Extremsport Versicherung Schweiz
Versicherungen

Extremsport-Versicherungen: Das müssen Sie wissen

17. Dezember 2021 - Daniel Dreier

Treiben Sie Extremsport? In diesem Ratgeber-Artikel von moneyland.ch erfahren Sie, ob Sie richtig versichert sind.

Risiko ist ein wichtiger Aspekt, der das Erlebnis von Extremsport ausmacht. Eine gute Risikoversicherung kann Ihnen dabei helfen, Ihr finanzielles Leben zu schützen, während Sie Ihrem Hobby nachgehen.

1. Unfallversicherung

Im Rahmen der obligatorischen Schweizer Unfallversicherung dürfen Anbieter die Leistungen (einschliesslich der Deckung von Behandlungen, Einkommensverlust und Invalidenrente) um bis zu 50 Prozent kürzen, wenn ein Unfall darauf zurückzuführen ist, dass Sie aussergewöhnliche Risiken eingegangen sind.

Folgende Sportarten gelten immer als aussergewöhnliche Risiken:

  • Tauchen in Tiefen von 40 Metern oder mehr
  • Riverboarding
  • Speedflying
  • Basejumping
  • Führen eines motorisierten Fahrzeugs auf einer Rennstrecke (ausser Fahrsicherheitstraining)

Folgende Sportarten sind normalerweise versichert, gelten jedoch in bestimmten Fällen als aussergewöhnliche Risiken (vor allem, wenn sie im Wettkampf ausgeübt werden):

  • Skifahren mit dem Ziel, einen Rekord aufzustellen
  • Boxen (Vollkontakt, Wettkämpfe)
  • Extremes Karate (zum Beispiel Ziegel spalten)
  • Motocross (Rennen und Training auf Rennstrecken)
  • Bootsrennen (motorisiert, auch Training)
  • Autocross (Rennen und Training)
  • Motorrad-Rennen (auch Training auf Rennstrecken)
  • Schneemobil-Rennen (auch Training)
  • Quad-Rennen (auch Training)
  • Skateboarding (wenn es ein Wettkampf oder auf Geschwindigkeit ausgerichtet ist)
  • Gokart (Training und Rennen mit Fahrzeugen, die schneller als 100 km/h fahren können)

Folgende Sportarten sind normalerweise versichert, gelten jedoch bei grober Fahrlässigkeit als aussergewöhnliches Risiko:

  • Bergsteigen, Felsklettern und Eisklettern (wenn Sicherheitsrichtlinien nicht eingehalten werden)
  • Schneesportarten abseits von Pisten (wenn offizielle Richtlinien und Vorschriften nicht genau befolgt werden)
  • Kampftraining (sofern nicht offiziell genehmigt und von den zuständigen Behörden beaufsichtigt)
  • Deltasegeln oder Fallschirmspringen (bei gefährlichen Windverhältnissen)
  • Canyoning (wenn die Richtlinien nicht befolgt werden)
  • Segeln oder Kanufahren (unter extremen Bedingungen)
  • Snowrafting (wenn keine angemessenen Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden)
  • Buildering (unter gefährlichen Bedingungen)

Einige Unfallversicherer bieten Arbeitgebern eine Zusatzversicherung, die Lücken in der obligatorischen Unfallversicherung schliesst. Das ist die beste Möglichkeit, sich gegen die Risiken von Extremsport zu versichern. Allerdings muss Ihr Arbeitgeber diese Zusatzversicherung für sämtliche Angestellte abschliessen. Sie können die Versicherung nicht selbst abschliessen. Es lohnt sich, zu prüfen, ob die Unfallversicherung Ihres Arbeitgebers eine solche Zusatzversicherung beinhaltet.

Wenn die Unfallversicherung Ihres Arbeitgebers nicht ausreicht, sollten Sie andere Möglichkeiten in Betracht ziehen, um mögliche Lücken zu schliessen. Es gibt nur wenige Möglichkeiten, sich privat zu versichern.

Manche Extremsport-Verbände geben ihren Mitgliedern die Möglichkeit, eine spezielle Versicherung abzuschliessen. Der Schweizer Unterwasser-Sport-Verband (SUSV) zum Beispiel bietet seinen Mitgliedern eine Tauchversicherung von Helsana an. Falls die Erwerbsausfall-Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung gekürzt werden, deckt sie diese bis zu 500’000 Franken.

