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So funktioniert das Drei-Säulen-System der Altersvorsorge

21. Oktober 2025 - Daniel Dreier

Sind Sie verwirrt von Begriffen wie AHV, BVG, UVG und Säule 3a? In diesem Ratgeber erklärt moneyland.ch das Drei-Säulen-System der Altersvorsorge in der Schweiz.

In der Schweiz hat jeder schon vom Drei-Säulen-System gehört. Doch was steckt wirklich dahinter, wie funktioniert es – und worauf sollten Sie achten? Dieser Ratgeber von moneyland.ch erklärt das System einfach und verständlich.

Was ist das Drei-Säulen-System?

In der Schweiz basiert die Vorsorge für Alter, Invalidität und Tod auf einem Drei-Säulen-System. Dieses setzt sich zusammen aus:

  • der staatlichen Vorsorge
  • der beruflichen Vorsorge
  • der privaten Vorsorge

Jede dieser Säulen spielt eine Rolle für die Höhe Ihrer:

Lesen Sie weiter, um zu erfahren, wie die drei Säulen zusammenwirken und Sie damit finanziell absichern.

Welche Altersrenten gibt es in der Schweiz?

Das Schweizer Vorsorgesystem besteht aus staatlichen Renten (Säule 1), beruflichen Renten (Säule 2a und Säule 2b) sowie der privaten Vorsorge (Säule 3a und Säule 3b).

  • Säule 1

Alle Einwohner der Schweiz im Alter zwischen 20 und 64 Jahren sind verpflichtet, in die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) einzuzahlen. Sie müssen unabhängig davon einzahlen, ob Sie ein Einkommen erzielen oder nicht.

Die AHV bietet eine Grundrente, die lebenslang und weltweit gilt. Zur ersten Säule gehören auch die Ergänzungsleistungen (EL). Dies ist eine zusätzliche Rente, die Ihre AHV-Rente ergänzt. Diese erhalten aber nur in der Schweiz wohnhafte Pensionierte, deren Einkommen und Vermögen unter bestimmten Grenzen liegen.

  • Säule 2a (Pensionskasse)

In der Schweiz sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre Arbeitnehmer in einer beruflichen Vorsorgeeinrichtung – allgemein bekannt als Pensionskasse – zu versichern. Selbstständige können ebenfalls einer Pensionskasse beitreten, sofern sie dies wünschen.

Das Gesetz schreibt die Mindestanforderungen vor, die für alle Vorsorgeeinrichtungen verbindlich sind. Dazu gehören die Höhe der obligatorischen Beiträge, der Zinssatz für die Leistungen und der Umwandlungssatz, der zur Berechnung Ihrer Rente herangezogen wird.

Diese obligatorischen Vorsorgeleistungen werden als Säule 2a oder BVG-Obligatorium bezeichnet.

  • Säule 2b (Pensionskasse)

Zusätzlich zur obligatorischen Vorsorge kann jede Pensionskasse ihre Vorsorgepläne um überobligatorische Leistungen ergänzen. Diese Leistungen erweitern die obligatorischen Leistungen, sodass Sie eine höhere Rente erhalten oder – steuerlich begünstigt – mehr Geld für den Ruhestand ansparen können. Je nach Pensionskasse können sie sich unterscheiden. Innerhalb einer Pensionskasse können sie sich je nach Vorsorgeplan ebenfalls unterscheiden.

Zusammen werden diese überobligatorischen Leistungen als Säule 2b bezeichnet.

  • Säule 3a

In der Schweiz können Sie freiwillig für die Pensionierung sparen. Die Beiträge sind bis zu einem bestimmten jährlichen Maximalbetrag steuerlich abzugsfähig. Geld, das auf einem Säule-3a-Sparkonto, einem Säule-3a-Vorsorgefonds oder in einer 3a-Vorsorge-App angelegt ist, wird bis zum Erreichen des Rentenalters von einer Schweizer Vorsorgestiftung treuhänderisch verwaltet.

