehen, in welchen Ländern Sie das Fahrzeug fahren dürfen. In der Regel erlauben Leasingverträge das Führen des Leasingfahrzeugs in EU- und EFTA-Ländern, im Vereinigten Königreich sowie in Andorra, San Marino, Monaco und der Vatikanstadt. Die abgedeckten Länder variieren jedoch je nach Anbieter.
Beschränkungen bei Kraftstoff, Reparaturen und Autoteilen
Sie müssen alle bezahlten Arbeiten an Ihrem Auto im Ausland bei Ihrer Rückkehr in die Schweiz deklarieren, sofern die Kosten 150 Franken übersteigen. Dies gilt sowohl für notwendige Reparaturen als auch für freiwillige Arbeiten, die routinemässige Wartung und den Austausch von Reifen oder anderen Teilen. Stellen Sie sicher, dass Sie die gesetzliche Verpflichtung zur Deklaration aller anfallenden bezahlten Arbeiten bei der Rückkehr in die Schweiz erfüllen, um Bussen zu vermeiden.
Es gibt auch Beschränkungen hinsichtlich der Menge an Kraftstoff, die Sie ohne Anmeldung beim Schweizer Zoll einführen dürfen. Konkret müssen Sie den Kraftstoff im Tank Ihres Autos sowie einen Reservetank mit bis zu 25 Litern Kraftstoff nicht anmelden.
Geschwindigkeitsbegrenzungen im Ausland
Jedes Land hat seine eigenen allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen für Autobahnen, Autostrassen, Nationalstrassen und Stadtstrassen. Besondere Geschwindigkeitsbegrenzungen können auch gelten, wenn Sie einen Wohnwagen ziehen oder ein Fahrzeug über einem bestimmten Gewicht fahren.
Nehmen Sie sich die Zeit, die Geschwindigkeitsbegrenzungen in den Ländern zu recherchieren, in die Sie reisen. So können Sie Bussen vermeiden.
Verkehrs- und Parkbussen im Ausland
Frankreich, Deutschland und Italien haben Abkommen mit der Schweiz, die es den Verkehrsbehörden ermöglichen, Ordnungsbussen direkt an Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz zu senden. Darüber hinaus sind Bussen aus Frankreich in der Schweiz vollstreckbar, ebenso wie Bussen aus Deutschland, die 70 Euro übersteigen.
Andere Länder senden Bussen möglicherweise an Ihre Postadresse. Je nach Land und Situation müssen manche Bussen vor Ort bezahlt werden. Häufig müssen Sie die Strafe jedoch online, bei einer Poststelle oder telefonisch bezahlen. Normalerweise sind die Einzelheiten zur Zahlung der Busse auf dem Bussenzettel selbst erläutert.
In jedem Fall sollten Sie alle Ordnungsbussen von ausländischen Polizeibehörden oder anderen Behörden bezahlen. Andernfalls kann es zu einem Betreibungsverfahren oder sogar zu einer Strafverfolgung kommen. Wenn Sie Zweifel an der Echtheit oder Richtigkeit einer Busse haben, wenden Sie sich an die entsprechende ausländische Verkehrsbehörde.
Richtige Ausrüstung
Das Anbringen eines CH-Länderkennzeichens (Aufkleber oder Magnet) am Heck Ihres Autos ist beim Fahren im Ausland in der Regel vorgeschrieben. In den meisten europäischen Ländern ist es Pflicht, die Fahrzeugpapiere mitzuführen.
Sie sollten auch die Vorschriften für Sicherheitsausrüstung wie Warnwesten, Warndreiecke oder Warnleuchten sowie für Kindersitze sorgfältig prüfen.
Umweltzonen
In vielen Ländern in Europa gibt es spezielle Umweltzonen, in denen Sie nur fahren dürfen, wenn Ihr Fahrzeug bestimmte Emissionsanforderungen erfüllt. Dafür müssen Sie eine entsprechende Bescheinigung vorlegen.
