Das Lastschriftverfahren ist sehr praktisch. Statt Rechnungen manuell zu bezahlen, wird Ihr Bankkonto automatisch belastet.
Insbesondere für wiederkehrende Rechnungen mit unterschiedlichen Beträgen ist das Lastschriftverfahren gut geeignet. Typische Beispiele sind Rechnungen von der Stromgesellschaft, der Krankenkasse oder dem Kreditkartenanbieter.
Der unabhängige Online-Vergleichsdienst moneyland.ch beantwortet Ihnen im Folgenden die wichtigsten Fragen.
1. Welche Lastschriftverfahren gibt es?
Für Zahlungen innerhalb der Schweiz sind für Privatpersonen derzeit vor allem zwei Lastschrift-Systeme relevant: Während fast alle Schweizer Banken auf LSV+ setzen, hat Postfinance ein eigenes System.
Einige Schweizer Banken bieten ihren Kundinnen und Kunden auch das SEPA-Basislastschriftverfahren für Rechnungen von europäischen Firmen an.
Für Schweizer Firmenkunden gibt es ausserdem weitere Lastschriftverfahren: Fast alle Schweizer Banken haben Business Direct Debit (BDD), während Postfinance ein eigenes Verfahren betreibt.
LSV+ wird 2028 eingestellt
Die Schweizer Banken werden LSV+ per 30. September 2028 abschalten. Im Moment müssen Sie noch nichts unternehmen.
Weiter unten in diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Alternativen zum Lastschriftverfahren sich abzeichnen.
2. Können Firmen mein Konto einfach so belasten?
Nein. Anders als in anderen Ländern wie zum Beispiel Deutschland können Firmen Ihr Bankkonto nicht ohne «Freischaltung» seitens der Bank belasten. Als Kontoinhaber müssen Sie in der Schweiz zuerst ein Formular – eine so genannte «Belastungsermächtigung» oder «Zahlungsermächtigung» – ausfüllen.
Erst wenn Ihre Bank die Ermächtigung bearbeitet hat, kann die Firma Ihr Konto direkt belasten. Ihre Bank muss also Ihr Konto für Belastungen der entsprechenden Firma zuerst «freischalten». Für die einzelnen Belastungen müssen Sie die Zustimmung dann aber nicht mehr erteilen.
Ein anderes Verfahren gilt beim SEPA-Basislastschriftverfahren. Schweizer Banken, die diese Dienstleistung anbieten, ermöglichen die Belastung nur dann, wenn eine Vereinbarung zwischen Ihnen als Kunden und der Bank abgeschlossen worden ist. Zusätzlich bedarf es einer Vereinbarung mit der Firma, die Ihr Konto dann direkt belasten darf.
3. Worauf muss ich beim Ausfüllen des Formulars achten?
Für das Ausfüllen der Belastungsermächtigung benötigen Sie die IBAN-Nummer Ihres Bankkontos.
Ausserdem müssen Sie je nach Firma darauf achten, dass Sie das richtige Formular für eine Belastungsermächtigung ausfüllen. Kunden mit einem Postkonto (also einem Konto bei der Postfinance) müssen bei einigen Firmen ein anderes Formular ausfüllen als Kunden mit einem Konto bei einer anderen Schweizer Bank.
Viele Firmen bieten mittlerweile aber ein kombiniertes Formular an, bei dem Sie entweder ein Postkonto oder Bankkonto eintragen können.
4. An wen muss ich das ausgefüllte Formular schicken?
Wenn Sie Kunde von Postfinance sind, schicken Sie Ihre «Belastungsermächtigung» an die Firma. Wenn Sie Ihr Konto bei einer anderen Schweizer Bank haben, sollten Sie das Formular direkt an Ihre Bank schicken. Im Fall einer SEPA-Basislastschrift müssen Sie das Formular an die Firma schicken.
5. Kann ich eine einzelne Lastschrift widerrufen?
Ja. Bei LSV+-Lastschriften der Schweizer Banken, CH-DD-Lastschriften von Postfinance und SEPA-Lastschriften können Sie als Kunde die Belastungen widerrufen, indem Sie bei Ihrer Bank Widerspruch einlegen. Nach der Stornierung wird Ihnen der bereits belastete Betrag wieder rückvergütet.
Aber Achtung: Für Schweizer Lastschriften gilt eine Frist von 30 Tagen, für SEPA-Lastschriften eine Frist von acht Wochen.
Lastschriften werden in der Schweiz selten widerrufen. Weniger als eine von 300 Belastungen werden beim LSV+-Verfahren wieder storniert.
Übrigens: Für Geschäftskunden im Rahmen der Lastschriftsysteme BDD (Business Direct Debit der Schweizer Banken) und Swiss B2B Direct Debit (Postfinance) ist kein Widerspruch möglich.
6. Kann ich einen Lastschriftauftrag löschen?
Ja. Wenn Sie möchten, dass eine Firma Ihr Bankkonto nicht mehr automatisch belasten darf, können Sie den Lastschriftauftrag bei Ihrer Bank löschen. Bei einigen Banken ist dies auch via E-Banking möglich.
Informieren Sie auch die Firma über die Löschung, damit diese weiss, dass Sie Ihnen in Zukunft wieder normale Rechnungen mit einer QR-Rechnung (dem ehemaligen Einzahlungsschein) zuschicken muss.
7. Kann ich die Belastungsermächtigung elektronisch ausfüllen?
Bei den Schweizer Systemen LSV+ und CH-DD muss die Belastungsermächtigung noch in Papierform ausgefüllt und unterschrieben eingereicht werden. Bei der SEPA-Lastschrift ist es unter Umständen möglich, die Lastschrift elektronisch einzurichten.
