Eine Reiseversicherung kann Sie davor bewahren, viel Geld zu verlieren, wenn Sie eine Reise annullieren oder abbrechen müssen. Dieser Ratgeber von moneyland.ch beantwortet die wichtigsten Fragen rund um das Thema Reiseversicherung.
Was ist eine Reiseversicherung?
Reiseversicherung ist ein Sammelbegriff für viele verschiedene Versicherungen im Zusammenhang mit Reisen. Welche Schäden gedeckt sind, hängt von den einzelnen Deckungen ab, die in Ihrer Reiseversicherung gebündelt sind.
1. Die Kosten für Reisebuchungen
- Reiserücktrittsversicherung
Diese Versicherung erstattet die Kosten einer Reise, die aufgrund eines versicherten Ereignisses nicht angetreten werden kann, ganz oder teilweise. Die versicherten variieren je nach Anbieter, umfassen aber in der Regel Krankheit, Unfallverletzungen oder den Tod eines Familienmitglieds.
Die Reiserücktrittsversicherung deckt keine Verluste ab, die sich aus der Annullierung einer Reise durch die Fluggesellschaft ergeben, da diese gemäss der Fluggastrechte verpflichtet ist, Sie zu entschädigen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber zur Reiserücktrittsversicherung.
Diese Versicherung deckt Verluste ab, die entstehen, wenn Sie eine Reise aufgrund eines versicherten Ereignisses vorzeitig abbrechen müssen. In der Regel deckt sie die Rückreisekosten in die Schweiz und erstattet die Kosten für bezahlte, aber nicht in Anspruch genommene Buchungen.
Die Versicherung greift in der Regel bei einem Unfall oder einer Krankheit während der Reise. Auch der vorzeitige Abbruch der Reise aufgrund anderer Ereignisse wie der Tod eines Familienmitglieds, ein Brand oder Einbruchdiebstahl zu Hause in der Schweiz kann versichert sein. Weitere Informationen finden Sie im Ratgeber zur Reiseabbruchversicherung.
Diese Versicherung erstattet die Kosten für Flugtickets ganz oder teilweise, wenn Sie aufgrund eines versicherten Ereignisses Ihren Flug verpassen. Zu den versicherten Ereignissen gehören beispielsweise der Ausfall öffentlicher Verkehrsmittel oder Autounfälle.
Diese Versicherung deckt keine Flüge ab, die von der Fluggesellschaft annulliert wurden. In diesem Fall obliegt die Entschädigung den Fluggesellschaften gemäss Ihren Fluggastrechten. Die Flugausfallversicherung wird manchmal mit einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung kombiniert.
2. Verspätete oder annullierte Flüge
- Reiseverspätungs-Versicherung
Diese Versicherung deckt unerwartete Kosten für Mahlzeiten, Getränke und Unterkunft, wenn sich Ihre Reise durch die Fluggesellschaft oder ein anderes Beförderungsunternehmen verzögert. Wenn Sie beispielsweise lange auf einen Ersatzflug warten müssen, weil die Fluggesellschaft Ihren Flug gestrichen hat, können Sie die Erstattung der Kosten für Verpflegung und Unterkunft während der Wartezeit beantragen.
3. Gepäck
Diese Versicherung kommt für den Schaden an Ihrem Gepäck auf, wenn es während der Abfertigung einer Fluggesellschaft oder eines anderen Transportunternehmens beschädigt wird, verloren geht oder gestohlen wird.
- Reisegepäck-Verspätungsversicherung
Diese Versicherung erstattet Ihnen Geld, das Sie für lebensnotwendige Dinge wie Kleidung und Toilettenartikel ausgeben müssen, wenn Sie Ihr Gepäck erst verspätet erhalten.
4. Krankheit und Unfälle
- Heilungskosten im Ausland
Diese Versicherung deckt die medizinischen Kosten, wenn Sie während der Reise einen Unfall haben oder unerwartet erkranken.