Das Guthaben wird zum Zeitpunkt der Auszahlung zu einem Sondersteuersatz besteuert. Sie können dann einen Entnahmeplan erstellen oder das Geld nach Belieben verwenden.

Einige Schweizer Versicherungen bieten private Rentenversicherungen (Leibrenten) im Rahmen der Säule 3a an. Es gibt jedoch nur wenige Situationen, in denen die Nutzung von Leibrenten im Vergleich zu einem Sparplan in Kombination mit einem Entnahmeplan vorteilhaft ist.

  • Säule 3b

Der Begriff «Säule 3b» fasst alle anderen privaten Altersvorsorgen und Renten zusammen, die nicht steuerlich absetzbar sind. Im Rahmen der Säule 3b können Sie private Rentenversicherungen (Leibrenten) bei Schweizer Versicherungsgesellschaften abschliessen. Häufig ist jedoch die Kombination aus Sparplan und Entnahmeplan sinnvoller. Weitere Informationen finden Sie im Ratgeber zu Entnahmeplänen und Leibrenten.

 

 

 

Welche Invalidenrenten kann ich aus den drei Säulen beziehen?

Das Drei-Säulen-System gilt auch für Invalidenrenten, die Sie im Fall Ihrer Berufsunfähigkeit beantragen können. Ausführlichere Informationen finden Sie im Ratgeber von moneyland.ch zur Invalidenversicherung.

  • Säule 1

Alle Einwohner der Schweiz sind durch die Invalidenversicherung (IV) abgesichert, die Massnahmen zur Integration am Arbeitsplatz, Hilfsmittel für Behinderte und eine Invalidenrente umfasst.

Zur ersten Säule gehören auch Ergänzungsleistungen (EL). Dies ist eine zusätzliche Rente, die Ihre IV-Rente ergänzt. Diese erhalten aber nur in der Schweiz wohnhafte Pensionierte, deren Einkommen und Vermögen unter bestimmten Grenzen liegen.

  • Säule 2a (Pensionskasse)

Die Pensionskasse Ihres Arbeitgebers ist verpflichtet, eine Invalidenrente zu zahlen. Diese basiert auf dem Teil Ihres Einkommens, der durch die Säule 2a abgedeckt ist. Diese Rente erhalten Sie zusätzlich zur Invalidenrente der IV (Säule 1).

Da die berufliche Unfallversicherung Unfälle abdeckt, gelten die Invalidenrenten Ihrer Pensionskasse in erster Linie für die Berufsunfähigkeit aufgrund von Krankheiten.

  • Säule 2b (Pensionskasse)

Schweizer Pensionskassen können zusätzlich zu den gesetzlichen Vorschriften eine ergänzende Berufsunfähigkeitsversicherung haben. Eine Pensionskasse könnte beispielsweise eine Invalidenrente anbieten, die Ihren gesamten Lohn abdeckt. Oder die Pensionskasse ermöglicht es Ihnen, eine volle Rente zu beantragen, auch wenn Sie nur teilinvalide sind.

Die genaue Höhe Ihrer Invalidenrente finden Sie in Ihrem jährlichen Pensionskassenausweis.

  • Säule 2a (Unfallversicherung)

Die Unfallversicherung Ihres Arbeitgebers (UVG) zahlt eine Invalidenrente, wenn Sie bei einem versicherten Unfall berufsunfähig werden. Die höchstmögliche Invalidenrente der Unfallversicherung – bei einem Invaliditätsgrad von 70 Prozent oder mehr – entspricht 80 Prozent des Teils Ihres Lohns, den Ihr Arbeitgeber gesetzlich versichern muss.

