Extremsport Versicherung Schweiz
Versicherungen

Extremsport-Versicherungen: Das müssen Sie wissen

9. Juni 2026 - Daniel Dreier

Treiben Sie Extremsport? In diesem Ratgeber-Artikel von moneyland.ch erfahren Sie, ob Sie richtig versichert sind.

Risiko ist ein wichtiger Aspekt, der das Erlebnis von Extremsport ausmacht. Eine gute Risikoversicherung kann Ihnen dabei helfen, Ihr finanzielles Leben zu schützen, während Sie Ihrem Hobby nachgehen.

1. Unfallversicherung

Im Rahmen der obligatorischen Schweizer Unfallversicherung dürfen Anbieter die Leistungen (einschliesslich der Deckung von Behandlungen, Einkommensverlust und Invalidenrente) um bis zu 50 Prozent kürzen, wenn ein Unfall darauf zurückzuführen ist, dass Sie aussergewöhnliche Risiken eingegangen sind.

Gemäss der Empfehlung der Ad-hoc-Kommission Schaden UVG werden folgende Sportarten stets als aussergewöhnliche Risiken eingestuft:

  • Autocrossrennen (auch Training)
  • Autofahren auf Rennstrecken (ausgenommen Fahrsicherheitskurse)
  • Auto-Rally Geschwindigkeitsprüfungen
  • Basejumping
  • Bergrennen (auch Training)
  • Downhill-Biking (auch Training)
  • Motocrossrennen (auch Training)
  • Motorbootrennen (auch Training)
  • Motorradrennen (auch Training auf der Rennstrecke)
  • Quadrennen (auch Training)
  • Riverboarding
  • Rundstreckenrennen (auch Training)
  • Snow-Cross (auch Training)
  • Stockcarrennen (auch Training)
  • Speedflying
  • Sprünge mit Bikes mit akrobatischen Einlagen

Folgende Sportarten sind normalerweise versichert, gelten jedoch in bestimmten Fällen als aussergewöhnliche Risiken (vor allem, wenn sie im Wettkampf ausgeübt werden):

  • Boxen, Kampfsport (Vollkontakt, Wettkämpfe)
  • Gokart (Training und Rennen mit Fahrzeugen, die schneller als 100 km/h fahren können)
  • Karate (extremes Karate, zum Beispiel Ziegel spalten)
  • Skifahren (Ski-Geschwindigkeits-Rekordfahrten)
  • Tauchen (in Tiefen von 40 Metern oder mehr)

Folgende Sportarten sind normalerweise versichert, gelten jedoch bei grober Fahrlässigkeit als aussergewöhnliches Risiko:

  • Bergsteigen (wenn Sicherheitsrichtlinien nicht eingehalten werden)
  • Buildering (unter gefährlichen Bedingungen)
  • Canyoning (wenn die Richtlinien nicht befolgt werden)
  • Combatschiessen (wenn unorganisiert oder ohne Aufsicht)
  • Deltasegeln oder Fallschirmspringen (bei gefährlichen Windverhältnissen)
  • Klettern (wenn Sicherheitsrichtlinien nicht eingehalten werden)
  • Schneesportarten abseits von Pisten (wenn offizielle Richtlinien und Vorschriften nicht genau befolgt werden)
  • Segeln oder Kanufahren (unter voraussehbar extremen Verhältnissen)
  • Snowrafting (wenn keine angemessenen Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden)

In extremen Fällen können Unfallversicherer die Zahlung von Versicherungsleistungen gänzlich ablehnen. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Sie trotz Warnungen eine schwierige Bergbesteigung bei schlechten Wetterbedingungen allein versuchen.

 

2. Haftpflichtversicherung

Wenn Sie Extremsport treiben und dabei andere Personen verletzen oder deren Eigentum beschädigen, können Sie für damit verbundene Kosten und Einkommensverluste haftbar gemacht werden.

Schweizer Haftpflichtversicherungen schliessen die Haftung für Schäden in der Regel aus, wenn die Schadensursache vorhersehbar ist oder wenn das Schadensrisiko hoch ist. Auch Motorsport-Wettkämpfe inklusive Training sind in der Regel ausgeschlossen.

 

3. Lebensversicherung

Wenn Sie eine Schweizer Risiko-Lebensversicherung abschliessen, müssen Sie in einem Fragebogen unter anderem angeben, welche Sportarten Sie ausüben. Sie müssen diesen Fragebogen wahrheitsgetreu beantworten. Die Versicherung entscheidet dann, ob sie Ihren Antrag trotz Extremsport-Aktivitäten annimmt oder nicht.

Schweizer Lebensversicherungen schliessen Extremsport in der Regel nicht ausdrücklich aus. Zudem verzichten Versicherer in der Regel auf das Recht, Leistungen bei grobfahrlässig verursachten Todesfällen zu kürzen. Nimmt die Versicherung Ihren Antrag an, obwohl Sie Extremsport treiben, sind Sie gegen das Todesfallrisiko versichert, ausser es gibt einen speziellen Ausschluss.

4. Krankenversicherung

Die obligatorische Krankenkassen-Grundversicherung deckt die medizinischen Kosten für Krankheiten unabhängig davon, ob sie mit der Ausübung von Extremsportarten zusammenhängen.

Ambulante Zusatzversicherungen hingegen schliessen in der Regel Extremsportarten nach den gleichen Kriterien aus, die auch für die Unfallversicherung gelten. Dasselbe ist meist auch bei Zahnversicherungen der Fall.

5. Reiseversicherung

Die meisten Schweizer Reiseversicherungen schliessen Schäden, die durch bestimmte Extremsportarten entstehen, ausdrücklich aus. Das gilt in der Regel für alle Deckungen, einschliesslich Reiseverspätung und -annullierung, medizinische Notfälle, medizinische Evakuierung und Repatriierung, Suche und Rettung, zahnärztliche Notbehandlung sowie Rechtshilfe.

Beispiele für Sportarten, die ausgeschlossen werden können:

  • Training oder Teilnahme an Motorsport-Wettkämpfen auf Land oder Wasser
  • Training und Wettkämpfe bei organisierten Sportanlässen
  • Training und Wettkämpfe in professionellen oder semiprofessionellen Sportarten, die hohe Geschwindigkeiten erfordern

Reiseversicherungen schliessen in der Regel Schäden aus, die entstanden sind, weil Sie bewusst an hochriskanten Aktivitäten teilgenommen haben. Auch grob fahrlässig verursachte Schäden sind meist ausgeschlossen.

Weitere Informationen:
Wintersport: So sind Sie richtig versichert
Risiko-Lebensversicherung vergleichen
Leitfaden zur Schweizer Unfallversicherung
Ratgeber Invalidenrente Schweiz

Redaktor Daniel Dreier
Daniel Dreier ist Redaktor und Experte für Geldthemen bei moneyland.ch.
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