Viele Schweizer Versicherer bieten eine Spitalversicherung an, die verschiedene Kosten übernimmt, die nicht von der obligatorischen Krankenkasse gedeckt sind. In diesem Ratgeber erklärt Ihnen moneyland.ch, wie Sie die richtige Spitalversicherung für Ihre Bedürfnisse finden.
Welche Kosten sind bereits durch die obligatorische Krankenkasse gedeckt?
Bevor Sie über eine zusätzliche Spitalversicherung nachdenken, sollten Sie wissen, welche Kosten bereits durch Ihre obligatorische Grundversicherung gedeckt sind.
Die obligatorische Spitalversicherung deckt folgende Spitalaufenthalte ab:
- Aufenthalte in allgemeinen Abteilungen von Spitälern, die in der Spitalliste Ihres Kantons aufgeführt sind. Links zu diesen Listen finden Sie im Ratgeber zur Spitalversicherung für die allgemeine Abteilung.
- Aufenthalte in anderen Schweizer Spitälern infolge eines medizinischen Notfalls.
- Aufenthalte in anderen Spitälern, wenn die Listenspitäler Ihres Kantons für die Behandlung Ihrer Erkrankung nicht ausgerüstet sind.
Zusätzlich übernimmt die Grundversicherung einen Teil der Kosten für den Aufenthalt in einem Vertragsspital – einem Spital oder einer Klinik, mit dem respektive der Ihre obligatorische Krankenversicherung eine bilaterale Vereinbarung hat.
Nützliche Informationen finden Sie im Ratgeber zur obligatorischen Krankenversicherung und im Ratgeber über die medizinische Versorgung im Ausland.
Welche Arten von Spitalzusatzversicherungen gibt es?
Zusatzversicherungen lassen sich in vier Hauptkategorien einteilen.
- Spitalversicherung für die allgemeine Abteilung: Diese Versicherung deckt Aufenthalte in allgemeinen Abteilungen von Spitälern ab, die nicht auf der Spitalliste Ihres Kantons aufgeführt sind. Ausführliche Informationen finden Sie im Ratgeber zur Spitalversicherung für die allgemeine Abteilung.
- Zusatzversicherung für die halbprivate Abteilung: Die meisten Spitäler verfügen über separate halbprivate Stationen, in denen nur zwei Patientinnen und Patienten pro Zimmer untergebracht werden. Gegen einen Aufpreis können Patientinnen und Patienten in diesen Stationen untergebracht werden. Die Spitalversicherung für die halbprivate Abteilung deckt die zusätzlichen Kosten für den Aufenthalt in Zweitbettzimmern. Ausführliche Informationen finden Sie Ratgeber zur halbprivaten Spitalversicherung.
- Spitalversicherung für die private Abteilung: Diese Zusatzversicherung deckt die zusätzlichen Kosten für den Aufenthalt in der privaten Spitalabteilung (Einzelzimmern). Ausführliche Informationen finden Sie im Ratgeber zur privaten Spitalversicherung.
- Flex-Spitalversicherung: Diese Spitalzusatzversicherung übernimmt einen Teil der Kosten für Aufenthalte in der halbprivaten und privaten Abteilung. Sie zahlen eine hohe Franchise aus eigener Tasche. Die Flex-Versicherung umfasst in der Regel auch eine Spitalversicherung für die allgemeine Abteilung. Ausführliche Informationen finden Sie im Ratgeber zur Flex-Versicherung.
Brauche ich eine Spitalversicherung?
Bevor Sie sich mit Spitalversicherungen befassen, sollten Sie Ihre Bedürfnisse und Wünsche klar definieren. Stellen Sie sich folgende Fragen:
- Möchte ich mich in anderen Schweizer Spitälern behandeln lassen?
Aufenthalte in Schweizer Spitälern, die nicht auf der Spitalliste Ihres Kantons stehen, sind nur in medizinischen Notfällen oder wenn die erforderliche Behandlung in Listenspitälern nicht verfügbar ist, vollständig durch die obligatorische Krankenversicherung gedeckt. Wenn Sie die Kosten für geplante Behandlungen in anderen Schweizer Spitälern vollständig versichern möchten, benötigen Sie eine Spitalversicherung.
- Bin ich bereit, ein Spitalzimmer zu teilen?
Ein guter erster Schritt ist es, sich über die allgemeinen Abteilungen der Listenspitäler Ihres Wohnkantons zu informieren. Die allgemeinen Abteilungen unterscheiden sich stark von Krankenhaus zu Krankenhaus. In vielen sind vier oder mehr Patientinnen und Patienten pro Zimmer untergebracht, aber es gibt auch Spitäler mit allgemeinen Stationen mit nur zwei Betten oder sogar nur einem Bett pro Zimmer. Eine zusätzliche Spitalversicherung lohnt sich vor allem dann, wenn die allgemeinen Abteilungen der Spitäler, in denen Sie voraussichtlich behandelt werden, nicht Ihren Anforderungen entsprechen.
