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Geld im Alltag

Schweizer Militärdienst: Finanzielle Fragen und Antworten

13. Mai 2026 - Daniel Dreier

Wie sind Sie während Ihres Militärdienstes in der Schweiz versichert? Bezahlt Ihnen die Armee einen Lohn? Antworten auf diese und andere Fragen finden Sie in diesem Ratgeber von moneyland.ch.

Ob Grundausbildung an der Rekrutenschule oder Ihr jährlicher Wiederholungskurs: Die Erfüllung Ihrer Wehrpflicht in der Schweiz hat zahlreiche finanzielle Auswirkungen. In diesem Ratgeber beantwortet moneyland.ch einige der wichtigsten finanziellen Fragen zum Militärdienst in der Schweiz.

Wie wirkt sich der Militärdienst auf mein Einkommen aus?

Die Erwerbsersatzordnung (EO) zahlt Versicherungsleistungen, um Ihnen die Zeit in der Schweizer Armee, im Zivildienst oder im Zivilschutz – oder bei der Ausbildung in einem anerkannten Schiesskurs – finanziell zu entschädigen. Wie viel Sie erhalten, hängt davon ab, ob Sie vor Beginn Ihres Militärdienstes ein Einkommen hatten oder nicht. Wenn Sie unterhaltsberechtigte Kinder haben, erhalten Sie eine zusätzliche Entschädigung.

Um den Erwerbsersatz zu erhalten, müssen Sie das EO-Formular ausfüllen, das Sie bei Ihrer Einberufung erhalten. Das ausgefüllte Formular muss Ihrem Arbeitgeber (wenn Sie angestellt sind) oder direkt Ihrer Ausgleichskasse (wenn Sie selbstständig sind) vorgelegt werden.

Wenn Sie einen Arbeitsplatz haben und Ihr Arbeitsvertrag während Ihres Militärdienstes gültig ist, erhalten Sie Ihren Erwerbsersatz unter Umständen über Ihren Arbeitgeber. Andernfalls werden Ihnen die Leistungen in der Regel direkt von der zuständigen Ausgleichskasse ausgezahlt.

 

Zahlt mir die Schweizer Armee einen Lohn?

Zusätzlich zu den Leistungen, die Sie von der Lohnausgleichskasse erhalten, erhalten nicht-berufliche Soldaten für jeden Tag ihres Militärdienstes einen sogenannten Sold. Der Sold beginnt bei sechs Franken pro Tag für einen neuen Rekruten und steigt mit Ihrem Rang bis maximal 43.50 Franken pro Tag für einen Korpskommandanten.

Erhalte ich während meiner Zeit in der Armee Familienzulagen?

Ja. Sie erhalten Kinderzulagen von 22 Franken pro Tag für jedes unterhaltsberechtigte Kind bis zum Alter von 18 Jahren. Dieses Geld erhalten Sie auch für Kinder zwischen 19 und 25 Jahren, die ihre Erstausbildung absolvieren.

Wichtig: Diese Kinderzulage wird von der EO-Versicherung gezahlt. Sie erhalten es nicht zusätzlich zum normalen Kindergeld. Stattdessen ersetzt die Kinderzulage der EO die normalen Familienzulagen.

Muss ich auf das Geld, das ich bekomme, Steuern zahlen?

Die Leistungen, die Sie durch die EO erhalten, sind voll steuerpflichtig. Sie müssen sie in Ihrer Steuererklärung als steuerpflichtiges Einkommen angeben.

Der Sold, den Sie von der Armee für den obligatorischen Dienst erhalten, zählt hingegen nicht zu Ihrem steuerpflichtigen Einkommen.

Muss ich während meiner Zeit bei der Armee für die obligatorische Kranken- und Unfallversicherung bezahlen?

Nein. Zu Beginn Ihres Militärdienstes werden Sie in die Militärversicherung (MV) aufgenommen. Dies ist eine sehr umfassende Versicherung. Sie deckt unter anderem Folgendes ab:

  • Gesundheitskosten, die durch eine Krankheit oder einen Unfall während Ihrer Zeit bei der Armee entstehen.
  • Die Kosten für die häusliche Pflege.
  • Die Kosten für Such- und Rettungsaktionen, Krankentransporte und medizinisch notwendige Reisen.
  • Medizinische Hilfsmittel und andere Kosten im Zusammenhang mit der sozialen und beruflichen Wiedereingliederung nach einer Krankheit oder einem Unfall.
  • Erwerbsausfallentschädigungen in Höhe von 80 Prozent des Teils Ihres Jahreseinkommens, der unter 163’722 Franken liegt. Diese Entschädigung erhalten Sie, wenn Sie aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit während Ihres Militärdienstes arbeitsunfähig werden. Die Versicherungsleistungen werden so lange gezahlt, bis Sie wieder arbeitsfähig sind.
  • Eine Invalidenrente bei dauerhafter Berufsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Unfällen während des Militärdienstes.
  • Eine Lebensversicherung, die in Ihrem Todesfall Hinterbliebenenrenten an Ihre anspruchsberechtigten Kinder, Ihre Ehefrau oder Ihren Ehemann, Ihre Eltern sowie Ihre ehemalige Ehefrau oder Ihren ehemaligen Ehemann auszahlt. Dies gilt ebenso für Ihre eingetragene Partnerin oder Ihren eingetragenen Partner. Die Versicherung zahlt auch eine einmalige Abfindung nach dem Haftpflichtgesetz und einen Zuschuss zu den Bestattungskosten.