Viele Beschränkungen gelten in erster Linie für Dieselfahrzeuge. In der Regel müssen Fahrzeuge mindestens die Abgasnorm Euro 4 erfüllen, um von der Bescheinigungspflicht befreit zu sein. Die genauen Vorschriften variieren jedoch zwischen den Ländern und sogar zwischen den Gemeinden.
Verwenden Sie dieses Formular, um eine PDF-Datei mit einer detaillierten Übersicht über die Vorschriften für Umweltzonen sowie Links zur Überprüfung oder Registrierung Ihres Fahrzeugs zu erhalten.
Beschränkungen für Lebensmittel und Getränke
Wein aus einer charmanten Bodega in Spanien, Rohschinken von einem Markt in Italien, Schweizer Köstlichkeiten für Familie und Freunde im Ausland – mit dem eigenen Auto lassen sich Proviant und Souvenirs problemlos transportieren. Gerade auf Urlaubsreisen geht leicht vergessen, dass für den grenzüberschreitenden Transport von Lebensmitteln und Getränken Beschränkungen gelten.
Sie dürfen grössere Mengen mitführen. Dies gilt jedoch nur, wenn Sie die Waren anmelden und Zollgebühren entrichten. Wenn Sie mit grösseren Mengen erwischt werden, ohne diese angemeldet zu haben, wird eine Busse verhängt.
Abgesehen von Lebensmitteln können auch für die Mitnahme anderer neu gekaufter Waren über die Grenze Beschränkungen gelten. Wenn Sie beispielsweise in die Schweiz zurückkehren, dürfen Sie pro Person im Ausland gekaufte Waren im Wert von maximal 150 Franken ohne Anmeldung mitführen.
Länder ausserhalb der EFTA und der EU haben ihre eigenen Beschränkungen und Begrenzungen. Die Bussen für Wareneinfuhren ohne ordnungsgemässe Anmeldung können erheblich sein, daher ist es wichtig, sich vor der Reise darüber zu informieren.
Grenzwerte für den Alkoholkonsum
Jedes Land hat seine eigenen Grenzwerte für das Fahren nach Alkoholkonsum. Allein in Europa können die Grenzwerte zwischen 0.0 Promille (Tschechien, Ungarn, Slowakei, Rumänien) und 0.8 Promille (Vereinigtes Königreich, ausser Schottland) variieren. Eine Übersicht über die Grenzwerte finden Sie auf der Website des European Transport Safety Council (ETSC). Wenn Sie Alkohol trinken, sollten Sie unbedingt die Grenzwerte für Autofahrer in den Ländern überprüfen, in die Sie reisen.
Beachten Sie, dass das Fahren nach der Einnahme bestimmter Medikamente in vielen Ländern ebenfalls verboten ist.
Rechtliche Probleme
Es kann schwierig sein, Ihre Rechte im Ausland geltend zu machen. Deshalb kann eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung von Vorteil sein, welche die Kosten für Rechtsverfahren im Ausland deckt.
Sie können den interaktiven Rechtsschutzversicherungs-Vergleich nutzen, um Verkehrs-Rechtsschutzversicherungen zu vergleichen. Detaillierte Informationen zum Versicherungsschutz für die Schweiz, Europa und den Rest der Welt finden Sie auf den Produktinformationsseiten der Angebote im Vergleich.
Bei Fahrten in Länder ausserhalb der EFTA, der EU, des Vereinigten Königreichs, Andorras, Monacos, San Marinos und der Vatikanstadt können Haftpflichtfälle ein Problem darstellen. In einigen Ländern gelten sehr niedrige Anforderungen an die Haftpflichtversicherung für einheimische Fahrzeuge. Das bedeutet, dass Sie bei einem Unfall, bei dem Sie Verletzungen oder Schäden erleiden und ein einheimisches Fahrzeug schuld ist, möglicherweise nur eine sehr geringe Entschädigung erhalten. Weitere Informationen finden Sie im Ratgeber zum Auslandschadenschutz im Rahmen der Autoversicherung.
Mehr zu diesem Thema:
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