  • Säule 2b (Unfallversicherung)

Die Unfallversicherung Ihres Arbeitgebers (UVG) kann zusätzlich zur obligatorischen Deckung auch eine ergänzende Berufsunfähigkeitsversicherung umfassen. Diese Unfallzusatzversicherung könnte beispielsweise zusätzlich zur obligatorischen Invalidenrente eine weitere Invalidenrente auszahlen. Sie kann auch Unfälle abdecken, die nicht vollständig durch die obligatorische Unfallversicherung gedeckt sind, wie beispielsweise Unfälle bei Extremsportarten.

Um herauszufinden, was Ihre Unfallversicherung abdeckt, fragen Sie Ihren Arbeitgeber nach einer Kopie der Versicherungsbedingungen.

  • Säule 3a

Viele Schweizer Versicherer bieten private Berufsunfähigkeitsversicherungen im Rahmen der Säule 3a an. Sie können die Höhe der Invalidenrente selbst wählen, und Sie können die gezahlten Prämien im Rahmen der Säule 3a von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen abziehen.

  • Säule 3b

Private Invalidenrenten werden auch im Rahmen der Säule 3b angeboten. Diese sind in der Regel identisch mit den Angeboten der Säule 3a, mit dem Unterschied, dass Sie die für die Säule 3b gezahlten Prämien nicht steuerlich geltend machen können.

Welche Renten können meine Angehörigen erhalten, wenn ich sterbe?

Wenn Sie Angehörige haben, ist es wichtig zu wissen, welche Renten diese im Fall Ihres Todes erhalten.

  • Säule 1

Die AHV, die für alle Menschen in der Schweiz obligatorisch ist, bietet Witwen, Witwern und Waisen eine Rente, die sich nach Ihren zum Zeitpunkt Ihres Todes angesammelten AHV-Leistungen richtet.

Wenn Ihre Angehörigen die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, können sie zusätzlich Ergänzungsleistungen (EL) erhalten, die ebenfalls Teil der ersten Säule sind.

  • Säule 2a (Pensionskasse)

Waren Sie zum Zeitpunkt Ihres Todes einer Schweizer Pensionskasse angeschlossen, können Ihre Angehörigen Witwen-, Witwer- und Waisenrenten von Ihrer Pensionskasse beanspruchen. Diese Renten gelten zusätzlich zu jenen aus der ersten Säule und basieren auf dem Teil Ihres Einkommens, auf den Sie obligatorische Pensionskassenbeiträge zahlen müssen.

  • Säule 2b (Pensionskasse)

Pensionskassen können zusätzlich zu den obligatorischen Leistungen eine zusätzliche Lebensversicherung in ihre Vorsorgepläne aufnehmen. So kann eine Pensionskasse beispielsweise Witwen-, Witwer- und Waisenrenten zahlen, die weit über den gesetzlich vorgeschriebenen Renten liegen. Einige Pensionskassen zahlen Renten an andere Personen als den Ehepartner oder die Kinder aus, sofern diese bestimmte Anspruchsvoraussetzungen erfüllen und als Ihre Begünstigten benannt sind.

Die genauen Regelungen finden Sie in den Reglementen der Pensionskasse, Informationen zur Höhe der Renten in Ihrem jährlichen Pensionskassenausweis.

  • Säule 2a (Unfallversicherung)

Wenn Sie über Ihren Schweizer Arbeitgeber unfallversichert sind und bei einem Unfall ums Leben kommen, können Ihre Hinterbliebenen Witwen-, Witwer- und/oder Waisenrenten vom Unfallversicherer Ihres Arbeitgebers beantragen, sofern sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.

  • Säule 2b (Unfallversicherung)

Die Höhe der Hinterbliebenenrente hängt vom jeweiligen Versicherungsangebot ab. In einigen Fällen kann sie die gesetzlich vorgeschriebene Rente übersteigen.

  • Säule 3a

Wenn die Renten, die Sie von der AHV und Ihrer beruflichen Vorsorge erhalten, nicht ausreichen, können Sie die Lücke durch den Abschluss einer privaten Risikolebensversicherung schliessen.