Zahlende Mitglieder der Schweizer Paraplegiker-Gruppe erhalten 250’000 Franken ausgezahlt, wenn sie wegen eines Unfalls eine Querschnittlähmung erleiden und dauerhaft an den Rollstuhl gebunden sind.

Einige Schweizer Versicherungsmakler bieten eine Unfallzusatzversicherung für bestimmte Extremsportarten, die Aktivitäten abdecken kann, die sonst nicht in der obligatorischen Unfallversicherung enthalten sind. Sie können diese Versicherung privat abschliessen. Der Nachteil: Sie ist relativ teuer.

2. Haftpflichtversicherung

Wenn Sie Extremsport treiben und dabei andere Personen verletzen oder deren Eigentum beschädigen, können Sie für damit verbundene Kosten und Einkommensverluste haftbar gemacht werden.

Schweizer Haftpflichtversicherungen schliessen die Haftung für Schäden in der Regel aus, wenn die Schadensursache vorhersehbar ist oder wenn das Schadensrisiko hoch ist. Auch Motorsport-Wettkämpfe inklusive Training sind in der Regel ausgeschlossen.

Manche Versicherungsgesellschaften bieten Zusatzversicherungen zur Privathaftpflichtversicherung an, die bestimmte Sportarten abdecken. Bei Visana und Mobiliar gibt es eine Zusatzoption für Deltasegler. Bei Allianz und Generali können Sie Kitesurfing mitversichern. Die Privathaftpflichtversicherungen von Allianz, Axa, Elvia und Generali können mit einer Zusatzoption für Gokart ergänzt werden.

Einige Extremsport-Verbände bieten Mitgliedern spezielle Haftpflichtversicherungen. Die Swiss Base Association zum Beispiel bietet Base-Jumpern eine Haftpflichtversicherung von Generali.

3. Lebensversicherung

Wenn Sie eine Schweizer Risiko-Lebensversicherung abschliessen, müssen Sie in einem Fragebogen unter anderem angeben, welche Sportarten Sie ausüben. Sie müssen diesen Fragebogen wahrheitsgetreu beantworten. Die Versicherung entscheidet dann, ob sie Ihren Antrag trotz Extremsport-Aktivitäten annimmt oder nicht.

Schweizer Lebensversicherungen schliessen Extremsport in der Regel nicht ausdrücklich aus. Zudem verzichten Versicherer in der Regel auf das Recht, Leistungen bei grobfahrlässig verursachten Todesfällen zu kürzen. Nimmt die Versicherung Ihren Antrag an, obwohl Sie Extremsport treiben, sind Sie gegen das Todesfallrisiko versichert, ausser es gibt einen speziellen Ausschluss.

4. Krankenversicherung

Die obligatorische Krankenkassen-Grundversicherung deckt die medizinischen Kosten für Krankheiten unabhängig davon, ob sie mit der Ausübung von Extremsportarten zusammenhängen.

Ambulante Zusatzversicherungen hingegen schliessen in der Regel Extremsportarten nach den gleichen Kriterien aus, die auch für die Unfallversicherung gelten. Dasselbe ist meist auch bei Zahnversicherungen der Fall.

5. Reiseversicherung

Die meisten Schweizer Reiseversicherungen schliessen Schäden, die durch bestimmte Extremsportarten entstehen, ausdrücklich aus. Das gilt in der Regel für alle Deckungen, einschliesslich Reiseverspätung und -annullierung, medizinische Notfälle, medizinische Evakuierung und Repatriierung, Suche und Rettung, zahnärztliche Notbehandlung sowie Rechtshilfe.

Beispiele für Sportarten, die ausgeschlossen werden können:

  • Training oder Teilnahme an Motorsport-Wettkämpfen auf Land oder Wasser
  • Training und Wettkämpfe bei organisierten Sportanlässen
  • Training und Wettkämpfe in professionellen oder semiprofessionellen Sportarten, die hohe Geschwindigkeiten erfordern

Reiseversicherungen schliessen in der Regel Schäden aus, die entstanden sind, weil Sie bewusst an hochriskanten Aktivitäten teilgenommen haben. Auch grob fahrlässig verursachte Schäden sind meist ausgeschlossen.

Weitere Informationen:
Wintersport: So sind Sie richtig versichert
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Leitfaden zur Schweizer Unfallversicherung
Ratgeber Invalidenrente Schweiz

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Redaktor Daniel Dreier
Daniel Dreier ist Redaktor und Experte für Geldthemen bei moneyland.ch.
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