Jeden Winter locken die Alpen zahlreiche wintersportbegeisterte Schweizerinnen und Schweizer auf die schneeweissen Pisten. Laut der letzten Statistik des Schweizerischen Sportobservatoriums aus dem Jahr 2022 fahren 26.80 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner Ski, 5.40 Prozent Langlaufski, 4.10 Prozent Snowboard und 3.80 Prozent betreiben Ski- und Snowboardtouren.
Gibt es ein echtes Risiko beim Skifahren und Snowboarden?
Wie alle Freuden hat auch das Wintervergnügen seine Schattenseiten. Im Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2022 ereigneten sich laut der aktuellen Statistik der Beratungsstelle für Unfallverhütung 53’300 Skiunfälle pro Jahr.
Snowboardunfälle sind mit durchschnittlich 8040 Unfällen pro Jahr im gleichen Zeitraum ebenfalls häufig. Auch beim Schlitteln verletzen sich Schweizerinnen und Schweizer jedes Jahr schwer.
Aktuelle Statistiken der Unfallversicherung zeigen, dass die Unfallwahrscheinlichkeit mit zunehmendem Alter steigt. Von den Opfern von Wintersportunfällen zwischen 2018 und 2022 waren 17.73 Prozent zwischen 0 und 16 Jahre alt, 75.62 Prozent zwischen 17 und 64 Jahre alt sowie 6.63 Prozent 65 Jahre oder älter.
Sind Wintersportunfälle durch die Unfallversicherung gedeckt?
Wenn Sie selbst beim Wintersport einen Unfall erleiden, kommt die Nichtberufsunfallversicherung Ihres Arbeitgebers (NBUV) für die Unfallkosten auf. Versichert sind dabei auch die Arzt-, Spital- und allfällige Bergungs- und Transportkosten. Bereits ein kurzer Flug mit einem Rettungsdienst wie der Rega kann Tausende von Franken kosten.
Versichert nach NBUV sind rund die Hälfte der Bevölkerung, das heisst alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie erwerbslose Personen, die ein Anrecht auf Arbeitslosenentschädigung haben.
Nicht NBUV-versichert sind beispielsweise Angestellte mit einem Pensum bis 20 Prozent, Kinder, Studierende, Pensionierte und nicht-erwerbstätige Hausfrauen und Hausmänner. Diese sind durch die Unfalldeckung ihrer obligatorischen Krankenversicherung versichert.
Als selbständig erwerbende Person können Sie sich selbst einer Unfallversicherung anschliessen oder bei der obligatorischen Krankenkasse die Option einer Unfalldeckung wählen.
Sind Wintersportunfälle durch die obligatorische Krankenkasse gedeckt?
Beachten Sie, dass Sie bei der obligatorischen Krankenkasse sowohl die Franchise als auch den zusätzlichen Selbstbehalt selber bezahlen müssen. Zudem bietet die Krankenkasse weniger Leistungen als die Unfallversicherung. So übernimmt die Grundversicherung nur die Hälfte der Rettungskosten und zahlt weder Taggeld noch Invalidenrente.
Eine Unfallversicherung nach NBUV ist deshalb in der Regel empfehlenswert, wenn Sie die Wahl haben. Wenn Sie keine Unfallversicherung abschliessen können und auf die Krankenkasse angewiesen sind, kann sich eine ambulante Zusatzversicherung lohnen, die zusätzlich zur obligatorischen Grundversicherung Rettungen, Bergungen und Transporte im In- und Ausland übernimmt.
Hafte ich für Schäden, die ich anderen zufüge?
Nur bei wenigen Unfällen – 7.00 Prozent der Skiunfälle – sind andere Personen am Unfall beteiligt.
Allerdings können Haftpflichtfälle sehr teuer werden. Wenn Sie für einen Zusammenstoss auf der Piste verantwortlich gemacht werden, müssen Sie auch für die Folgekosten des Unfallopfers aufkommen.
Diese Schäden können im ungünstigen Fall Hunderttausende von Franken kosten. Auch auf der Skipiste ist also eine Haftpflichtversicherung ein absolutes Muss.
Sind Skitouren und Freeriden unfallversichert?
Schneesport abseits der Pisten ist in der Regel durch die Unfallversicherung (NBUV) des Arbeitgebers versichert, gilt aber als aussergewöhnliches Risiko (Wagnis) im Sinne der Unfallversicherung, wenn die offiziellen Richtlinien und Vorschriften nicht genau eingehalten werden. Das bedeutet, dass die Versicherungsgesellschaft im Falle eines Unfalls den Versicherungsschutz kürzen kann, weil die Personen bei diesen Aktivitäten bewusst ein hohes Risiko eingehen.
Auch das Skifahren mit dem Ziel, einen Rekord aufzustellen, kann unter Umständen als ausserordentliches Risiko eingestuft werden, zum Beispiel wenn das Skifahren im Rahmen eines Wettkampfes ausgeübt wird.
Detaillierte Informationen finden Sie im Ratgeber von moneyland.ch zu Versicherungen für Extremsportarten.
Wie ist meine Ausrüstung versichert?
Weniger dramatisch, aber dennoch ärgerlich ist der Diebstahl der Wintersportausrüstung. Häufig schlagen die dreisten Langfinger vor Bergbeizen oder auch an Bahnhöfen zu.
Der Ärger lässt sich etwas mildern, wenn Sie richtig versichert sind. Eine separate Skiversicherung, wie sie manchmal in Sportgeschäften angeboten wird, ist dafür nicht notwendig. Es genügt bereits eine Hausratversicherung mit dem Zusatz «einfacher Diebstahl auswärts», die Sie meistens auch für Diebstähle von Velos oder Laptops versichert.
Die verschiedenen Hausratversicherungen bieten unterschiedliche Deckungssummen an. In der Regel können Sie zwischen mehreren Versicherungssummen von 1000 Franken bis 5000 Franken wählen, bei einigen wenigen Versicherungen sogar bis 10'000 Franken.
Weitere Informationen:
Skifahren in der Schweiz: Spartipps
Schweizer Versicherungen für Rettung und Krankentransporte
Unfallversicherung in der Schweiz: Ratgeber
Einfacher Diebstahl auswärts: wie versichern?
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