Mit der Pensionierung beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Neben mehr freier Zeit verändern sich auch viele finanzielle Rahmenbedingungen. Statt eines Lohnes erhalten Sie nun Monat für Monat die Altersrenten der AHV und der Pensionskasse.
Renten werden jedoch nicht nur im Alter ausbezahlt. Auch nach einem Unfall, einer Krankheit oder einem Todesfall können Invalidenrenten oder Hinterlassenenrenten den bisherigen Lohn ersetzen. Ausbezahlt werden diese Renten unter anderem von der IV, der Pensionskasse, der Unfallversicherung oder einer Lebensversicherung.
Unabhängig von der Art der Rente wirkt sich dies auf die Steuerrechnung aus. Der Ratgeber von moneyland.ch gibt Ihnen einen Überblick über die Besteuerung von Renten für in der Schweiz wohnhafte Rentnerinnen und Rentner.
Was sind Renten?
Eine Rente ist ein von einer Versicherung oder Pensionskasse regelmässig – oft monatlich – überwiesener Betrag.
Verbreitet sind diese Rentenarten:
- Altersrenten
- Invalidenrenten
- Hinterlassenenrenten
- Leibrenten
In der Schweiz zahlen folgende Organisationen typischerweise Renten aus:
- AHV und IV (1. Säule)
- Pensionskassen (berufliche Vorsorge)
- Unfallversicherungen
- Lebensversicherungen
Nicht als Rente zählen hingegen Taggelder, einmalige Entschädigungen, Kostenübernahmen und Ergänzungsleistungen.
Muss ich die ganze Rente versteuern?
Sie müssen Renten in der Schweiz grundsätzlich voll versteuern. Sie müssen diese in der Steuererklärung unter «Einkünfte aus Sozial- und anderen Versicherungen» angeben. Diese Bezeichnung kann je nach Kanton unterschiedlich sein.
In diesen zwei Ausnahmefällen müssen Sie Renten hingegen nicht vollständig versteuern:
- Leibrenten: Die Versicherung informiert auf der Steuerbestätigung, welcher Betrag in der Steuererklärung anzugeben ist.
- Bestandsrenten: Renten, die bereits seit 24 Jahren oder länger bezogen werden, dürfen unter gewissen Voraussetzungen zu 60 oder 80 Prozent versteuert werden.
Es gibt in der Schweiz keinen Unterschied zwischen der Besteuerung von Renten und von Löhnen. Die Einkommensteuern werden anhand des steuerbaren Einkommens berechnet. Dieses entspricht dem Einkommen minus den Abzügen.
In der Schweiz erheben sowohl der Bund als auch die Kantone und Gemeinden Einkommenssteuern. Wie hoch die Steuerbelastung ausfällt, hängt deshalb nicht nur von Ihrem Einkommen ab, sondern auch von Ihrem Wohnort. Zwischen den Gemeinden gibt es grosse Unterschiede.
Muss ich eine Rente aus dem Ausland versteuern?
Wer in der Schweiz wohnt und eine Rente aus dem Ausland erhält, muss diese grundsätzlich vollständig in der Schweiz besteuern.
Je nach Land kann eine Quellensteuer erhoben werden. Informieren Sie sich über das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und dem entsprechenden Land. Sofern ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, können Sie in der Regel die Quellensteuer zurückfordern.
Für Rentnerinnen und Rentner, die eine Rente aus dem Ausland erhalten, ist eine individuelle Steuerberatung empfehlenswert.
Gibt es spezielle Abzüge nur für Rentnerinnen und Rentner?
Bei der direkten Bundessteuer gibt es keinen speziellen Abzug nur für Rentnerinnen und Rentner. Eine Ausnahme bildet der Kanton Basel-Stadt: Dort besteht ein allgemeiner Rentnerabzug von 3500 Franken, allerdings nur für alleinstehende Rentnerinnen und Rentner.
Auch in 13 weiteren Kantonen gibt es unter bestimmten Voraussetzungen spezielle Abzüge für Rentnerinnen und Rentner. Die Regelungen unterscheiden sich stark von Kanton zu Kanton und hängen vom Einkommen, teilweise auch vom Vermögen ab. Die Berechnung ist in vielen Kantonen komplex. Der maximale Abzug liegt je nach Kanton zwischen 2100 und 14’100 Franken pro Jahr. Eine ausführliche Übersicht ist bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung als PDF abrufbar.
Einige Kantone wie Bern, St. Gallen, Waadt und Zürich kennen hingegen keinen allgemeinen Abzug für Rentnerinnen und Rentner.
In einzelnen Kantonen können zusätzliche Abzüge möglich sein, wenn Sie dauerhaft in einem Pflegeheim, Krankenheim oder in der Pflegeabteilung eines Altersheims leben.
Wie verändern sich die Steuern nach der Pensionierung?
Nach der Pensionierung gibt es mehrere Aspekte, die sich auf die Höhe der Steuerrechnung auswirken:
- Die Altersrenten fallen in der Regel tiefer aus als der während der Erwerbstätigkeit erzielte Lohn. Ziel des Vorsorgesystems ist es, dass die Renten von AHV und Pensionskasse zusammen rund 60 Prozent des letzten Bruttolohns erreichen. In der Praxis kann dieser Anteil je nach persönlicher Situation tiefer oder höher liegen.
- Mit dem Ende der Erwerbstätigkeit fallen verschiedene Abzüge weg, etwa für Berufsauslagen oder Einzahlungen in die Säule 3a.
- Ohne Erwerbstätigkeit sind bei der direkten Bundessteuer sowie in 17 Kantonen höhere Abzüge für Krankenkassenprämien möglich.
Das geringere Einkommen und die veränderten Abzüge führen in vielen Fällen zu einer tieferen Steuerbelastung. Gleichzeitig sollten Sie die wegfallenden Abzüge nicht unterschätzen. Sie können dazu führen, dass die Steuerrechnung weniger stark sinkt als erwartet. Deshalb ist es sinnvoll, die Steuerbelastung nach der Pensionierung sorgfältig durchzurechnen.
Andere Regeln für Kapitalbezüge
Viele Pensionskassen geben Ihnen neben der Rente auch die Möglichkeit eines Kapitalbezugs. Guthaben aus der Säule 3a werden häufig ebenfalls als Kapital ausbezahlt.
Kapitalbezüge aus der Vorsorge werden steuerlich anders behandelt als Renten. Sie unterliegen einer separaten, einmaligen Besteuerung, die unabhängig von der laufenden Einkommenssteuer erhoben wird.
Weitere Informationen:
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