Die MV bietet einen ähnlichen Versicherungsschutz wie die Grundversicherung der Krankenkasse, die Unfallversicherung Ihres Arbeitgebers und die Pensionskasse.

 

Kann ich meine Krankenzusatzversicherung sistieren?

Der Militärdienst gibt Ihnen nicht automatisch das Recht, Ihre freiwilligen ambulanten Zusatzversicherungen und Spitalversicherungen ruhen zu lassen. Versicherer können Ihnen jedoch die Möglichkeit bieten, alle Versicherungspolicen zu sistieren, deren Leistungen sich mit jenen der Militärversicherung überschneiden.

Ein guter erster Schritt ist es, bei Ihrem Versicherer nachzufragen, ob Sie Ihre Zusatzversicherungen sistieren können.

Kann ich eine Entschädigung beantragen, wenn ich während meiner Zeit bei der Armee krank werde oder einen Unfall habe?

Wenn Sie während Ihrer Zeit bei der Armee einen Unfall haben oder krank werden und dadurch vorübergehend arbeitsunfähig sind, können Sie Taggelder für den Einkommensausfall beantragen. Die Entschädigung beträgt 80 Prozent Ihres versicherten Einkommens, wenn Sie vollständig arbeitsunfähig sind. Wenn Sie nur teilweise arbeitsunfähig sind, wird die Entschädigung entsprechend angepasst.

 

Was passiert, wenn ich während meiner Zeit bei der Armee berufsunfähig werde?

Wenn eine während des Militärdienstes erworbene Krankheit oder ein Unfall dazu führt, dass Sie dauerhaft berufsunfähig werden, können Sie eine Invalidenrente von der MV beantragen. Diese Rente erhalten Sie für die gesamte Dauer Ihrer Invalidität. Wenn Sie das Rentenalter erreichen, wird die Invalidenrente durch eine Altersrente der MV ersetzt. Diese entspricht der Hälfte der vorherigen Invalidenrente.

Bei einem Invaliditätsgrad von mehr als 40 Prozent haben Sie Anspruch auf Invalidenrenten sowohl aus der Militärversicherung (MV) als auch aus der Invalidenversicherung (IV). Wenn Sie einer Pensionkasse angeschlossen sind und die Kriterien für eine Invalidenrente erfüllen, gleicht Ihre Vorsorgeeinrichtung die Differenz zwischen Ihrer MV- und Ihrer IV-Rente und 90 Prozent Ihres versicherten Einkommens aus.

Im Ratgeber über Invalidenrenten in der Schweiz erhalten Sie detaillierte Informationen darüber, wie Sie durch die IV, die Unfallversicherung über Ihren Arbeitgeber und die Pensionskasse versichert sind.

Bin ich während meiner Zeit bei der Armee durch meine Lebensversicherung versichert?

Wenn Sie eine Lebensversicherung haben, bleiben Sie während Ihres normalen Schweizer Militärdienstes in Friedenszeiten versichert.

In Kriegszeiten gelten Sonderregelungen: Sie verlieren zwar nicht Ihren Versicherungsschutz, allerdings können Anbieter von Lebensversicherungen zusätzliche Prämien verlangen oder Leistungen kürzen, um zusätzliche Verluste aufgrund des Krieges zu kompensieren.

Kann ich während des Militärdienstes meinen Arbeitsplatz verlieren?

Nein. Wenn Sie angestellt sind, kann Ihr Arbeitgeber Sie während Ihres obligatorischen Schweizer Militärdienstes nicht entlassen. Die einzige Ausnahme von dieser Regel besteht, wenn Sie noch in der Probezeit sind.

Wenn Ihr Militärdienst länger als elf Tage dauert, sind Sie ausserdem in den vier Wochen vor Ihrem Militärdienst, während des Dienstes selbst und in den vier Wochen nach Ihrem Dienst vor einer Entlassung geschützt.

Was passiert mit meinen Schulden während des Militärdienstes?

Betreibungen gegen Sie müssen während Ihres Militärdienstes ausgesetzt werden. Das bedeutet, dass Sie bis zum Ende Ihres Militärdienstes keine Rückzahlungsforderungen von einem Schweizer Betreibungsamt erhalten.

 

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Redaktor Daniel Dreier
Daniel Dreier ist Redaktor und Experte für Geldthemen bei moneyland.ch.
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