Im Jahr 2024 sprachen sich die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger an der Urne für eine 13. Altersrente der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) aus. In diesem Ratgeber erklärt moneyland.ch, was diese zusätzliche Rente ist, wie sie funktioniert und wer Anspruch darauf hat.
Was ist die 13. AHV-Rente?
Die 13. AHV-Rente ist eine zusätzliche Zahlung, die Bezieherinnen und Bezieher einer AHV-Altersrente jedes Jahr im Dezember erhalten. Diese 13. Zahlung ergänzt die zwölf Monatsrenten, die Rentner bereits jedes Jahr erhalten.
Wann erhalten Rentner die 13. Monatsrente?
Die 13. monatliche AHV-Rente wird erstmals im Dezember 2026 ausgezahlt. Ab diesem Zeitpunkt erhalten Rentnerinnen und Rentner sie jedes Jahr zusammen mit ihrer Rentenzahlung für Dezember. Dies gilt sowohl für Personen, die bereits eine Altersrente beziehen, als auch für Personen, die nach 2026 in Rente gehen.
Wie hoch ist die 13. AHV-Rente?
Die 13. Monatsrente entspricht einer AHV-Monatsrente.
Beispiel: Wenn Sie aufgrund Ihrer AHV-Beiträge Anspruch auf eine AHV-Altersrente von 1200 Franken pro Monat haben, erhalten Sie von Januar bis November 1200 Franken pro Monat und im Dezember 2400 Franken pro Monat (die zwölfte und 13. Monatsrente).
Derzeit beträgt die AHV-Minimalrente, die Sie mindestens erhalten können, wenn Sie während Ihres gesamten Arbeitslebens lückenlos Beiträge gezahlt haben, 1260 Franken pro Monat oder 15’120 Franken pro Jahr. Mit der 13. Monatszahlung erhalten Sie mit der AHV-Minimalrente 16’380 Franken pro Jahr. Achtung: Weisen Sie Beitragslücken auf, kann Ihre Rente geringer sein als diese Minimalrente.
Die AHV-Maximalrente beträgt derzeit 2520 Franken pro Monat oder 30’240 Franken pro Jahr. Mit der 13. Monatszahlung erhält eine Person mit der maximalen vollen AHV-Rente nun 32’760 Franken pro Jahr.
Betrachtet man die AHV-Renten auf Jahresbasis, erhöht die 13. Monatszahlung die AHV-Rente um 8.3 Prozent.
Gilt die 13. AHV-Rente auch für andere Renten aus der ersten Säule?
Nein. Die 13. Monatszahlung gilt nur für AHV-Altersrenten. Sie gilt nicht für Witwen-, Witwer- und Waisenrenten aus der AHV. Sie gilt auch nicht für Invalidenrenten der Invalidenversicherung (IV).
Wenn Sie eine Hinterbliebenenrente aus der AHV oder eine Invalidenrente aus der IV beziehen, erhalten Sie weiterhin zwölf Monatszahlungen pro Jahr.
Erhalte ich auch eine 13. Monatsrente aus meiner Pensionskasse?
Nein. Die zusätzliche 13. Zahlung pro Jahr gilt nur für die AHV-Rente, die Sie aus der ersten Säule der Schweizer Altersvorsorge erhalten. Sie gilt nicht für die Altersrente, die Sie von Ihrer Pensionskasse (zweite Säule) erhalten, oder für mögliche private Altersrenten (Säule 3a oder 3b).
Erhalten Ausländer die 13. AHV-Rente?
Ja. Ausländerinnen und Ausländer, die Anspruch auf eine AHV-Altersrente haben, erhalten wie Schweizer Rentnerinnen und Rentner jedes Jahr die 13. Rentenzahlung.
Erhalten im Ausland lebende Rentner ebenfalls die 13. AHV-Rente?
Ja. Die 13. Monatszahlung ist Teil der regulären AHV-Altersrente. Sie wird an alle Personen ausgezahlt, die Anspruch auf eine AHV-Altersrente haben – auch an diejenigen, die ausserhalb der Schweiz leben.
Damit unterscheidet sich die 13. Rentenzahlung von den Ergänzungsleistungen, die sich einzig an Personen mit Wohnsitz in der Schweiz richten.
Hat die 13. AHV-Rente Auswirkungen auf meinen Anspruch auf Ergänzungsleistungen?
Nein. Die zusätzliche 13. Monatsrente hat keinen Einfluss auf Ihren Anspruch auf Ergänzungsleistungen, auch nicht auf Ihre bereits bestehenden Ergänzungsleistungen.
Im Gegensatz zu Ihren anderen Renten und Einkünften wird Ihre 13. Zahlung bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen nicht berücksichtigt. Sie kommt immer zusätzlich zu Ihren regulären monatlichen Zahlungen aus der AHV und den Ergänzungleistungen hinzu.
Muss ich Steuern auf die 13. AHV-Rente zahlen?
Ja. Wie der Rest Ihrer AHV-Rente ist auch die 13. Monatsrente Teil Ihres steuerpflichtigen Einkommens. Sie müssen sie zusammen mit Ihren anderen Einkünften in Ihrer Steuererklärung deklarieren.
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