8. Was passiert, wenn ich mein Bankkonto wechsle?
Wenn Sie Ihr Bankkonto wechseln, müssen Sie eine neue Belastungsermächtigung ausfüllen.
9. Welche Banken bieten das Lastschriftverfahren an?
Praktisch jede Schweizer Bank bietet das LSV+-Verfahren an. Eine Ausnahme ist Postfinance, die mit ihrer CH-DD-Lastschrift ein eigenes System betreibt.
Nur wenige Schweizer Banken bieten ihren Kunden hingegen das europäische SEPA-Basislastschriftverfahren an. Dazu zählen Postfinance, Raiffeisen, UBS und einige Kantonalbanken. Viele andere wichtige Banken wie die Bank Cler, Migros Bank, Valiant und die Zürcher Kantonalbank offerieren keine SEPA-Lastschriften. Kundinnen und Kunden der Smartphone-Bank Wise aus der Schweiz können die SEPA-Lastschrift ebenfalls nutzen.
10. Wie beliebt ist das Lastschriftverfahren in der Schweiz?
In der Schweiz ist das Lastschriftverfahren nicht weit verbreitet. Nur etwa 3 Prozent aller Rechnungen werden über das Lastschriftverfahren abgewickelt. Das sind etwa 65 Millionen Belastungen pro Jahr.
Nahezu bedeutungslos sind grenzüberschreitende Belastungen. Im Jahr 2023 wurden gerade mal 41'000 grenzüberschreitende Belastungen vorgenommen.
In anderen Ländern ist das Lastschriftverfahren wesentlich beliebter. So wird in Deutschland fast jede zweite Rechnung über das Lastschriftverfahren bezahlt.
11. Bieten alle Firmen das Lastschriftverfahren an?
Zwar bieten viele Schweizer Firmen das Lastschriftverfahren an. Doch es gibt auch viele Firmen, die ihren Kundinnen und Kunden keine Zahlungen per Lastschriftverfahren ermöglichen. Dazu zählt zum Beispiel der Telekom-Anbieter Yallo.
12. Welches sind die Vorteile des Lastschriftverfahrens?
Aus Kundensicht besteht der Hauptvorteil im geringeren Aufwand, wenn Sie viele oder regelmässige Rechnungen von einer Firma erhalten. Mit einer Lastschrift müssen Sie sich dank der automatischen Konto-Belastung nicht mehr um jede einzelne Rechnung bemühen.
Das Abtippen von Kontonummern, Beträgen und Referenznummern entfällt. Damit besteht auch kein Risiko mehr, dass Sie sich bei der Referenz- oder Kontonummer vertippen.
Ausserdem müssen Sie nicht mehr an jede einzelne Rechnung denken. Beispiel: Viele Schweizer Kreditkarten-Inhaber versäumen es, ihre Kreditkarten-Rechnungen rechtzeitig zu bezahlen und ärgern sich dann über die hohen Mahngebühren. Mit einem Lastschriftverfahren besteht dieses Risiko nicht mehr.
Ein Vorteil besteht ausserdem darin, dass das Geld in der Regel bis zum Ende der Zahlungsfrist auf Ihrem Bankkonto liegt.
13. Welche Nachteile hat das Lastschriftverfahren?
Die automatische Belastung Ihres Kontos kann auch ein Nachteil sein. Auch falsche Rechnungen und Rechnungsbeträge werden automatisch Ihrem Konto belastet. Deshalb ist es wichtig, dass Sie nur seriösen Firmen eine Belastungsermächtigung erteilen.
Ausserdem empfiehlt es sich, regelmässig einen Blick auf Ihr Konto zu werfen. Nach 30 Tagen ist es in der Regel nicht mehr möglich, eine Belastung zu widerrufen.
14. Welche Alternativen zum Lastschriftverfahren gibt es heute?
Bei der eBill haben Sie ebenfalls einen reduzierten Aufwand, geben aber jede Rechnung vor der Belastung frei. Damit haben Sie eine bessere Kontrolle über die einzelnen Belastungen als beim Lastschriftverfahren.
Wenn Sie nicht jede einzelne Rechnung freigeben möchten, gibt es bei der eBill ausserdem die Option einer «Dauerfreigabe».
15. Was sind die Alternativen nach der Abschaltung des Lastschriftverfahrens?
Bis September 2028 können Konsumentinnen und Konsumenten LSV+ wie gewohnt nutzen. Sie müssen sich daher im Moment noch nicht entscheiden.
Derzeit zeichnen sich verschiedene Alternativen ab:
- Postfinance betreibt ihr eigenes Lastschriftsystem auch in Zukunft. Kundinnen und Kunden sind daher nicht von der Abschaltung betroffen.
- Die Grossbank UBS hat entschieden, LSV+ selbst weiterzuführen. Sofern eine Firma mit der UBS eine Vereinbarung abgeschlossen hat, werden Bankkonten bei der UBS auch nach 2028 weiterhin automatisch belastet.
- eBill Direct Debit ist der digitale Nachfolger von LSV+, ebenfalls mit Widerrufsrecht. Die Verwaltung erfolgt online. Technisch läuft das System seit 2025. Derzeit können Privatpersonen aber noch keine Rechnungen mit diesem System bezahlen.
- Twint hat angekündigt, eine eigene Lösung für Lastschriften entwickeln zu wollen. Derzeit ist dazu noch nichts Konkretes bekannt.
Weitere Informationen:
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