- Möchte ich meinen Arzt frei wählen können?
Viele Spitäler bieten Ihnen gegen einen Aufpreis an, zu wählen, welcher Arzt oder welche Ärztin des Krankenhauses Sie behandeln soll. Dieser Service ist oft mit der Wahl einer halbprivaten oder privaten Abteilung verbunden. Die obligatorische Krankenkasse deckt diesen Service nicht ab. Er ist aber in der Regel in den halbprivaten und privaten Spitalversicherungen enthalten, ebenso wie in Flexversicherungen, sofern Sie sich für die halbprivate oder private Abteilung entscheiden. Wenn Ihnen die freie Arztwahl wichtig ist, sollten Sie eine Spitalversicherung wählen, die diese Leistung umfasst. Mit dem Filter «Freie Arztwahl» im interaktiven Spitalversicherungsvergleich finden Sie diese Angebote ganz einfach.
- Möchte ich lieber in einer Privatklinik behandelt werden?
Aufenthalte in einigen Schweizer Privatkliniken werden von der obligatorischen Krankenversicherung nur für bestimmte Behandlungen übernommen. Dies ist etwa der Fall, wenn die Klinik in Ihrem Spitalplan als Leistungserbringerin für ein bestimmtes Fachgebiet aufgeführt ist.
Wenn Sie sich in einer Privatklinik behandeln lassen möchten, die nicht auf der Liste Ihres Kantons steht, können Sie die Kosten mit einer Spitalversicherung versichern, welche die betreffende Klinik abdeckt. Die Versicherer haben ihre eigenen Listen mit Spitälern und Kliniken.
Muss ich meine Grundversicherung und meine Zusatzversicherung beim gleichen Anbieter abschliessen?
Nein. Die Krankenzusatzversicherung ist eine separate Versicherung mit eigenen Bedingungen. Sie müssen nicht denselben Versicherer wählen, bei dem Sie auch Ihre Grundversicherung abgeschlossen haben.
Wenn Sie bereits sowohl eine Grundversicherung als auch eine Zusatzversicherung bei demselben Krankenversicherer haben, können Sie Ihre Zusatzversicherung behalten, auch wenn Sie Ihre Grundversicherung zu einem anderen Anbieter wechseln. Dies ist vorteilhaft, da Sie so zur günstigsten Grundversicherung wechseln können, ohne Ihre Zusatzversicherung zu verlieren.
Es ist sinnvoll, die Zusatzversicherung getrennt von der obligatorischen Krankenversicherung zu vergleichen. Es kommt nur selten vor, dass derselbe Versicherer sowohl die beste Grundversicherung als auch die beste Zusatzversicherung für Ihre Bedürfnisse anbietet.
Sind die Spitäler und Kliniken, in denen ich behandelt werden möchte, abgedeckt?
Öffentliche Schweizer Spitäler sind in der Regel von allen Spitalversicherungen abgedeckt. Die Deckung für Aufenthalte in Privatkliniken variiert jedoch stark zwischen den einzelnen Angeboten. Krankenversicherer haben ihre eigenen Listen der abgedeckten Krankenhäuser und Kliniken.
Eine Versicherung nützt Ihnen nichts, wenn die Spitäler, in denen Sie sich behandelt lassen möchten, nicht abgedeckt sind. Aus diesem Grund ist es wichtig, zunächst zu wissen, in welchen Spitälern und Kliniken Sie behandelt werden möchten. Anschliessend können Sie Versicherungsangebote suchen, die diese Spitäler abdecken.
Mit dem Spitalversicherungsvergleich auf moneyland.ch können Sie Angebote danach filtern, ob bestimmte Privatkliniken abgedeckt sind oder nicht. Sie können aus mehr als 40 Schweizer Privatkliniken wählen.
Sollte ich eine Franchise wählen?
Viele Anbieter von halbprivaten und privaten Spitalversicherungen bieten Ihnen die Möglichkeit, eine Franchise hinzuzufügen. Je höher die Franchise, desto niedriger sind Ihre Versicherungsprämien, aber desto mehr müssen Sie im Falle eines Spitalaufenthalts aus eigener Tasche bezahlen.
Wenn Sie die Wahrscheinlichkeit eines Spitalaufenthalts als hoch einschätzen, kann es sinnvoll sein, eine niedrige Franchise zu wählen, auch wenn Sie dadurch mehr für die Versicherung bezahlen. Wenn Sie hingegen nicht mit einem Spitalaufenthalt rechnen und sich nur gegen das unwahrscheinliche Risiko absichern möchten, können Sie mit einer hohen Franchise die Versicherungsprämien drastisch senken.
Flex-Versicherungen bieten in der Regel keine Franchise für Aufenthalte in allgemeinen Abteilungen, eine niedrige Franchise für Aufenthalte in halbprivaten Abteilungen und einen höheren Selbstbehalt für Aufenthalte in privaten Abteilungen. Die Höhe der Franchise hängt also davon ab, welche Abteilung Sie wählen.
