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Geld im Alltag

Bankkonten und Steuern: Das müssen Sie wissen

9. Februar 2024 - Ralf Beyeler

In diesem Ratgeber-Artikel von moneyland.ch erfahren Sie, welche Bankkonten Sie in der Steuererklärung deklarieren müssen und welche Abzüge Sie vornehmen können.

Welche Konten und Bankprodukte muss ich in der Steuererklärung angeben? Was muss ich versteuern? In diesem Ratgeber-Artikel beantwortet Ihnen moneyland.ch die wichtigsten Fragen zum Thema Steuern und Bankkonten.

Welche Konten muss ich angeben?

Kurz gesagt: In der Steuererklärung müssen Sie alle Bankkonten angeben.

Dazu zählen:

  • Privatkonto (auch Lohnkonto, Salärkonto, Alltagskonto, Girokonto genannt)
  • Sparkonto
  • Mietkautionskonto
  • Depotkonto (Tradingkonto)
  • Kontokorrentkonto

Vergessen Sie nicht, auch das Mietkautionskonto oder ein Sparkonto mit geringem Guthaben in der Steuererklärung anzugeben. Sie müssen auch die Sparkonten Ihrer Kinder deklarieren, solange die Kinder keine eigene Steuererklärung ausfüllen müssen.

Auch Konten von einer Smartphone-Bank und Konten im Ausland müssen in der Steuererklärung angegeben werden.

Ausgenommen sind einzig Säule 3a-Konten sowie Freizügigkeitskonten.

Welche anderen Bankprodukte muss ich deklarieren?

Grundsätzlich müssen Sie alle Vermögenswerte im Wertschriftenverzeichnis der Steuererklärung angeben.

Dazu zählen neben den oben erwähnten Bankkonten auch folgende Bankprodukte:

  • Kassenobligationen
  • Festgelder
  • Wertschriftendepots
  • Vermögensverwaltungsmandate
  • Kreditkarte (Guthaben auf dem Kartenkonto)

Eine Ausnahme sind Säule-3a- und Freizügigkeits-Anlagen in Wertschriften. Diese müssen Sie in der Steuererklärung nicht aufführen.

Was muss ich angeben?

Sie müssen den Kontosaldo beziehungsweise den Steuerwert Ihrer Wertschriften per 31. Dezember angeben.

Ausserdem müssen Sie die im Kalenderjahr erhaltenen Erträge wie Zinsen und Dividenden deklarieren.

Sie erhalten von Ihrer Bank jährlich eine Bestätigung für die Steuern. Dort sind die Werte aufgeführt, die Sie in das Wertschriftenverzeichnis der Steuererklärung übertragen müssen.

Vergleichsweise einfach ist die Deklaration von Bankkonten. Für jedes Konto füllen Sie eine Zeile im Wertschriftenverzeichnis auf.

Wie einfach die Deklaration Ihrer Wertschriften wie Aktien und ETF ist, hängt davon ab, ob Sie ein umfassendes Wertschriftenverzeichnis Ihrer Bank erhalten haben. In diesem Fall können Sie einfach das Total des Depots eintragen. Auch mit dem digitalen E-Steuerausweis ist die Deklaration einfach: Sie müssen lediglich das von der Bank oder dem Vermögensverwalter erhaltene Dokument hochladen. Diese Lösung ist praktisch, kostet aber bei vielen Schweizer Banken eine Gebühr.

Komplizierter wird es jedoch, wenn Sie alle Wertschriften manuell ins Wertschriftenverzeichnis eintragen müssen. Dies ist immer dann der Fall, wenn Sie von der Bank kein umfassendes Wertschriftenverzeichnis beziehungsweise keinen E-Steuerausweis erhalten. Dann müssen Sie in jeder Zeile eine Wertschrift eintragen.

Was muss ich versteuern?

Einerseits wird das Vermögen besteuert, andererseits das Einkommen.

Das Guthaben auf dem Konto und der Steuerwert des Wertschriftendepots zählen zum Vermögen. Die Kantone erheben darauf eine Vermögenssteuer.

Viele Personen müssen jedoch keine Vermögenssteuern bezahlen, da diese erst ab einem gewissen Vermögen anfällt. Die Unterschiede zwischen den verschiedenen Kantonen sind gross. So bezahlen Ledige zum Beispiel im Kanton Wallis ab 30’000 Franken Vermögen eine Vermögenssteuer, im Kanton Zürich erst ab 77’000 Franken. Bei verheirateten Personen ist der Freibetrag jeweils doppelt so hoch.

Die Einnahmen von Zinsen und Dividenden müssen Sie als Einkommen versteuern. Als Privatperson müssen Sie Börsengewinne jedoch nicht versteuern, ausser Sie werden von der Steuerverwaltung als gewerbsmässiger Trader eingestuft.

Welche Abzüge kann ich machen?

Grundsätzlich können Sie die erhaltenen Zinsen in der Steuererklärung abziehen.

Doch die Wenigsten profitieren von diesem Abzug. Der Grund dafür ist, dass es einen Maximalbetrag gibt. Die Höhe des Maximalbetrags hängt davon ab, ob Sie Geld in die Säule 3a einzahlen. Der Maximalbetrag ist ausserdem mit Ihren Krankenkassenprämien verknüpft. Beispiel: Wenn Sie nicht in die Säule 3a einzahlen und Ihre monatliche Krankenkassenprämie weniger als 225 Franken beträgt, können Sie durch den Zinsabzug Steuern sparen. Dieses Beispiel betrifft die direkte Bundessteuer, für die Kantonssteuern gelten andere Werte.

Nicht abzugsfähig sind Gebühren und Kosten, zum Beispiel für Kontoführung, Bankpakete, Debitkarten, Kreditkarten und Bancomatbezüge.

Besitzen Sie Wertschriften wie Aktien oder Fonds, können Sie Abzüge vornehmen. So können Sie zum Beispiel Depotgebühren und Kosten für Wertschriftenverzeichnisse abziehen. Detaillierte Informationen erhalten Sie im Ratgeber-Artikel von moneyland.ch zum Thema Steuerabzüge für Anleger.

Erhalte ich eine Gutschrift?

Wenn Sie Konten und Wertschriften im Wertschriftenverzeichnis deklarieren, erhalten Sie die von der Bank abgezogene Verrechnungssteuer gutgeschrieben. Dies betrifft Kontozinsen, aber auch Dividenden und Ausschüttungen bei Wertschriften.

Achten Sie unbedingt darauf, die Zinserträge, Dividenden und Ausschüttungen in der richtigen Kolonne zu deklarieren. Es gibt nämlich jeweils eine Spalte für Erträge, bei denen die Verrechnungssteuer abgezogen wurde, und eine Spalte für Erträge, bei denen die Verrechnungssteuer nicht abgezogen wurde.

Weitere Informationen:
Vergleiche rund um Konten und Karten
Vergleiche rund um Vorsorge und Anlegen
Die 15 besten Tipps zum Steuernsparen

Experte Ralf Beyeler
Ralf Beyeler ist Telekom- und Geld-Experte bei moneyland.ch.
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