Diese Versicherung kombiniert eine Lebensversicherung mit einer Invaliditätsversicherung. Sie entschädigt Sie für Invalidität, die Sie bei einem Unfall mit einem öffentlichen Verkehrsmittel (etwa mit dem Flugzeug) erleiden. Sie zahlt auch eine Todesfallleistung an Ihre Angehörigen, wenn Sie bei dem Unfall ums Leben kommen.
- Such- und Rettungsversicherung
Mit dieser Versicherung sind die Kosten für Such- und Rettungsmassnahmen abgedeckt.
5. Autos
Einige Reiseversicherungen beinhalten eine Mietwagenversicherung, die Ihren Kostenanteil übernimmt, wenn ein gemietetes Fahrzeug beschädigt oder gestohlen wird. Wenn Sie eine solche Versicherung abgeschlossen haben, brauchen Sie die vom Autovermieter angebotene Versicherung nicht abzuschliessen.
Sie deckt die Kosten für die Pannenhilfe, wenn Sie mit dem Auto unterwegs sind.
6. Rechtsschutz
- Reiserechtsschutzversicherung
Diese Versicherung deckt Rechtskosten, die bei Reisen im Ausland entstehen.
- Reisehaftpflichtversicherung
Diese Versicherung deckt die gesetzliche Haftpflicht für unfallbedingte Verletzungen oder Schäden an Dritten oder deren Eigentum während der Reise.
Brauche ich eine Reiseversicherung?
Bevor Sie eine Reiseversicherung abschliessen, sollten Sie prüfen, ob Sie bereits gegen Reiserisiken versichert sind.
- Kostenlose Versicherung im Rahmen von Kreditkarten
Viele Schweizer Kreditkarten bieten Ihnen bestimmte Reiseversicherungen als kostenlosen Service an, sofern Sie die Reise mit dieser Karte bezahlen. Bevor Sie eine Reiseversicherung abschliessen, sollten Sie prüfen, ob Sie bereits ausreichend versichert sind. Eine Liste der möglichen Versicherungsleistungen von Kreditkarten finden Sie hier.
Die Deckung für medizinische Notfälle im Ausland durch die obligatorische Krankenversicherung und Unfallversicherung reicht für Reisen in Länder mit relativ günstiger medizinischer Versorgung aus.
Darüber hinaus bieten die meisten Schweizer Zusatzversicherungen eine ergänzende Deckung für medizinische Notfälle im Ausland. Diese reicht in der Regel auch für Länder mit teurer medizinischer Versorgung aus.
Einige Versicherer bieten auch zusätzliche Reiseversicherungen an, wie zum Beispiel eine Versicherung für Such- und Rettungsaktionen im Ausland. Weitere Informationen dazu finden Sie im Ratgeber über Such-, Rettungs-, Ambulanz- und Rückführungsversicherungen in der Schweiz.
Die Schweizer Hausratversicherung deckt auch Ihre persönlichen Gegenstände auf Reisen, mit Ausnahme des einfachen Diebstahls (es sei denn, Ihre Police enthält eine Deckung für einfachen Diebstahl auswärts).
Wenn Sie über Ihre Autoversicherung oder die Mitgliedschaft in einem Automobilclub (zum Beispiel TCS) bereits eine Pannenhilfe-Versicherung abgeschlossen haben, kann der Abschluss einer Reiseversicherung überflüssig sein.
Wenn Sie bereits eine Rechtsschutzversicherung haben, prüfen Sie, ob diese die Rechtsschutzkosten im Ausland ausreichend deckt.
- Privathaftpflichtversicherung
Wenn Sie über eine Schweizer Privathaftpflichtversicherung verfügen, sind Sie in der Regel auch auf Reisen versichert.
- Obligatorische Unfallversicherung
Die Unfallversicherung des Arbeitgebers (UVG) deckt den unfallbedingten Erwerbsausfall bei Berufsunfähigkeit ausreichend ab. Die Invaliditätsdeckung der Reiseunfallversicherung ist daher nicht unbedingt nötig. Wenn Sie bereits über eine Risikolebensversicherung verfügen, sind die Todesfallleistungen der Reiseunfallversicherung ebenfalls etwas überflüssig.
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