Der Vorteil einer Risikolebensversicherung im Rahmen der Säule 3a besteht darin, dass Sie die gezahlten Prämien bis zum Maximalbetrag von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen absetzen können. Der Nachteil ist, dass es Einschränkungen gibt, wen Sie als Begünstigten benennen können.

  • Säule 3b

Die Angebote für Risikolebensversicherungen in dieser Kategorie sind in der Regel identisch mit denen der Säule 3a. Der Nachteil ist, dass es für die Säule 3b keine besondere Steuervergünstigung gibt. Zwar können Sie die Prämien theoretisch im Rahmen des allgemeinen Steuerabzugs für Versicherungsprämien geltend machen, doch wird dieser begrenzte Abzug oft allein schon durch die obligatorischen Krankenkassenprämien vollständig ausgeschöpft. Der Vorteil ist, dass Sie den Begünstigten frei wählen können.

Weitere Informationen finden Sie im Ratgeber zu Lebensversicherungen im Rahmen der Säule 3a und der Säule 3b.

Bietet mir das Schweizer Drei-Säulen-System einen vollständigen finanziellen Schutz?

Wie hoch Ihre Renten im Verhältnis zu Ihrem Arbeitseinkommen ausfallen, hängt weitgehend von der Höhe Ihres Einkommens ab:

  • Geringes Einkommen

Wenn Sie ein geringes Einkommen haben, reicht die Rente der ersten Säule – einschliesslich Ergänzungsleistungen – aus, um Ihr Existenzminimum zu sichern. Sie können jedoch nur dann Ergänzungsleistungen beziehen, wenn Sie in der Schweiz leben, über relativ wenig persönliches Vermögen verfügen und Ihr Einkommen – zum Beispiel aus Renten – unter einer bestimmten Schwelle liegt.

  • Durchschnittliches Einkommen

Wenn Ihr Einkommen nahe am Schweizer Durchschnittseinkommen liegt, entsprechen die Altersrenten, die Sie erhalten, einem recht grossen Teil Ihres Arbeitseinkommens. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn Sie in der Schweiz leben und während Ihres gesamten Arbeitslebens die maximal möglichen obligatorischen und freiwilligen Beiträge zu allen drei Säulen leisten. In allen anderen Fällen müssen Sie die drei Säulen durch persönliche Ersparnisse ergänzen.

Damit die Renten für Invalidität und Hinterbliebene Ihrem Arbeitseinkommen entsprechen, müssen Ihre Pensionskasse und Ihre Unfallversicherung zusätzliche Leistungen (Säule 2b) umfassen, die Leistungen in Höhe Ihres gesamten Lohns zahlen. Ist dies nicht der Fall, kann es sich lohnen, eine private Invaliditätsversicherung und/oder Lebensversicherung (Säule 3a oder Säule 3b) abzuschliessen, um die Lücken zu schliessen.

  • Hohes Einkommen

Wenn Sie ein relativ hohes Einkommen haben, sichert das Drei-Säulen-System in der Regel keine Rentenbezüge in Höhe Ihres Arbeitseinkommens. Dies gilt für Alter, Invalidität und Tod. Eine mögliche Ausnahme von dieser Regel besteht, wenn Ihr Arbeitgeber im Rahmen der Säule 2b über eine Unfallzusatzversicherung sowie einen Vorsorgeplan mit überobligatorischen Leistungen verfügt, die Ihrem tatsächlichen Einkommen entsprechen (zum Beispiel ein 1e-Plan).

Selbst dann können zusätzliche private Ersparnisse, eine Berufsunfähigkeitsversicherung und eine Risikolebensversicherung für Sie und Ihre Angehörigen notwendig sein, um Ihren Lebensstandard im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall aufrechtzuerhalten.

 

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Redaktor Daniel Dreier
Daniel Dreier ist Redaktor und Experte für Geldthemen bei moneyland.ch.
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