Sind auch Spitäler ausserhalb der Schweiz abgedeckt?
Die Deckung für Spitalaufenthalte ausserhalb der Schweiz variiert je nach Angebot. Einige Angebote decken geplante Spitalaufenthalte im Ausland ab. Andere decken nur ungeplante Krankenhausaufenthalte im Ausland infolge eines medizinischen Notfalls. Wieder andere decken Aufenthalte in ausländischen Krankenhäusern überhaupt nicht ab.
Angebote, die Ihren Bedürfnissen entsprechen, finden Sie mit den Filtern «Spital im Ausland» und «Vollkostendeckung weltweit» im Spitalversicherungsvergleich von moneyland.ch.
Kann ich ohne Spitalversicherung in halbprivaten oder privaten Abteilungen übernachten?
Je nach Spital ist der Aufenthalt in halbprivaten oder privaten Abteilungen auch ohne Spitalversicherung möglich. In diesem Fall müssen Sie in der Regel eine hohe Kaution hinterlegen (oft mehrere Zehntausend Franken), die Ihnen nach Begleichung der Rechnungen zurückerstattet wird. Die zusätzlichen Kosten für die halbprivate oder private Abteilung tragen Sie selbst.
Wenn Sie hingegen eine halbprivate oder private Spitalversicherung oder eine Flex-Versicherung haben, werden Sie in der Regel auf Wunsch automatisch aufgenommen und müssen keine Kaution hinterlegen. Die Versicherung übernimmt die Kosten abzüglich der allfälligen Franchise.
Enthalten Spitalversicherungen weitere Leistungen?
Alle Spitalversicherungen umfassen – je nach Versicherungstyp – eine Deckung für Aufenthalte in der allgemeinen, halbprivaten oder privaten Abteilung. Je nach Angebot können aber noch weitere Leistungen enthalten sein. Die konkreten Versicherungsleistungen variieren stark zwischen den einzelnen Angeboten. Zu den möglichen Zusatzleistungen gehören:
- Krankentransporte: Einige Krankenversicherungen bieten eine zusätzliche Deckung für Krankentransporte an.
- Rehabilitation: Viele Angebote umfassen Leistungen für die Rehabilitation nach einem Spitalaufenthalt. Dies kann Zusatzleistungen für Rehabilitationskliniken, Kurbäder, Physiotherapie und häusliche Pflege umfassen.
- Freie Arztwahl: Viele Krankenhäuser bieten einen kostenpflichtigen Service an, mit dem Sie selbst entscheiden können, welcher Arzt oder welche Ärztin des Krankenhauses Sie behandeln soll. Oft ist dieser Service in den halbprivaten und privaten Spitalversicherungen enthalten. In der Regel werden die Kosten durch die halbprivate und private Spitalversicherung sowie durch die Flex-Versicherung (bei Aufenthalt in der halbprivaten oder privaten Abteilung) übernommen. Wenn Ihnen die freie Arztwahl wichtig ist, sollten Sie eine Spitalversicherung wählen, die diese Leistung umfasst. Mit dem Filter „Freie Arztwahl“ im interaktiven Spitalversicherungvergleich finden Sie ganz einfach entsprechende Angebote.
- Haushaltshilfe: Einige Angebote umfassen Leistungen für die Kosten einer Haushaltshilfe, einer Tierbetreuung oder einer Kinderbetreuung, damit Ihr Haushalt während Ihres Spitalaufenthalts in Ordnung bleibt.
- Rechtsschutz: Diese Leistung ist in einigen Angeboten enthalten und zahlt Leistungen bei Rechtsstreitigkeiten mit Spitälern.
- Psychiatrie: Eine Zusatzdeckung für Aufenthalte in psychiatrischen Kliniken ist in einigen Spitalversicherungen enthalten.
- Rooming-in: Viele Angebote übernehmen die Kosten für den Aufenthalt eines Elternteils, des Ehepartners oder eines anderen Familienmitglieds im Spital, in dem der versicherte Patient behandelt wird.
- Such- und Rettungsaktionen: Einige Krankenversicherungsangebote enthalten eine Zusatzdeckung für Such- und Rettungsaktionen.
- Zusatzleistungen bei Mutterschaft: Neben der Deckung für den Aufenthalt in der halbprivaten oder privaten Abteilung in Spitälern und Kliniken können auch Zusatzleistungen bei Mutterschaft enthalten sein. Diese können etwa eine zusätzliche Deckung für Hebammen und Doulas sowie für die Entbindung im Ausland umfassen.
Mit dem interaktiven Spitalversicherungvergleich können Sie Angebote nach den enthaltenen Zusatzleistungen filtern und sortieren.
Wichtig: Einige der zusätzlichen Versicherungsleistungen von Spitalversicherungen sind möglicherweise auch in ambulanten Zusatzversicherungen enthalten. Wenn Sie bereits eine bestimmte Leistung aus Ihrer ambulanten Zusatzversicherung erhalten, sollte diese Leistung bei der Auswahl einer Spitalversicherung keine Priorität haben.
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